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   BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88   

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https://dejure.org/1988,22944
BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88 (https://dejure.org/1988,22944)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1988 - 6 RKa 13/88 (https://dejure.org/1988,22944)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1988 - 6 RKa 13/88 (https://dejure.org/1988,22944)
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  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Die Klägerin verlangt somit vom Beklagten die Vornahme eines Verwaltungshandelns, das ihm im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung obliegt (BVerwGE 74, 251; vgl auch BVerwGE 58, 167; 71, 183; Eyermann/Fröhler, VwGO, Komm, 9. Aufl, § 40 RdNr 22 mwN).

    Soweit die Klägerin ein Betroffensein als Marktteilnehmerin geltend macht, kann sie sich nur auf wirtschaftliche Auswirkungen der ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Bereich unmittelbare Rechtswirkungen entfaltenden AMR berufen (vgl BVerwGE 58, 167; 71, 183).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Im Beschluß vom 22. März 1976 - GSZ 2/75 - (BGHZ 67, 18) hat dann zwar der GS für Zivilsachen ausgeführt, aus den vorstehend wiedergegebenen und weiteren Entscheidungen folge nicht, daß der Zivilrechtsweg immer dann ausgeschlossen sei, wenn die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt werde oder in sonstiger Weise auf das hoheitliche Handeln eines Verwaltungsträgers Einfluß genommen werden solle.

    Der BGH, dessen Rechtsprechung vom GmS bestätigt worden ist, hat aber nicht jede Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die öffentliche Hand als für die Eröffnung des Zivilrechtswegs ausreichend angesehen, sondern, wie oben ausgeführt, nur zweckgerichtete Wettbewerbshandlungen (BGHZ 67, 81, 90; s auch von Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl, Kapitel 17, RdNrn 8 ff und 48 ff).

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Die Streitgegenstände in jenen Fällen unterscheiden sich, wie sich der folgenden Kennzeichnung der umstrittenen Ansprüche entnehmen läßt, wesentlich von dem Streitgegenstand im vorliegenden Fall: Zulassung eines Orthopädiemechanikermeisters zur Belieferung von Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln (Beschluß vom 10. April 1986 - GmS OGB 1/85 - BGHZ 97, 312), Vergütung medizinischer Badeleistungen für Versicherte (Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 - GmS OGB 3/86 - und - GmS OGB 5/86 - und Untersagung der Gebrauchsüberlassung von den Krankenkassen gehörenden Hilfsmitteln an Leistungsberechtigte (Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 - GmS OGB 1/86 - BGHR Zivilsachen, GVG § 13 Krankenhilfsmittel - GmS OGB 2/86 - und - GmS OGB 4/86 -).

    Für den BGH und den GmS war bezüglich der hier angesprochenen Fälle maßgebend, daß sich die Augenoptiker bzw die Orthopädietechniker hinsichtlich des Absatzes der fraglichen Hilfsmittel in einem Wettbewerbsverhältnis zu den Krankenkassen sahen und das behauptete Wettbewerbsverhältnis zwischen den Kassen und den Hilfsmittellieferanten durch eine Gleichordnung der Wettbewerber untereinander bestimmt war (BGHZ 82, 378; Urteil des GmS vom 29. Oktober 1987 - GmS OGB 1/86 -).

  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Maßgebend ist, ob sich das Klagebegehren als Folge eines nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht zu beurteilenden Sachverhalts darstellt (ua BGHZ 66, 229, Beschluß des Großen Senats -GS- für Zivilsachen vom 22. März 1976 -GSZ 1/75-), ob also der Klageanspruch aus einem bürgerlich- oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis hergeleitet wird (BGHZ 82, 377; 5, 76, 81).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. März 1964 - V ZR 44/62 - (BGHZ 41, 264) seine auf das Reichsgericht zurückgeführte Rechtsprechung bestätigt, daß der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist, wenn sich der gerichtlich geltend gemachte Abwehranspruch gegen solche Einwirkungen - Beeinträchtigungen des Eigentums - richtet, die auf die Ausübung der Herrschaftsgewalt zurückgehen und damit die Vollstreckung des stattgebenden Urteils zur Aufhebung oder Änderung einer hoheitlichen Maßnahme führen würde (BGHZ 5, 76, 81 mwN).

  • BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75

    Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Die Klägerin verlangt somit vom Beklagten die Vornahme eines Verwaltungshandelns, das ihm im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung obliegt (BVerwGE 74, 251; vgl auch BVerwGE 58, 167; 71, 183; Eyermann/Fröhler, VwGO, Komm, 9. Aufl, § 40 RdNr 22 mwN).

    Soweit die Klägerin ein Betroffensein als Marktteilnehmerin geltend macht, kann sie sich nur auf wirtschaftliche Auswirkungen der ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Bereich unmittelbare Rechtswirkungen entfaltenden AMR berufen (vgl BVerwGE 58, 167; 71, 183).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1988 - L 11 Ka 22/88
    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Auf die Revisionen des Beklagten und der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts für das Land NordrheinWestfalen vom 20. April 1988 - L 11 Ka 22/88 - aufgehoben und die Streitsache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

    das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 20. April 1988 - L 11 Ka 22/88 - aufzuheben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 6. Januar 1988 - S 19 Ka 49/86 - zurückzuweisen, 2. hilfsweise das genannte Urteil des Landessozialgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückzuverweisen, 3. äußerst hilfsweise das genannte Urteil des Landessozialgerichts aufzuheben und den Rechtsstreit an das zuständige Verwaltungsgericht zu verweisen.

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Der 5. Senat des BGH hat in seinem Urteil vom 7. März 1986 - V ZR 92/85 - (BGHZ 97, 231) an seiner bisherigen Rechtsprechung (ua BSGE 41, 264) festgehalten, daß für die Frage, ob durch einen Eingriff in das Eigentum ein privatrechtlicher oder ein öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch ausgelöst werde, bestimmend sei, ob der Eingriff nach seiner Rechtsqualität dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht zugerechnet werden müsse und ob mit dem Beseitigungsanspruch die Aufhebung oder Änderung einer hoheitlichen Maßnahme begehrt werde.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Die Streitgegenstände in jenen Fällen unterscheiden sich, wie sich der folgenden Kennzeichnung der umstrittenen Ansprüche entnehmen läßt, wesentlich von dem Streitgegenstand im vorliegenden Fall: Zulassung eines Orthopädiemechanikermeisters zur Belieferung von Versicherten mit orthopädischen Hilfsmitteln (Beschluß vom 10. April 1986 - GmS OGB 1/85 - BGHZ 97, 312), Vergütung medizinischer Badeleistungen für Versicherte (Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 - GmS OGB 3/86 - und - GmS OGB 5/86 - und Untersagung der Gebrauchsüberlassung von den Krankenkassen gehörenden Hilfsmitteln an Leistungsberechtigte (Beschlüsse vom 29. Oktober 1987 - GmS OGB 1/86 - BGHR Zivilsachen, GVG § 13 Krankenhilfsmittel - GmS OGB 2/86 - und - GmS OGB 4/86 -).
  • BGH, 26.05.1987 - KZR 13/85

    Beschränkung des Nachfrageverhaltens eines auf der Anbieterseite

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 26. Mai 1987 - KZR 13/85 - (BGHZ 101, 72).
  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 6 RKa 13/88
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 18. März 1964 - V ZR 44/62 - (BGHZ 41, 264) seine auf das Reichsgericht zurückgeführte Rechtsprechung bestätigt, daß der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist, wenn sich der gerichtlich geltend gemachte Abwehranspruch gegen solche Einwirkungen - Beeinträchtigungen des Eigentums - richtet, die auf die Ausübung der Herrschaftsgewalt zurückgehen und damit die Vollstreckung des stattgebenden Urteils zur Aufhebung oder Änderung einer hoheitlichen Maßnahme führen würde (BGHZ 5, 76, 81 mwN).
  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 3/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und

  • BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63

    Bestimmung des Rechtswegs für eine Streitigkeit - Bestimmung der Leistung des

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 2/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 4/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeit zwischen Leistungserbringern und Trägern der

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 5/86

    Vergütung medizinischer Badeleistungen; Zuständigkeitsvoraussetzungen zu einem

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