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   BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R   

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https://dejure.org/2005,79119
BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R (https://dejure.org/2005,79119)
BSG, Entscheidung vom 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R (https://dejure.org/2005,79119)
BSG, Entscheidung vom 21. November 2005 - 1 KR 30/03 R (https://dejure.org/2005,79119)
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  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 1/97 R

    Arbeitgeberausgleich - Lohnfortzahlungsversicherung - Beschränkung auf Arbeiter

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Vielmehr ist auch diese Regelung mit dem Gleichheitsgebot vereinbar (vgl. Urteil des BSG vom 20. April 1999, B 1 KR 1/97 R, NZA RR 1999, 594; s. jedoch auch Boecken, Probleme der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, NZA 1999, 673).

    Dies gründet sich auf Feststellungen, die eine höhere Belastung durch die Entgeltfortzahlung an Arbeiter gegenüber Angestellten ergeben haben (BSG, Urteil vom 20. April 1999, a. a. O.).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Für die Richtigkeit ihrer Auffassung bezog sich die Beklagte auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1998 (1 BvL 22/93).

    Bei der Regelung, ob Vorschriften auf einzelne Rechtssubjekte anzuwenden sind und bei der Grenzziehung für die Anwendbarkeit hat der Gesetzgeber eine generalisierende Betrachtung vorzunehmen und ist berechtigt, eine typisierende Regelung zu treffen (Bundesverfas-sungsgericht, Beschluss vom 27. Januar 1998, 1 BvL 22/93, BVerfGE 97, 186).

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Bereits zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG in der bis zum 31. Mai 1994 geltenden Fassung hatte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90, BAGE 68, 320; Urteil vom 7. Juli 1993, 5 AZR 609/92) entschieden, dass auch geringfügig Beschäftigten Lohnfortzahlung gezahlt werden müsse.
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Bereits zu § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG in der bis zum 31. Mai 1994 geltenden Fassung hatte das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Oktober 1991, 5 AZR 598/90, BAGE 68, 320; Urteil vom 7. Juli 1993, 5 AZR 609/92) entschieden, dass auch geringfügig Beschäftigten Lohnfortzahlung gezahlt werden müsse.
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 13. Juli 1989, Rs 171/88, EuGHE 1989, 2757) stellte eine derartige Nichtberücksichtigung, wie sie in § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG geregelt war, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 119 Abs. 1 EWG Vertrag dar.
  • LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 146/00

    Nachforderung von Beiträgen für die Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Der Senat schließt sich jedoch der Rechtsprechung des Landessozialgerichts für das Land Niedersachsen vom 28. Juni 2001 (L 4 KR 146/00, NZS 2002, 323) an, nach der die Vorschrift auf die Umlagen entsprechend anzuwenden ist.
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Die Festsetzung hat eine materielle Bindungswirkung (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1980, 3 RK 18/78, SozR 7860 § 10 Nr. 2) im Sinne des § 77 SGG, auf die es dann jedoch nicht mehr ankommt, wenn die materiellen Voraussetzungen für die Umlagezahlung tatsächlich vorliegen.
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/79

    Nachforderung von Umlagebeträgen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach

    Auszug aus BSG, 21.11.2005 - 1 KR 30/03 R
    Denn eine solche stellt lediglich einen deklaratorischen Verwaltungsakt dar (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1980, 3 RK 18/79, SozR 7860 § 10 Nr. 4), der keine konstitutive Wirkung entfaltet.
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