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   BSG, 20.03.1984 - 8 RK 42/82   

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https://dejure.org/1984,9585
BSG, 20.03.1984 - 8 RK 42/82 (https://dejure.org/1984,9585)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1984 - 8 RK 42/82 (https://dejure.org/1984,9585)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1984 - 8 RK 42/82 (https://dejure.org/1984,9585)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.11.1980 - 8a/3 RK 60/78

    Psychotherapeutische Behandlung

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 8 RK 42/82
    Krankenhauspflege ist nur dann erforderlich, wenn für die medizinische Versorgung des sich im Zustand der Hilflosigkeit Befindlichen der Einsatz krankenhausgebundener Hilfsmittel - in der Krankenpflege ausgebildeten, insbesondere ärztliches Personal, apparative Einrichtungen - von vornherein erforderlich ist oder zumindest jederzeit unverzüglich notwendig werden kann (ständige Rechtsprechung, vergleiche insbesondere BSG vom 1979-12-12 3 RK 13/79 = BSGE 49, 216 und vom 1980-11-27 8a/ 3 RK 60/78 = BSGE 51, 44).
  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 13/79

    Krankenhausaufenthalt - Kostenübernahme durch die Krankenkasse - Geeigneter

    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 8 RK 42/82
    Krankenhauspflege ist nur dann erforderlich, wenn für die medizinische Versorgung des sich im Zustand der Hilflosigkeit Befindlichen der Einsatz krankenhausgebundener Hilfsmittel - in der Krankenpflege ausgebildeten, insbesondere ärztliches Personal, apparative Einrichtungen - von vornherein erforderlich ist oder zumindest jederzeit unverzüglich notwendig werden kann (ständige Rechtsprechung, vergleiche insbesondere BSG vom 1979-12-12 3 RK 13/79 = BSGE 49, 216 und vom 1980-11-27 8a/ 3 RK 60/78 = BSGE 51, 44).
  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 84/78
    Auszug aus BSG, 20.03.1984 - 8 RK 42/82
    Kann bei einem ständig pflegebedürftigen Versicherten die notwendige ärztliche Behandlung ambulant iS von § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO durchgeführt werden, so liegt ein Pflegefall vor, der allenfalls eine stationäre Betreuung in einem Pflegeheim erfordert, für die aber die Krankenkassen nicht einzutreten haben (vergleiche BSG vom 1979-12-12 3 RK 84/78 = USK 79223).
  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 57/84
    Hierbei kann es - wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 6. November 1985 (8 RK 42/82 - zur Veröffentlichung bestimmt) angenommen hat dahingestellt -.

    Der erkennende Senat hat aber auch bereits in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß die Tatbestandwirkung der Mitgliedschaft in einer Trägerinnung sich nicht darauf erstreckt, daß das Gewerbe, mit dem eine Person in die Handwerksrolle eingetragen und in eine Trägerinnung aufgenommen worden ist, ein selbständiger Betrieb 18 des 5 250 RVG oder ein unnur selbständiger Teil eines anderen Gesamtbetriebes ist (Urteil vom 6. November 1985 aaO mwN).

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