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   BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R   

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BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R (https://dejure.org/1998,3237)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R (https://dejure.org/1998,3237)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - B 14 KG 2/97 R (https://dejure.org/1998,3237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Bürgerkriegsflüchtling aus der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld - Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt eines Ausländers ohne formelles Bleiberecht in Deutschland - Beurteilung der Dauerhaftigkeit des Aufenthaltes ...

  • Judicialis

    BKGG idF vom 9. Juli 1990 § 1 Abs 1 Nr 1 und Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kg-Verfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).

    Die Frage, inwieweit das FlüAbk die Anknüpfung des Kg-Anspruchs an den Besitz bestimmter Aufenthaltstitel untersagt (für das Kg nach der bis Ende 1995 geltenden Rechtslage ein solches Verbot verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 2; für das Erziehungsgeld ein solches Verbot ebenfalls verneinend BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 7 und 16), und ob die dem Runderlaß (RdErl) der Beklagten vom 20. Dezember 1993 (Dienstbl RdErl 125/93) zu § 1 Abs. 3 BKGG zugrundeliegende Ansicht der Beklagten zutrifft, das FlüAbk stelle anerkannte Flüchtlinge Deutschen in Ansehung des Kg gleich, kann daher offenbleiben.

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 11/95

    Kindergeldanspruch für Ausländer - Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Vielmehr beschränkte sich die insoweit anzustellende Prüfung aufgrund der geänderten Gesetzesfassung darauf, ob für den betreffenden Ausländer im Zeitpunkt der Kg- Entscheidung ein konkretes ausländerrechtliches Abschiebeverbot auf unbestimmte Zeit galt (BSG vom 13. August 1996, 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -).

    In Wahrheit nahm die Novellierung zur Verwirklichung "verstärkter Verwaltungspraktikabilität" (so schon BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47) eine völlig neue Ausrichtung der Vorschrift vor, und zwar gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen war ("nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG") nicht mehr auf alle Umstände des individuellen Einzelfalles, sondern nur noch auf bestimmte, im AuslG enumerativ aufgezählte Fälle abzustellen (BSG aaO; BSG vom 13. August 1996; 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Allerdings hatte der Gesetzgeber mit der 2. Alternative bereits stärker als bisher dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität Rechnung getragen, dem gerade im Kg-Recht als Regelung einer Massenerscheinung besondere Bedeutung zukommt (BVerfGE 82, 60, 101 ff).

    Im vorliegenden Zusammenhang ist nicht zu prüfen, ob durch die Veranlagung des Klägers zur Einkommensteuer in den Jahren 1992 und 1993 der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommenssteuerrechtlich verschont bleiben muß (BVerfGE 82, 60, 85 ff).

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 8/96

    Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Daher kann die Frage offenbleiben, ob die Gleichstellungsregelung des Art. 3 Abs. 1 EWGV 1408/71 nicht nur dann gilt, wenn ein Flüchtling nach seiner Anerkennung aus einem EG-Mitgliedstaat in einen anderen wechselt, sondern auch schon dann, wenn er - wie hier - aus einem nicht zur EG gehörenden Staat in einen EG-Mitgliedstaat einreist und dort als Flüchtling anerkannt wird, er also von der Freizügigkeitsregelung innerhalb der EG gar keinen Gebrauch gemacht hat und deshalb kein EG-interner grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist (verneinend BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 12).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Der verlangte Aufenthalt mußte sich dabei im Wege der Prognose "nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden" ergeben (vgl für das BKGG 1989 die oben zitierte Rechtsprechung sowie für die Rechtslage davor BSGE 65, 84, 86 ff = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kg-Verfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 19/96

    Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung und Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteilen vom 10. Juli 1997 (14/10 RKg 1/95) und 19. November 1997 (14/10 RKg 19/96) entschieden, daß es unerheblich ist, daß in den genannten Erlassen keine endgültige Regelung über den Abschiebestopp nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist enthalten war und offenbleiben kann, ob - wovon das LSG ausgeht - im Hinblick auf das im streitigen Zeitraum nicht absehbare Ende des Bürgerkrieges im früheren Jugoslawien von vornherein jeweils mit einer Verlängerung der Abschiebestopps zu rechnen war.
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    In Wahrheit nahm die Novellierung zur Verwirklichung "verstärkter Verwaltungspraktikabilität" (so schon BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47) eine völlig neue Ausrichtung der Vorschrift vor, und zwar gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen war ("nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG") nicht mehr auf alle Umstände des individuellen Einzelfalles, sondern nur noch auf bestimmte, im AuslG enumerativ aufgezählte Fälle abzustellen (BSG aaO; BSG vom 13. August 1996; 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Der verlangte Aufenthalt mußte sich dabei im Wege der Prognose "nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden" ergeben (vgl für das BKGG 1989 die oben zitierte Rechtsprechung sowie für die Rechtslage davor BSGE 65, 84, 86 ff = SozR 1200 § 30 Nr. 17; BSGE 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93

    Anspuch auf Gewährung von Kindergeld - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kg-Verfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RA 49/92

    Polen - Rentner - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt

  • BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Der Senat gibt die seinen Urteilen vom 19. November 1997 (14/10 RKg 19/96 - ZAR 2000, 18) und vom 22. Januar 1998 (B 14 KG 2/97 R) zugrundeliegende abweichende Auffassung auf.

    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich, und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).

    Die Kinder J , M und E hatten zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie der Kläger selbst einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Der Senat gibt die seinen Urteilen vom 19. November 1997 (14/10 RKg 19/96 - ZAR 2000, 18) und vom 22. Januar 1998 (B 14 KG 2/97 R) zugrundeliegende abweichende Rechtsauffassung auf.

    Obwohl der Kläger diese Voraussetzungen nicht erfüllt, weil er in Deutschland ausländerrechtlich nur geduldet wird, ihm somit ein qualifizierter Aufenthaltstitel fehlt und er sich hier mangels eines rechtlich gesicherten und damit zukunftsoffenen Aufenthalts auch nicht "gewöhnlich" iS des § 30 Abs. 1, 3 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - (SGB I) iVm dem BKGG aufhält (vgl dazu - zuletzt - das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -), hat er Anspruch auf Kg. Denn nach den spezielleren Vorschriften des Abk steht er einem deutschen Staatsangehörigen gleich und die Voraussetzung des Inlandsaufenthaltes gilt für ihn nicht (ebenso für das einkommenssteuerrechtliche Kg: FG Düsseldorf, EFG 1999, 567; Hildesheim, DStZ 2000, 25, 29 f; aA FG Rheinland-Pfalz, EFG 1998, 1598; FG Münster, EFG 1998, 1208; Hessisches FG, EFG 1999, 78 für das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit).

    Die Tochter A hat zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie der Kläger selbst seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

  • BSG, 13.12.2000 - B 14 KG 1/00 R

    Anspruch türkischer Staatsangehöriger auf Kindergeld

    Die Kinder des Klägers hatten zwar - nach dem Maßstab des § 30 Abs. 1, 3 SGB I iVm dem BKGG (vgl dazu zuletzt das Senatsurteil vom 22. November 1998 - B 14 KG 2/97 R -) - ebensowenig wie er selbst einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 KG 2/09

    Kindergeldanspruch - Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina -

    Die von der Beklagten im streitigen Zeitraum vertretene Ansicht, bei Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina seien die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht erfüllt, wurde vom BSG in seinen Urteilen vom 19. November 1997, Az.: 14/10 RKg 19/96, und 22. Januar 1998, Az.: B 14 KG 2/97 R, ausdrücklich bestätigt.
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

    Der 14. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kundgetan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

    Der 14. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kundgetan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05

    Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des

    Der 14. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R und B 14 KG 3/99 R (letzteres in SozR 3-5870 § 1 Nr. 18) kund getan, dass er seine bisherige Rechtsprechung - genannt wurden die Urteile vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R - aufgibt und bei Bürgerkriegsflüchtlingen (offen soll dies bei Asylbewerbern bleiben), sofern sie Arbeitnehmer sind oder Arbeitslosen- bzw. Krankengeld beziehen (Art. 28 Abs. 1 des Abkommens), die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 BKGG a.F. für gegeben ansieht.
  • LSG Hessen, 16.12.1998 - L 6 KG 1250/94

    Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.1. 1998 -- B 14 KG 2/97 R) kann dabei bei der vorliegenden Fallgestaltung auch nicht von einem Abschiebehindernis von unbestimmter Dauer ausgegangen werden, da der Abschiebestopp, wie er vom Hessischen Ministerium des Innern für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern verfügt worden war, jeweils zeitlich befristet gewesen ist.
  • LSG Hessen, 21.10.1998 - L 6 KG 925/96

    Kindergeld - sozialversicherungspflichtig beschäftigter Bürgerkriegsflüchtling -

    Für die vorliegende Fallgestaltung kann dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.1.1998 -- B 14 KG 2/97 R) auch nicht von einem Abschiebehindernis von unbestimmter Dauer ausgegangen werden, da der Abschiebestopp, wie er vom Hessischen Ministerium des Innern für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern verfügt worden war, jeweils zeitlich befristet gewesen ist.
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 1/04

    Anspruch auf das "sozialrechtliche" Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen

    Nach der Rechtsprechung, zuletzt bestätigt durch die Urteile des BSG vom 19.11.1997 - 14/10 RKg 19/96 und vom 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R, hatten die in der BRD lebenden und beschäftigten Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina, die regelmäßig nur geduldet waren und sich in der BRD nur auf (die durch die Zeit des Kriegs) bestimmte, damit vorübergehende Zeit aufhielten, weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD; sie sollten auch nicht auf Grund des durch das Abkommensrecht modifizierten BKGG berechtigt sein, Kindergeld in der gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens beschränkten Höhe zu beziehen.
  • LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 5/04

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf "sozialrechtliches" Kindergeld gemäß § 1 Abs.

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