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BSG, 21.12.1960 - 7 RAr 90/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BSG, 18.03.1965 - 7 RAr 27/64 IIO Die beklagte Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenvcrsicherung (BfArb) legte form- und fristgerecht ReviSion eine Durch die Nichtberücksiehtigung der dem Kläger zustehenden? nach der Bayerischen Alfu-Verordnung vom 240 November 4948 anzurechnenden An5prüehe auf Übergangsgehalt seien ihr Mehraufwendungen entstanden? in deren Höhe sie die Ansprüche des Klägers gegen den Freistaat Bayern nach 5 449 Abso 4 AVAVGüberleiten könne° Dieser gesetzliche Forderungsübergang werde auch für die vor der Anzeige liegenden Alfu- bzwo Alhi-Leistungen wirksam9 wobei sein zeitliches Ausmaß nach dem Urteil des BSG vom 240 Dezember 4960 - 7 RAr 90/59 - von dem Zeitpunkt bestimmt werde9 von dem ab dem Kläger während des Leistungsbczuges Ansprüche gegen den Dritten zustandeno Hierbei sei un- SchädliChg daß ein Teil der dem Kläger gewährten Mehraufwendungen vor dem 40 April 4956 liegeo Zwar habe das BSG in seinem Urteil vom 460 November 4962 (ABA 65788) entschieden7 daß die Überleitung von Ansprüchen nach den bisherigen Vorschriften stattfinden müsse? wenn der Unterstützungszeitraumg für den die durch nachträgliche Bewilligung anderweitiger Leistungen entstandenen Uberzahlung erfolgt sei? abgeschlossen vor dem Inkrafttreten der 5.