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   BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 64/93   

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BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 64/93 (https://dejure.org/1994,10780)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3/12 RK 64/93 (https://dejure.org/1994,10780)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 64/93 (https://dejure.org/1994,10780)
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  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).

    Die Inanspruchnahme der Vermarkter findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter (Verleger, Schallplattenproduzent, Konzertdirektion, Theater, Galerie und anderen) dem Endabnehmer zugänglich werden (BT-Drucks. 9/26 S. 16; BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).

    Aus einer unterschiedlichen Auslegung von Bestimmungen durch die Gerichte allein läßt sich jedoch nicht auf deren mangelnde Bestimmtheit schließen (BVerfGE 34, 348, 367 zur unterschiedlichen Auslegung einerseits durch den Bundesfinanzhof und andererseits durch den Europäischen Gerichtshof).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3) berechtigt.

    Dem Änderungsgesetz von 1988 ist zudem die Tendenz zu entnehmen, den Kreis der abgabepflichtigen Vermarktung auf die Verwertung von Kunst und Publizistik zu erweitern (BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3) berechtigt.

    Unternehmen, die ausschließlich Kunsthandel in fremden Namen betrieben, waren schon vor dem 1. Januar 1989 dem Grunde nach abgabepflichtig, auch wenn erst die seither abgeschlossenen Geschäfte die konkrete Abgabepflicht auslösen, wie vom BSG bereits entschieden (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3).

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).
  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90

    Entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl. zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl. BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Dazu war sie nach ständiger Rechtsprechung (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 3) berechtigt.
  • BFH, 20.06.1984 - I R 283/81

    Einkommensteuer - Konzertdirektion - Beschränkte Steuerpflicht - Ausland

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Die dort (a.a.O.) angeführte Entscheidung des BFH (BFHE 142, 35NJW 1985, 2159) betrifft eine ausländische Konzertdirektion, die sich gegenüber einem inländischen Veranstalter verpflichtet, im Inland durch Dritte künstlerische Leistungen erbringen zu lassen, gebraucht den Begriff also auch im aufgezeigten Sinne.
  • BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82

    Eingliederung eines Schlagersängers in das Unternehmen eines Konzertveranstalters

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93
    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl. zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl. BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 1895/84

    Kostenersatz für Polizeieinsatz anläßlich eines Popkonzertes

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 8/88
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1980 - I 1107/78

    Kostenabwälzung bei Pop-Konzert

  • OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89

    Zum Begriff der geschäftsmäßigen Personenbeförderung

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