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   BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 56/82   

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https://dejure.org/1984,9547
BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 56/82 (https://dejure.org/1984,9547)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 7 RAr 56/82 (https://dejure.org/1984,9547)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 (https://dejure.org/1984,9547)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Teilnahme selbst überwiegend im Interesse des Betriebes liegt, dem der Antragsteller angehört (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 AFG), wenn auch die Trägerschaft des Betriebes oder sein überwiegendes Interesse an der Maßnahme kraft gesetzlicher Fiktion (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AFG) das Interesse des Betriebes an der Teilnahme belegt (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (BSG SozR 4100 § 42 Nr. 5 und§ 43 Nrn 2, 8, 9, 10, 16 und 18; BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Hinzu kommt ein Kriterium, dem der erkennende Senat sogar für die Frage der (objektiven) Interessengebundenheit der Maßnahme selbst iS des § 43 Abs. 2 Satz 1 AFG schon früher Gewicht beigemessen hatte, nämlich das des Teilnehmerkreises (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 - GBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG mwN).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Es reicht vielmehr aus, wenn die Teilnahme daran schon überwiegend im Interesse des Betriebes liegt, dem der Antragsteller angehört (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 AFG), wenn auch die Trägerschaft des Betriebes oder sein überwiegendes Interesse an der Maßnahme kraft gesetzlicher Fiktion (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AFG) das Interesse des Betriebes an der Teilnahme belegt (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (vgl nur: BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG) und erfaßt auch eine WfB (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

    Hinzu kommt ein Kriterium, dem der erkennende Senat sogar für die Frage der (objektiven) Interessengebundenheit der Maßnahme selbst iS des § 43 Abs. 2 Satz 1 AFG schon früher Gewicht beigemessen hatte, nämlich das des Teilnehmerkreises (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG mwN).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 34/96

    Lehrgang für Gruppenleiter - Bundesanstalt für Arbeit will Kosten nicht

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