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   BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B   

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BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B (https://dejure.org/2015,31401)
BSG, Entscheidung vom 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B (https://dejure.org/2015,31401)
BSG, Entscheidung vom 18. September 2015 - B 9 SB 45/15 B (https://dejure.org/2015,31401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höherer Grad der Behinderung; Gehörsrüge; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höherer Grad der Behinderung; Gehörsrüge; Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen

  • rechtsportal.de

    Höherer Grad der Behinderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Denn dieser Anspruch soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt, oder den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Denn dieser Anspruch soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Denn dieser Anspruch soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Denn dieser Anspruch soll lediglich verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Art. 103 Abs. 1 GG schützt indessen nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Ansonsten ist es nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7), ob das LSG den Einzelfall richtig entschieden hat.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 B 247.92

    Aussetzung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 94 VwGO im Ermessen des

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Das Ermessen reduziert sich zudem nur dann zu einer Verpflichtung zur Aussetzung, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (BSG Beschluss vom 24.11.2011 - B 4 AS 177/11 B - Juris; vgl BVerwG Beschluss vom 17.12.1992 - 4 B 247/92 - Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 6 = Juris).
  • BSG, 13.11.2006 - B 13 R 423/06 B

    Rüge von Ermessensfehlern bei der Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BSG, 18.09.2015 - B 9 SB 45/15 B
    Unbeschadet der Frage, ob hier überhaupt die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 SGG in Gestalt eines vorgreiflichen Rechtsverhältnisses vorlagen, muss zur Rüge eines Verstoßes gegen die Ermessensvorschrift des § 114 Abs. 2 S 1 SGG dargetan werden, dass grundsätzlich eingeräumtes Ermessen im besonderen Streitfall auf Null reduziert und das Gericht zu einer Aussetzung des Verfahrens verpflichtet war (vgl BSG Beschluss vom 13.11.2006 - B 13 R 423/06 B - Juris; BSG Beschluss vom 19.7.2006 - B 11a AL 7/06 B - Juris).
  • BSG, 19.07.2006 - B 11a AL 7/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verfahrensfehlers

  • BSG, 24.11.2011 - B 4 AS 177/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2015 - L 3 SB 2796/13
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