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   BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65   

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BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65 (https://dejure.org/1970,3017)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1970 - 12 RJ 546/65 (https://dejure.org/1970,3017)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1970 - 12 RJ 546/65 (https://dejure.org/1970,3017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-muenchen.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Zwangsweise Heranziehung zur Sozialversicherung

Papierfundstellen

  • BSGE 31, 136
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Eine Verletzung des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist stets dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. BVerfGE 6, 32, 37; 17, 306, 313).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt erst dann vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung sich nicht finden läßt, die Regelung also willkürlich ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 438; 18, 38, 46).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Dies ist allgemein anerkannt und vom BVerfG ebenfalls bereits ausgesprochen (vgl. BVerfGE 4, 7, 17; 10, 89, 116).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Dies ist allgemein anerkannt und vom BVerfG ebenfalls bereits ausgesprochen (vgl. BVerfGE 4, 7, 17; 10, 89, 116).
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Eine Verletzung des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist stets dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. BVerfGE 6, 32, 37; 17, 306, 313).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Auch der mittelbare und nur wirtschaftlich fühlbare "Zwang" zur Aufgabe anderer Formen der Altersversorgung läßt sich nicht als Eigentumsverletzung ansehen (BVerfGE 10, 354, 371).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Ob und inwieweit der Gleichheitssatz bei der Ordnung von einzelnen Lebenssachverhalten Unterscheidungen erlaubt, richtet sich nach der Natur des in Frage stehenden Sachbereiches (BVerfGE 6, 84, 91).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung enthält, sind solche typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom BVerfG im Grundsatz ständig als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl. BVerfGE 9, 20 32; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23; 23, 135, 146; 24, 220, 235).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt erst dann vor, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für die Differenzierung sich nicht finden läßt, die Regelung also willkürlich ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 438; 18, 38, 46).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 22.04.1970 - 12 RJ 546/65
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung enthält, sind solche typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom BVerfG im Grundsatz ständig als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgl. BVerfGE 9, 20 32; 11, 50, 60; 11, 245, 253; 17, 1, 23; 23, 135, 146; 24, 220, 235).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvL 2/63

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung freiwilliger

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Die gesetzliche Regelung über die Unterhaltspflicht von Verwandten in gerader Linie gehört zu den Bestandteilen der verfassungsmäßigen Ordnung, sie verletzt daher auch nicht das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG ; vgl. dazu BVerfGE 6, 32, 37; 17, 306, 313; BSGE 31, 136, 138 f; 54, 281, 285 f; speziell zur Unterhaltspflicht s. Frenz, NJW 1993, 1103, 1107).
  • BSG, 09.02.1983 - 5a RKn 2/82
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet, wesentlich gleiches ungleich zu behandeln; er ist verletzt, wenn für eine gesetzliche Differenzierung ein vernünftiger sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund nicht finden läßt, wenn also für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl Urteil des Senats vom 29. November 1978 in BSGE 47, 187 = SozR 2600 § 54 Nr. 2 unter Hinweis auf BSGE 31, 136, 137 und die dort zitierte ständige Rechtsprechung des BVerfG).

    Vielmehr sind zur Wirksamkeit und Praktikabilität einer notwendig generalisierenden Betrachtungsweise sogar im Einzelfall auftretende Härten in Kauf zu nehmen (vgl BSGE 31, 136, 138 [BSG 22.04.1970 - 12 RJ 546/65] unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).

    Eine Verletzung des Grundrechts der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist stets dann zu verneinen, wenn die fragliche Norm Bestandteil der verfassungsgemäßen Ordnung ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl BSGE 31, 136, 138 [BSG 22.04.1970 - 12 RJ 546/65] mwN).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.06.2007 - L 7 R 111/05

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig tätiger Handwerker (hier:

    Für die im Wesentlichen inhaltsgleiche Vorgängerregelung zu § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI in § 1 HwVG hat das BSG einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG verneint (Urt. vom 22. April 1970 - 12 RJ 546/65 - BSGE 31, 136 ff.; ebenso BVerfG, Beschl. vom 11. Oktober 1972 - 1 BvR 288/70 - BVerfGE 34, 62 ff. zu der Beitragsregelung in § 4 HwVG).

    Der Gesetzgeber ist bei der Ordnung von Massenerscheinungen zu generalisierenden und typisierenden Regelungen berechtigt (so u. a. bereits BVerfG, Urt. vom 22. April 1970, a. a. O. zu § 1 HwVG; ebenso u. a. BVerfG, Beschl. vom 9. Dezember 2003, a. a. O.).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 6/87

    Die Ausgabe einer Wertmarke an außergewöhnlich Gehbehinderte nur gegen eine

    Bei der Prüfung, ob eine Norm gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, ist jedoch eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BSGE 31, 136, 137).
  • BSG, 27.03.1974 - 1 RA 41/73

    Rentenbeitrag - Sonderrechtsnachfolge - Erbfolge - Vermächtnisnehmer -

    Insbesondere scheidet ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG aus, weil der in § 65 Abs. 2 AVG getroffenen Regelung sachgemäße Erwägungen zugrunde liegen, so daß von Willkür nicht gesprochen werden kann (vgl. BSG 31, 136; 34, 287).
  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 80/71

    Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung und Beitragspflicht in der

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 a AVG läßt jedenfalls keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) erkennen, weil die unterschiedliche gesetzliche Behandlung von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften im Vergleich zu Vorstandsmitgliedern anderer juristischer Personen nicht als willkürlich im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angesehen werden kann (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 22.4.1970 in BSG 31, 136).
  • BSG, 23.02.1977 - 12 RAr 79/76

    Berechnung von Unterhaltsgeld - rückwirkende tarifliche Einkommensverbesserung

    vom 22. April 1970 - Az.: 12 RJ 546/65 -.
  • BSG, 22.09.1976 - 1 RA 79/75

    Verfolgungszeit - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Leistungsgruppe

    Die Revision beachtet insoweit auch nicht genügend, daß die entsprechende Anwendung des 5 22 FRG im Rahmen des © 13 WGSVG nur für Zeiten vorgesehen ist, in denen Beiträge nicht entrichtet worden sind, so daß die tatsächliche Weiterentwicklung jedes Einzelfalles für diese Zeiten nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann" Für den Gesetzgeber bot sich daher eine auf die durchschnittliche Entwicklung abstellende, typisierende Regelung an° Diese ist bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die Sozialversicherung auch bezüglich des hier angesprochenen Personenkreises enthält, allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Grundsatz ständig als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen worden (vgle BSG 31, 136, 137 unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 25.02.1971 - 12 RJ 276/70

    Versicherungspflicht eines Handwerkers - Eintragung in der Handwerksrolle -

    12 RJ 546/65 SOZR Nr" 6 zu 5 l HWVG, vom 28° Januar 1970 l!.
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