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   BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B   

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BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B (https://dejure.org/2014,41720)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B (https://dejure.org/2014,41720)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2014 - B 13 R 270/14 B (https://dejure.org/2014,41720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Rüge des Übergehens eines Beweisantrages; Sinn und Zweck der Sachaufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Rüge des Übergehens eines Beweisantrages; Sinn und Zweck der Sachaufklärungsrüge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Es sind hier keine Umstände dargelegt, aus denen deutlich wird, dass das Vorbringen insofern überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, vgl nur BVerfGE 47, 182).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52).
  • BSG, 05.05.2010 - B 5 R 26/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweiswürdigung des LSG -

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Hinweispflichten, die nicht gestellten Beweisanträgen über den Umweg von §§ 106, 112 SGG zum Erfolg verhelfen können, existieren nicht (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10 BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Sieht es dagegen von der Beweiserhebung ab, so muss es nicht kompensatorisch auf einen Beweisantrag hinwirken und damit helfen, eine Nichtzulassungsbeschwerde vorzubereiten (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B

    Zulassung der Revision bei nicht gestelltem Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Hinweispflichten, die nicht gestellten Beweisanträgen über den Umweg von §§ 106, 112 SGG zum Erfolg verhelfen können, existieren nicht (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10 BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Im Übrigen fehlt es aber auch an hinreichender Darlegung des nachvollziehbaren Verfahrensgangs, insbesondere ob das LSG die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers aufrechterhalten oder ob es diese noch vor der mündlichen Verhandlung aufgehoben habe (vgl dazu Senatsurteil vom 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 - Juris RdNr 19).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 83/13 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung in Abwesenheit

    Auszug aus BSG, 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B
    Ein erheblicher Grund in diesem Sinne liegt vor, wenn der Beteiligte, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, sich für den Termin begründet entschuldigt hat (stRspr, vgl zB Senatsbeschluss vom 24.10.2013 - B 13 R 83/13 B - Juris RdNr 13 mwN).
  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

    Entsprechende Umstände sind in der Beschwerdebegründung nachvollziehbar darzulegen (Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - B 13 R 157/14 B - Juris RdNr 8 f; vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B - JurionRS 2014, 28432 RdNr 10) .
  • BSG, 09.10.2017 - B 3 KR 19/17 B

    Krankenversicherung; Verfahrensrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen;

    Dem steht aber entgegen, dass Hinweispflichten, die nicht gestellten Beweisanträgen über den Umweg von §§ 106, 112 SGG zum Erfolg verhelfen können, nicht existieren (stRspr vgl nur BSG Beschlüsse vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B -, vom 5.5.2010 -B5R 26/10 B - Juris, vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris).
  • BSG, 18.02.2019 - B 3 KR 65/18 B

    Erstattung von Kosten für eine Rollstuhlrampe

    Es existieren auch keine Hinweispflichten des Berufungsgerichts, die den nicht gestellten Beweisanträgen über den Umweg von § 106 Abs. 1 , § 112 Abs. 2 S 2 SGG zum Erfolg verhelfen können (stRspr vgl nur BSG Beschlüsse vom 20.11.2014 - B 13 R 270/14 B - BeckRS 2014, 74498 RdNr 8, vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - Juris RdNr 10).
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