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   BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80   

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https://dejure.org/1981,3154
BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80 (https://dejure.org/1981,3154)
BSG, Entscheidung vom 22.07.1981 - 3 RK 7/80 (https://dejure.org/1981,3154)
BSG, Entscheidung vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 (https://dejure.org/1981,3154)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Wie aus der Amtlichen Begründung (BT-Drucks 7/4122, S 32) hervorgeht, hatte der Gesetzgeber bei seinem in § 14 SGB 4 definierten Begriff des Arbeitsentgelts in erster Linie dessen Funktion im Auge, Anknüpfungspunkt für die Bestimmung der Versicherungspflicht und für die Berechnung der Beiträge, also für solche Verfahren zu sein, bei denen herkömmlicherweise von den Bruttoeinnahmen ausgegangen wird.

    Damit wird zwar gegenüber § 14 SGB 4, der alle Einnahmen aus unselbständiger Arbeit erfaßt, ein korrigierendes "Regulativ" (vgl Amtliche Begründung BT-Drucks 7/4122 zu § 17 S 33) eingeführt.

    Nach Ansicht des Senats handelt es sich bei der Abschreibung des § 7b EStG um eine Steuervergünstigung iS des § 15 SGB 4. Nach der Amtlichen Begründung zu § 15 SGB 4 (BT-Drucks 7/4122, S 32) sollten mit der Vorschrift "steuerliche Vergünstigungen (wie Sonderabschreibungen) und Veräußerungsgewinne unberücksichtigt" bleiben.

  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Hingegen wird bei § 16 SGB 4 Bezug genommen auf "den in verschiedenen Versicherungszweigen vorkommenden Begriff des Gesamteinkommens" (Amtliche Begründung, S 32/35), also auf einen Begriff, unter dem die Rechtsprechung auch schon vor Erlaß des SGB 4 alle Einkünfte iS des § 2 EStG unter Abzug der Betriebsausgaben und der Werbungskosten verstanden hatte (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 3 RK 65/62 - BSGE 22, 173, 181; 30, 61, 64; vgl Krause/v. Maydell/Merten/Meydam, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, GK-SGB 4, 1978, § 16 RdNr 11, S 284).

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 12. Senats des BSG zur Abgrenzung des Gesamteinkommens iS des (mit Wirkung vom 1. Juli 1977 außer Kraft getretenen) § 313a RVO, der in seinem Urteil 12 RK 53/76 - unter Berufung auf das obengenannte Urteil des 3. Senats 3 RK 65/62 vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 173, 181 - die Ansicht vertreten hat, daß bei der Ermittlung des Gesamteinkommens die Werbungskosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aufgewendet werden müssen, abgesetzt werden könnten, hierzu aber (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) nicht die Abschreibungen nach § 7b EStG zu zählen seien (SozR 2200 § 313a RVO Nr. 6).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 53/76

    Krankenversicherung - Gesetzliche - Freiwillige - Beitrag - Besoldungsgruppe -

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Wie der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil 12 RK 53/76 vom 24. Oktober 1978 zu Recht entschieden habe, seien Abschreibungen nach § 7b EStG bei der - zum Zwecke der Beitragsbemessung angestellten - Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht zu berücksichtigen.

    Dieses Ergebnis steht in Einklang mit der Rechtsprechung des 12. Senats des BSG zur Abgrenzung des Gesamteinkommens iS des (mit Wirkung vom 1. Juli 1977 außer Kraft getretenen) § 313a RVO, der in seinem Urteil 12 RK 53/76 - unter Berufung auf das obengenannte Urteil des 3. Senats 3 RK 65/62 vom 17. Dezember 1964, BSGE 22, 173, 181 - die Ansicht vertreten hat, daß bei der Ermittlung des Gesamteinkommens die Werbungskosten, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aufgewendet werden müssen, abgesetzt werden könnten, hierzu aber (bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) nicht die Abschreibungen nach § 7b EStG zu zählen seien (SozR 2200 § 313a RVO Nr. 6).

  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 7/78

    Familienhilfe - Krankenversicherung - Knappschaft - Rente - Gesamteinkommen -

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Der 5. Senat des BSG hat in seinem Urteil 5 RKn 7/78 vom 20. Juni 1979 ausgeführt, daß auch die in Halbsatz 2 des § 16 SGB 4 (beispielhaft) aufgezählten Einkunftsarten "Arbeitsentgelt" und "Arbeitseinkommen" unter dem in Halbsatz 1 aufgestellten Grundsatz der steuerrechtlichen Betrachtsweise stünden und daher auch für sie - abweichend von § 14 SGB 4 -, soweit es sich um die Ermittlung des Gesamteinkommens handele, diese Betrachtungsweise maßgebend sei.
  • BSG, 22.08.1969 - 3 RK 78/68

    Selbständige - Freiwilliger Versicherungsbeitritt - Beitragsberechnung -

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Hingegen wird bei § 16 SGB 4 Bezug genommen auf "den in verschiedenen Versicherungszweigen vorkommenden Begriff des Gesamteinkommens" (Amtliche Begründung, S 32/35), also auf einen Begriff, unter dem die Rechtsprechung auch schon vor Erlaß des SGB 4 alle Einkünfte iS des § 2 EStG unter Abzug der Betriebsausgaben und der Werbungskosten verstanden hatte (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1964 - 3 RK 65/62 - BSGE 22, 173, 181; 30, 61, 64; vgl Krause/v. Maydell/Merten/Meydam, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, GK-SGB 4, 1978, § 16 RdNr 11, S 284).
  • BSG, 20.03.1980 - 11 RA 60/79

    Zur Frage, ob Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld etc. bei der Berechnung des

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Die nur auf den Lohnzeitraum, in dem die Zahlung zugeflossen ist, abstellende Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 20. März 1980 - 11 RA 60/79 -, die also keine anteilmäßige Zuordnung mit einem Zwölftel vornimmt, ist zur Berechnung des Übergangsgeldes nach § 18 Abs. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG- (= § 1241 Abs. 1 RVO) und damit zur Berechnung des Regellohnes nach § 182 Abs. 5 RVO ergangen und steht daher dem vorgenannten Ergebnis nicht entgegen.
  • BGH, 29.02.1972 - VI ZR 192/70

    Verpflichtung zur Gewährung von Dienstbezügen während der auf der

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - nach Meinungsverschiedenheiten in der zivilrechtlichen Rechtsprechung darüber, ob der Anspruch auf die Kalendermonate aufzuteilen oder ob allein auf den Zahlungsmonat abzustellen ist - in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 1972 (NJW 1972, 766) und vom 4. Juli 1972 (NJW 1972, 1705) ausgeführt, daß es nicht allein darauf ankomme, wann der Anspruch auf die Bezüge entstehe oder fällig werde, maßgebend sei vielmehr vor allem, für welchen Zeitraum die Bezüge gewährt würden; die Sonderzuwendungen und das Urlaubsgeld des Beamten werde im Laufe des Jahres erdient, so daß beide Zuwendungen auf das gesamte Jahr zu verrechnen seien (vgl auch Riedmaier, Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Zeitschrift für Beamtenrecht 1978 190 ff).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Diesen Rechtsgedanken hat der Senat schon in früheren Entscheidungen vertreten (vgl Urteil vom 20. Dezember 1961 - 3 RK 59/57-, BSGE 16, 91, 96).
  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 88/71

    Ersatz von entgangenen Dienstbezügen eines Beamten; Ersatz anteiligen

    Auszug aus BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80
    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - nach Meinungsverschiedenheiten in der zivilrechtlichen Rechtsprechung darüber, ob der Anspruch auf die Kalendermonate aufzuteilen oder ob allein auf den Zahlungsmonat abzustellen ist - in seinen Entscheidungen vom 29. Februar 1972 (NJW 1972, 766) und vom 4. Juli 1972 (NJW 1972, 1705) ausgeführt, daß es nicht allein darauf ankomme, wann der Anspruch auf die Bezüge entstehe oder fällig werde, maßgebend sei vielmehr vor allem, für welchen Zeitraum die Bezüge gewährt würden; die Sonderzuwendungen und das Urlaubsgeld des Beamten werde im Laufe des Jahres erdient, so daß beide Zuwendungen auf das gesamte Jahr zu verrechnen seien (vgl auch Riedmaier, Schadensersatz wegen Arbeitsunfähigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Zeitschrift für Beamtenrecht 1978 190 ff).
  • LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98

    Familienversicherung - Anspruchsberechtigung - Ermittlung - Gesamteinkommen -

    Für den hier streitigen Zeitraum in den Jahren 1996 bis 1998 ergibt sich ein anderes Ergebnis (d. h. die Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrages bei der Ermittlung des Gesamteinkommens) auch nicht auf Grund der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V (bzw. § 205 Reichsversicherungsordnung a.F.) und § 16 SGB IV. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass im Rahmen des Sozialrechts bei der Ermittlung des Gesamteinkommens steuerliche Vergünstigungen, wozu der Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG gehört, bei allen Einkunftsarten unberücksichtigt zu lassen sind (BSG, Urteil vom 22. Juli 1981 -- 3 RK 7/80 -- sowie Urteil vom 26. Oktober 1982 -- 3 RK 35/81 --).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

    - & RJ 55/80 - sowie das Urteil des 3. Senats des BSG zur Berechnung des Gesamteinkommens vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 -)- Der erkennende Senat hat sichvon dem aufgrund.
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Von der gleichen Auffassung, daß nämlich Sonderzahlungen der genannten Art nicht zu den einmaligen Zuwendungen sondern zum laufenden Arbeitsentgelt gehören, sind auch die - zur Berechnung des Übergangsgeldes ergangenen - Urteile des BSG vom 30. Juni 1981 - 5b/5 RJ 156/80 - und vom 16. September 1981 - 4 RJ 55/80 - ausgegangen (vgl ferner das Urteil vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 - zur Berechnung des Gesamteinkommens).
  • BSG, 09.09.1981 - 3 RK 19/80
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 - entschieden hat, sind bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nach § 16 des Sozialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV), § 205 RVO zwar grundsätzlich die Werbungskosten (§ 16 SGB IV, § 2 EStG) abzuziehen, nicht aber die Abschreibungen nach § 7b EStG.
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 8/81

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Einkommensgrenze -

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 22. Juli 1981 - 3 RK 7/80 - entschieden hat, sind bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV, § 205 RVO zwar die Werbungskosten grundsätzlich abzuziehen, nicht aber solche Abschreibungen, die als Steuervergünstigungen iS des § 15 SGB IV anzusehen sind.
  • SG München, 26.04.2006 - S 50 SO 403/05

    Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz; Unterhaltsansprüche

    Im Rahmen des § 16 SGB IV sind daher Abschreibungen nach 7 b EStG nicht von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen (BSG vom 22.07.1981, Az.: 3 RK 7/80).
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