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   BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90   

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https://dejure.org/1991,6236
BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90 (https://dejure.org/1991,6236)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1991 - 9b RAr 15/90 (https://dejure.org/1991,6236)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 15/90 (https://dejure.org/1991,6236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für die Dauer einer dreijährigen "Fortbildung" - Zuordnung einer Maßnahme zur Ausbildung oder Fortbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.09.1975 - 7 RAr 96/73

    Förderung einer Maßnahme als berufliche Umschulung nach AFG § 47 - berufliche

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Die für Fortbildungen maßgebende Einschränkung, daß die Teilnahme an einer im überwiegenden Interesse des Beschäftigungsbetriebes liegenden Maßnahme grundsätzlich nicht gefördert wird (§ 43 Abs. 2 AFG), gilt allgemein nicht für Erstausbildungen (BSGE 40, 234, 244 = SozR 4100 § 47 Nr. 14).
  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 6/74

    Die Förderung der beruflichen Fortbildung von Ordensmitgliedern ist iS des AFG §

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Die BA hat nach § 40 AFG nur die beruflichen Grundausbildungen, die staatlich geregelt sind, als allgemein anerkannte Grundqualifikation für die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt zu fördern (zum Arbeitsmarkt: BSGE 40, 179, 181 = SozR 4100 § 36 Nr. 8); das entspricht ihrem allgemeinen Auftrag (§§ 1 bis 3 AFG; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 145/88

    Förderung eines abgekürzten beruflichen Bildungsgangs

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Die Zuordnung einer Maßnahme zur Ausbildung oder Fortbildung bestimmt sich in erster Linie nach dem persönlichen Berufsweg desjenigen, der eine finanzielle Förderung begehrt, nicht nach dem Berufsweg anderer Lehrgangsteilnehmer, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 12; SozR 3-4100 § 41 Nr. 1).
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Auch wenn Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf eine "möglichst unreglementierte berufliche Betätigung" abzielt (BVerfGE 54, 301, 313) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77] und wenn dieses Grundrecht durch staatliche Subventionspolitik derart eingeschränkt und damit verletzt werden kann, daß der Zugang zu einem Beruf wirtschaftlich unmöglich gemacht wird (BVerfGE 82, 209, 223 f, 228 f [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]), kann die Klägerin nicht aufgrund dieser Rechtsstellung die wirtschaftliche Förderung jeglicher von ihr gewählter Ausbildung von der BA verlangen.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Auch wenn Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf eine "möglichst unreglementierte berufliche Betätigung" abzielt (BVerfGE 54, 301, 313) [BVerfG 18.06.1980 - 1 BvR 697/77] und wenn dieses Grundrecht durch staatliche Subventionspolitik derart eingeschränkt und damit verletzt werden kann, daß der Zugang zu einem Beruf wirtschaftlich unmöglich gemacht wird (BVerfGE 82, 209, 223 f, 228 f [BVerfG 12.06.1990 - 1 BvR 355/86]), kann die Klägerin nicht aufgrund dieser Rechtsstellung die wirtschaftliche Förderung jeglicher von ihr gewählter Ausbildung von der BA verlangen.
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Die BA hat nach § 40 AFG nur die beruflichen Grundausbildungen, die staatlich geregelt sind, als allgemein anerkannte Grundqualifikation für die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt zu fördern (zum Arbeitsmarkt: BSGE 40, 179, 181 = SozR 4100 § 36 Nr. 8); das entspricht ihrem allgemeinen Auftrag (§§ 1 bis 3 AFG; BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/7 RAr 92/88

    Beschränkung der Freiheit der Berufswahl durch das Leistungsrecht der beruflichen

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Sie verletzt insbesondere nicht das Grundrecht der Klägerin auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte, des Arbeitsplatzes und des Berufes (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG; Gagel, aaO, § 40 Rz 2, für Erwachsene aber erwogen; vgl dazu Urteile des Senats in BSGE 66, 268, 273 = SozR 3-4100 § 46 Nr. 1; BSGE 66, 275, 281 f = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1; Urteil vom 3. Juli 1991 - 9b/7 RAr 142/89 -).
  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Sie verletzt insbesondere nicht das Grundrecht der Klägerin auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte, des Arbeitsplatzes und des Berufes (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG; Gagel, aaO, § 40 Rz 2, für Erwachsene aber erwogen; vgl dazu Urteile des Senats in BSGE 66, 268, 273 = SozR 3-4100 § 46 Nr. 1; BSGE 66, 275, 281 f = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1; Urteil vom 3. Juli 1991 - 9b/7 RAr 142/89 -).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b/7 RAr 142/89

    Bedeutung des Grundrechts der freien Berufswahl im Recht der beruflichen

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Sie verletzt insbesondere nicht das Grundrecht der Klägerin auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte, des Arbeitsplatzes und des Berufes (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG; Gagel, aaO, § 40 Rz 2, für Erwachsene aber erwogen; vgl dazu Urteile des Senats in BSGE 66, 268, 273 = SozR 3-4100 § 46 Nr. 1; BSGE 66, 275, 281 f = SozR 3-4100 § 56 Nr. 1; Urteil vom 3. Juli 1991 - 9b/7 RAr 142/89 -).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 135/75

    Abgrenzung von beruflicher Ausbildung zu beruflicher Um- und Fortbildung -

    Auszug aus BSG, 18.10.1991 - 9b RAr 15/90
    Eine Berufsbildungsmaßnahme ist eine Fortbildung und keine Ausbildung in diesem Sinn, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine angemessene Berufserfahrung mit einer Befähigung zu verantwortlicher Berufsausübung voraussetzt (§ 41 Abs. 1 AFG; BSGE 44, 173, 176 = SozR 4100 § 44 Nr. 14).
  • BSG, 27.01.1977 - 7/12/7 RAr 42/74

    Ausbildung iS von AFG § 40 - Fortbildung (AFG § 41) - Umschulung (AFG § 47)

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Insbesondere ist die Grundentscheidung des Gesetzgebers nicht zu beanstanden, nur die betriebliche/überbetriebliche Ausbildung nach §§ 59 ff SGB III zu fördern, während die Förderung schulischer Ausbildungen anderen Regelungen (zB Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterliegt (vgl zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 GG: BSG, Urteil vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 15/90 -, juris RdNr 18 mwN).
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 19/90

    Zum Ersatz des Ausbildungsgeldes durch das Übergangsgeld für eine

    Verfahrensrechtlich ist von der rechtsverbindlichen Förderung der Teilnahme des Klägers an der Ausbildung zum Nachrichtengerätemechaniker im Rahmen einer Rehabilitation auszugehen; die Beklagte gewährte ihm für diese Maßnahme Abg, weil sie eine Ausbildung annahm, die zum ersten auf dem Arbeitsmarkt verwertbaren Abschluß führt (BSG SozR 4100 § 40 Nr. 12; 4100 § 41 Nr. 34; Urteil des Senats vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 15/90 - zum Abg: (§ 56 Abs. 1 Satz 1 und 2 § 58 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AFG idF des Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetzes vom 22. Dezember 1981 - BGBl I 1497 - / 20. Dezember 1982 - BGBl I 1906 - / 30. Dezember 1985 - BGBl 1986 I 32 - § 1 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1, § 24 Abs. 1 und 3 Satz 1 Anordnung über die Arbeits-und Berufsförderung Behinderter idF vom 28. Januar 1986 - ANBA Nr. 4/1986 - S 528).

    Diese Einordnung hat sich an zwei Gesichtspunkten auszurichten: Einmal ist die gesamte Stufenausbildung berufsbildungs-, arbeitsförderungs-, rehabilitations- und arbeitsrechtlich als Einheit zu behandeln (vgl zum Zusammenhang dieser Rechtsgebiete: Urteil des Senats vom 18. Oktober 1991 - 9b RAr 15/90 - Gagel, aaO Rz 5 vor § 40 AFG; Hoppe/Berlinger, Schuster, Förderung der beruflichen Bildung, Stand: 1990, Vorbem 5 vor § 56 AFG; im Ansatz auch BSGE 37, 163, 166).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 7 AL 36/13
    Verfassungsmäßige Bedenken gegen die Beschränkung auf staatliche anerkannte Ausbildungsberufe im Rahmen eines abgeschlossenen Ausbildungsvertrags bestehen nicht (BSG vom 18.10.1991 - B 9b RAr 15/90 - BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AL 123/13
    Verfassungsmäßige Bedenken gegen diese Förderungsbeschränkung der Berufsausbildungsbeihilfe sind nicht ersichtlich (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Oktober 1991 - B 9b RAr 15/90 - SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
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