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   BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R   

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https://dejure.org/1999,2700
BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R (https://dejure.org/1999,2700)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R (https://dejure.org/1999,2700)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 23/99 R (https://dejure.org/1999,2700)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Arbeitsentgelt - Anpassung - Anpassungsfaktor - Bewilligung - Bewilligungsbescheid - Bemessungsentgelt

  • Judicialis

    SGB X § 44; ; AFG § 242v; ; AFG § 112a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Anschlußarbeitslosenhilfe nach Inkrafttreten des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R
    Daß die Neuregelungen des § 136 Abs. 2b, § 242v AFG nicht verfassungswidrig sind, jedenfalls nicht in den Fällen, in denen der Alhi-Anspruch in der Zeit vor dem 1. April 1996 entstanden ist, hat das Bundessozialgericht schon entschieden (BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 8; nicht veröffentlichtes Urteil des Senats vom 5. November 1998 - B 11 AL 7/98 R).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 7/98 R

    Absenkung der Arbeitslosenhilfe - Gesetzesvorbehalt - Eigentumsgarantie -

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R
    Daß die Neuregelungen des § 136 Abs. 2b, § 242v AFG nicht verfassungswidrig sind, jedenfalls nicht in den Fällen, in denen der Alhi-Anspruch in der Zeit vor dem 1. April 1996 entstanden ist, hat das Bundessozialgericht schon entschieden (BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 136 Nr. 8; nicht veröffentlichtes Urteil des Senats vom 5. November 1998 - B 11 AL 7/98 R).
  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 23/99 R
    Solche Besonderheiten schlossen die Anwendung des § 112a AFG allerdings aus, soweit § 136 AFG eine Neubestimmung des Arbeitsentgelts vorsah, also im Falle des § 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und in den Fällen der regelmäßigen Neubemessung nach drei Jahren nach § 136 Abs. 2b, § 112 Abs. 7 AFG; diese Neubestimmungen des Arbeitsentgelts lösten ihrerseits nach einem Jahr eine Anpassung gemäß § 112a AFG aus, gegebenenfalls aufgrund eines anderen Anpassungstages (vgl BSG SozR 4100 § 136 Nr. 4).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Die Beklagte hat zwar zu Recht bei der Ermittlung des Leistungsentgelts ein Bemessungsentgelt von 630, 00 DM zugrunde gelegt (§ 198 Satz 2 Nr. 4 SGB III iVm §§ 136, 132 SGB III), das zum 1. April 1999 nicht anzupassen war (§ 201 SGB III; vgl dazu auch BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 10); sie hat aber den Leistungssatz (57 % des Leistungsentgelts) aus einem zu niedrigen Leistungsentgelt (§ 136 Abs. 1 SGB III, hier idF, die § 136 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz erhalten hat) errechnet.
  • BSG, 21.08.2001 - B 11 AL 89/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Anwendung des §

    Das Landessozialgericht (LSG) hat zutreffend dargelegt, daß das Bundessozialgericht (BSG) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anpassung der Arbeitslosenhilfe (Alhi) mit dem hierfür nach § 136 Abs. 2b Arbeitsförderungsgesetz bzw § 201 Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) vorgesehenen verminderten Anpassungsfaktor auf laufende Leistungsfälle bereits mit eingehender Begründung bejaht hat (vgl BSGE 82, 198 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 3-4100 § 136 Nr. 10).
  • SG Oldenburg, 08.07.2005 - S 47 AS 57/05
    Die im Schrifttum umstrittene Frage, ob die Arbeitslosenhilfe dem Schutz der Eigentumsgarantie unterliegt, hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung verneint (vgl. Urteil vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 212; Urteil vom 21. Oktober 1999 - B 11 AL 23/99 R - SozR 3 - 4100 § 136 Nr. 10).
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