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   BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B   

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BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B (https://dejure.org/2009,58027)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B (https://dejure.org/2009,58027)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2009 - B 12 R 5/09 B (https://dejure.org/2009,58027)
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  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Für die Darlegung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Regelungen, auf die das Berufungsgericht seine Entscheidung gestützt hat, genügt die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit nicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).

    Soweit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gerügt wird, muss die Beschwerde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG die Maßstäbe des Gleichheitsgrundrechts aufzeigen und darlegen, worin sie die für die Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltsmerkmale erblickt sowie, worin konkret Ungleichbehandlung und Willkür gesehen werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Mit Beschluss vom 26.6.2007 (1 BvR 2204/00 ua, SozR 4-2600 § 2 Nr. 10) hat auch die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG die Anordnung der Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer in der Ausgestaltung des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI als verfassungsgemäß angesehen.
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Besonders fällt ins Gewicht, dass sich die Klägerin nicht mit dem Urteil des Senats vom 5.7.2006 (B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9) und darin in Bezug genommener weiterer Rechtsprechung befasst hat.
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Auch wenn die grundsätzliche Bedeutung - wie hier - allein auf einen Verfassungsverstoß gestützt wird, mindert dies nämlich die Darlegungspflicht nicht (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 21.08.2009 - B 12 R 5/09 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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