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   BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B   

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https://dejure.org/2007,66504
BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B (https://dejure.org/2007,66504)
BSG, Entscheidung vom 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B (https://dejure.org/2007,66504)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - B 1 KR 126/07 B (https://dejure.org/2007,66504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Bei anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass sie regelmäßig von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einzustellen haben, auch ohne vom Gericht konkret darauf hingewiesen worden zu sein; nur wenn das Gericht auf Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste, kann ein entsprechender rechtlicher Hinweis geboten sein (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f mwN; BSG HVBG-INFO 1999, 3700; zum Ganzen vgl BSG, Beschluss vom 25.4.2006 - B 1 KR 97/05 B).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Wird - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, muss vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 f; vgl auch BVerfGE 77, 275, 281; 79, 80, 83 f; 82, 236, 256 f).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Wird - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, muss vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 f; vgl auch BVerfGE 77, 275, 281; 79, 80, 83 f; 82, 236, 256 f).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Wird - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, muss vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 f; vgl auch BVerfGE 77, 275, 281; 79, 80, 83 f; 82, 236, 256 f).
  • BSG, 25.04.2006 - B 1 KR 97/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Bei anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten geht die höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass sie regelmäßig von sich aus alle vertretbaren Gesichtspunkte in Betracht zu ziehen und sich in ihrem Vortrag darauf einzustellen haben, auch ohne vom Gericht konkret darauf hingewiesen worden zu sein; nur wenn das Gericht auf Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht rechnen musste, kann ein entsprechender rechtlicher Hinweis geboten sein (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f mwN; BSG HVBG-INFO 1999, 3700; zum Ganzen vgl BSG, Beschluss vom 25.4.2006 - B 1 KR 97/05 B).
  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 23/91

    Erstattungsanspruch nach § 128a AFG bei Verzicht auf ein vertragliches

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Wird - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, muss vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 f; vgl auch BVerfGE 77, 275, 281; 79, 80, 83 f; 82, 236, 256 f).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Wird - wie hier - die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt, muss vorgetragen werden, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSGE 69, 280, 284 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 5 S 35 f; vgl auch BVerfGE 77, 275, 281; 79, 80, 83 f; 82, 236, 256 f).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinien rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (vgl BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R, LITT, NJW 2007, 1385 mwN).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus BSG, 19.12.2007 - B 1 KR 126/07 B
    In seinem Urteil vom 26.9.2006 (B 1 KR 3/06 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 24 zur neuropsychologischen Therapie) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung wörtlich ausgeführt: "Ein solcher Systemmangel kann vorliegen, wenn das Verfahren vor dem Bundesausschuss von den antragsberechtigten Stellen bzw dem Bundesausschuss selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit bzw Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist".
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