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   BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B   

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https://dejure.org/2018,6887
BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
BSG, Entscheidung vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - B 13 R 4/16 B (https://dejure.org/2018,6887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Einbehalt einer Rentennachzahlung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Erstattungsansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen eines dem Grunde nach nachrangig verpflichteten Leistungsträgers; Kein Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbehalt einer Rentennachzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 25.07.2011 - B 12 KR 114/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Darlegung der

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .

    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 139/16 B

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .

    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher in der instanzabschließenden Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2, Juris RdNr 9 f mwN) .

  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Auf die (äußere) Form der Mitteilung über die Einstellung der Rentenzahlung (Verwaltungsakt) hatte das BSG zuvor schon in dem dort zitierten Urteil vom 13.12.2001 (B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1, Juris RdNr 22) abgestellt und zugleich auf das Urteil vom 25.1.2001 (B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) verwiesen, wonach eine aufschiebende Einrede des Rentenversicherungsträgers gegen einen von ihm festgestellten Anspruch auf Zahlung von Rente kein Verwaltungsakt sei (ebd, aaO, Leitsatz und Juris RdNr 14 ff) .
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Auf die (äußere) Form der Mitteilung über die Einstellung der Rentenzahlung (Verwaltungsakt) hatte das BSG zuvor schon in dem dort zitierten Urteil vom 13.12.2001 (B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1, Juris RdNr 22) abgestellt und zugleich auf das Urteil vom 25.1.2001 (B 4 RA 48/99 R - BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) verwiesen, wonach eine aufschiebende Einrede des Rentenversicherungsträgers gegen einen von ihm festgestellten Anspruch auf Zahlung von Rente kein Verwaltungsakt sei (ebd, aaO, Leitsatz und Juris RdNr 14 ff) .
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Denn selbst wenn das BSG eine Frage - worauf sich die Klägerin vorliegend beruft - noch nicht ausdrücklich entschieden hat, so ist eine Rechtsfrage doch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Denn selbst wenn das BSG eine Frage - worauf sich die Klägerin vorliegend beruft - noch nicht ausdrücklich entschieden hat, so ist eine Rechtsfrage doch auch dann als höchstrichterlich geklärt anzusehen, wenn schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 sowie SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 19.03.1986 - 7 BAr 75/85

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Eine Ausnahme von der Verneinung des Klärungsbedarfs bei ausgelaufenem oder auslaufenden Recht kann nur angenommen werden, wenn es noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - Juris RdNr 7) oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BSG, 28.11.1975 - 12 BJ 150/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Außer

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Eine Ausnahme von der Verneinung des Klärungsbedarfs bei ausgelaufenem oder auslaufenden Recht kann nur angenommen werden, wenn es noch eine erhebliche Anzahl von Fällen gibt, für die die Rechtsfrage von Bedeutung ist (vgl BSG vom 28.11.1975 - 12 BJ 150/75 - SozR 1500 § 160a Nr. 19) oder die Vorschrift insoweit nachwirkt, als sie die Grundlage für eine Nachfolgevorschrift darstellt (BSG vom 19.1.2017 - B 10 EG 4/16 B - Juris RdNr 7) oder die frühere Rechtsprechung für die neue Rechtslage erheblich geblieben ist (vgl BSG vom 19.3.1986 - 7 BAr 75/85 - SozR 1500 § 160a Nr. 58) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr, zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 5 mwN; vgl auch BSG Beschluss vom 6.9.2017 - B 13 R 139/16 B - SozR 4-2600 § 16 Nr. 2 Juris RdNr 5; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7) .
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BSG, 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, vgl zB BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 6.5.2010 - 1 BvR 96/10 - SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 28 mwN) .
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 4/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe -

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 50/12 R

    Krankenversicherung - isolierte ambulante ärztliche Krankenbehandlung in Form

  • BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BSG, 14.07.2020 - B 5 R 81/20 B

    Auszahlung einer nachträglich bewilligten Rente

    Bereits im Beschluss vom 21.2.2018 - B 13 R 4/16 B - zu den von der Klägerin durchgeführten Zugunstenverfahren hat das BSG darauf hingewiesen, dass sich die Frage nach der Verwaltungsaktqualität eines Schreibens wie desjenigen vom 17.9.2008 aus der Rechtsprechung des BSG (zitiert wird das Urteil des BSG vom 25.1.2011 - B 5 R 14/10 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 15; offenbar gemeint das Urteil vom 3.4.2003 - B 13 RJ 39/02 R - BSGE 91, 68 = SozR 4-1300 § 31 Nr. 1) beantworten lasse.

    Dementsprechend hat die Klägerin auch im Verfahren B 13 R 4/16 B bereits für klärungsbedürftig gehalten, ob das Abrechnungsschreiben eine Einzelfallregelung mit unmittelbarer Außenwirkung enthielt (vgl Beschluss vom 21.2.2018, juris RdNr 27 ff) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2020 - L 1 R 505/15
    Schließlich ist die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 01.12.2015 als unzulässig verworfen worden (BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B).

    Eine davon abweichende Wertung lässt sich auch der nachfolgenden Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht entnehmen (BSG, Beschluss vom 21.02.2018 - B 13 R 4/16 B).

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