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   BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87   

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https://dejure.org/1988,21926
BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87 (https://dejure.org/1988,21926)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 1 S 4/87 (https://dejure.org/1988,21926)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 (https://dejure.org/1988,21926)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Der beschließende Senat hält nach Maßgabe der nachfolgenden Gründe an seiner in den Urteilen vom 14. November 1984 (BSGE 57, 218 : SozR 1300 5 104 Nr. 3) und vom 30. Januar 1985 (BSG SozR aaO Nr. 4) vertretenen Rechtsauffassung fest.

    Das stimmt mit der Auffassung des beschließenden Senats überein, daß ungeachtet des Rechtscharakters des Abtretungsvertrages zwischen dem Rentenberechtigten und dem begünstigen Dritten für die Übertragung nach 5 53 Abs. 3 SGB 1 die zivilrechtlichen Vorschriften der Forderungsübertragung nach 58 398 ff BGB jedenfalls entsprechend gelten, soweit nicht Sondervorschriften bestehen (BSGE 57, 218, 221 : SozR 1300 S 104 Nr. 3 S 5; BSG SozR aaO Nr. 4 S 9).

  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Wenn einerseits entsprechend dem auch beim Zusammentreffen von Abtretung und Pfändung geltenden Prioritätsprinzip eine zeitlich vorausgehende Abtretung den Vorrang vor einer nachfolgenden Pfändung hat und letztere nur insoweit zum Zuge kommt, als die Sozialleistung von der vorausgegangenen Abtretung nicht erfaßt worden ist (BSGE 60, 87, 90 ff : SozR 1200 5 53 Nr. 6 S 17 ff; vgl auch BSGE 61, 274, 278 : SozR aaO Nr. 7 S 27), muß andererseits das Prioritätsprinzip ebenso dazu führen, daß die ursprüngliche Wirksamkeit einer zeitlich vorausgegangenen Abtretung nicht durch den nachträglichen Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit und damit eines Tatbestandes, der im Falle seines früheren Eintritts ein Pfändungs- und Abtretungsverbot ($ 5" Abs. 3 Nr. 2 SGB 1, S 400 BGB) begründet hätte, beseitigt werden kann.
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 4/86

    Abtretung von Ansprüchen - Zusammenrechnung der Sozialleistungen - Einwilligung

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Wenn einerseits entsprechend dem auch beim Zusammentreffen von Abtretung und Pfändung geltenden Prioritätsprinzip eine zeitlich vorausgehende Abtretung den Vorrang vor einer nachfolgenden Pfändung hat und letztere nur insoweit zum Zuge kommt, als die Sozialleistung von der vorausgegangenen Abtretung nicht erfaßt worden ist (BSGE 60, 87, 90 ff : SozR 1200 5 53 Nr. 6 S 17 ff; vgl auch BSGE 61, 274, 278 : SozR aaO Nr. 7 S 27), muß andererseits das Prioritätsprinzip ebenso dazu führen, daß die ursprüngliche Wirksamkeit einer zeitlich vorausgegangenen Abtretung nicht durch den nachträglichen Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit und damit eines Tatbestandes, der im Falle seines früheren Eintritts ein Pfändungs- und Abtretungsverbot ($ 5" Abs. 3 Nr. 2 SGB 1, S 400 BGB) begründet hätte, beseitigt werden kann.
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Er hat dies für den seinerzeit entschiedenen Fall offen gelassen, weil sich die Wirksamkeit der Abtretung sogar zukünftiger und damit erst recht bereits entstandener Forderungen nach dem im Zeitpunkt der Abtretungshandlung geltenden Recht richte (so auch der 11. Senat in BSGE 57, 211, 213 f : SozR 1200 Art. 2 $ 18 Nr. 1 S 3) und unter Berücksichtigung dessen die Abtretung eines Teil des Anspruchs des Rentenberechtigten selbst bei einer lückenfüllenden Ergänzung des % 53 Abs. 3 SGB 1 um das negative Tatbestandsmerkmal der fehlenden Hilfebedürftigkeit nach dem - 9 BSHG nicht unwirksam sei, weil nicht ersichtlich sei, daß der Zedent bereits durch die Abtretung hilfebedürftig iS der Vorschriften des BSHG über die Hilfe zum Lebensunterhalt geworden sei.
  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Es genügt, daß sie ihrem Rechtsgrund nach zur Zeit der Abtretung in dem Schuldverhältnis angelegt gewesen sind, so daß sich der Schuldner gegenüber dem neuen Gläubiger auch auf Tatsachen berufen darf, die erst nach der Abtretung eingetreten sind, sofern es sich um Tatsachen handelt, welche, ohne in ausschließlicher Beziehung zum Wechsel des Gläubigers zu stehen, nach Wesen und Inhalt des Schuldverhältnisses den Schuldner zu einem Einwand berechtigen (vgl BGHZ 93, 71, 79 : NJW 1985, 863, 864 mit umfangreichen Rechtsprechungs- und Schrifttumshinweisen).
  • BSG, 30.01.1985 - 4 RJ 107/83

    Erstattungsanspruch - Leistungsanspruch - Umfang eines Erstattungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    1984 (1/4 RJ 57/8") und 30. Januar 1985 (1/4 RJ 107/83).
  • BGH, 30.05.1963 - VII ZR 276/61
    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 S 4/87
    Auch ohne eine solche vertragliche Vereinbarung begründet S "04 BGB lediglich eine Einrede (Erman-Westermann, aaO, Rdn 3) und damit allein ein Recht zur Leistungsverweigerung, bei dessen Nichtausübung der Schuldner nach Erfüllung der Forderung nicht unter nachträglicher Erhebung von Einwendungen vom Zessionar unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigen Bereicherung oder des Schadensersatzes die Rückforderung des Geleisteten verlangen kann (BGH NJW 1963, 1869, 1870).
  • BSG, 07.09.1989 - 5 RJ 63/88

    Pfändungsschutz bei Hilfsbedürftigkeit nach dem BSHG

    Dies hat der 1. Senat in seiner Anfragebeantwortung vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 - bejaht.

    Im übrigen kann einer sozialpolitisch nicht immer befriedigenden Lösung - wie auch der 1. Senat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1988 aaO abschließend betont hat - nicht durch die Rechtsprechung abgeholfen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11

    Rentenversicherung

    Dafür, dass er unter Geltung von § 53 SGB I fortbesteht, sprechen die Rechtsprechung des BSG zur Konkurrenz von Abtretungen/Pfändungen zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X (BSG, Beschl v 22.6.1988, Az 1 S 4/87 und - obiter dictum - BSGE 67, 6ff mwN) und die Einführung von § 122a BSHG (bzw § 113 SGB XII) durch den Gesetzgeber.
  • LSG Hessen, 27.11.2003 - L 1 KR 1610/98

    Erstattungsanspruch - Aufrechnungsanspruch - Konkurrenzverhältnis -

    Dieses Ziel würde vereitelt, wenn Sozialleistungen mit Erstattungsansprüchen belastet würden, bevor letztere überhaupt entstanden seien und sich ein Eingreifen des Sozialhilfeträgers abzeichne (BSG, Beschluss vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, umfasst das Erfordernis der engen Zusammenarbeit für den Fall von sich gegenseitig beeinflussenden Leistungspflichten der Versicherungsträger zumindest die Verpflichtung, bei widerstreitenden gegenseitigen Interessen die Belange des anderen Versicherungsträgers angemessen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 13. September 1984 - 4 RJ 37/83 - vgl. auch BSG, Beschluss vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 -).

  • BSG, 07.09.1998 - B 5 RJ 63/88

    Auszahlung von gepfändeten Altersruhegeld - Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1

    Dies hat der 1. Senat in seiner Anfragebeantwortung vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 - bejaht.

    Im übrigen kann einer sozialpolitisch nicht immer befriedigenden Lösung - wie auch der 1. Senat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1988 aaO abschließend betont hat - nicht durch die Rechtsprechung abgeholfen werden.

  • BSG, 02.11.1988 - 5a RKn 11/85

    Abtretung; Sozialleistung; Rentenberechtigter; Beiladung

    Der 1. Senat hat diese Frage in seinem Beschluß vom 22. Juni 1988 - 1 S 4/87 - bejaht.
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