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   BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B   

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https://dejure.org/2018,39199
BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B (https://dejure.org/2018,39199)
BSG, Entscheidung vom 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B (https://dejure.org/2018,39199)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - B 5 RE 6/18 B (https://dejure.org/2018,39199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung ausnahmsweise unabhängig vom Verschulden des Beteiligten; Fehler des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 67 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Ob das LSG die Sache richtig entschieden hat, ist jedoch nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67).

    Dies ist - wie bereits ausgeführt - nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Beschluss des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Woraus sich eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72) ergeben soll, bleibt offen.

  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch dass seiner Rechtsansicht gefolgt wird (vgl BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Eine Verletzung von § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Eine Verletzung von § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 09.05.2011 - B 13 R 112/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet nur, dass ein Kläger "gehört", nicht jedoch dass seiner Rechtsansicht gefolgt wird (vgl BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 9.5.2011 - B 13 R 112/11 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Erstreckung der

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Allein die nicht weiter erläuterte Bezugnahme auf eine Entscheidung des BSG (zur Erstreckung einer Befreiung nach § 6 Abs. 5 S 2 SGB VI vgl Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 8/10 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 8) in einem "ähnlich gelagerten Fall" mit dem Hinweis, es bedürfe aufgrund der zwischenzeitlichen Fortentwicklung des Rechts einer "Neupositionierung des Gerichts zur Rechtsfortbildung", ist nicht ausreichend.
  • BSG, 15.08.2018 - B 1 KR 54/18 B

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Wiedereinsetzung ist unabhängig vom Verschulden des Beteiligten zu gewähren, wenn dies wegen einer Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts geboten ist; in solchen Fällen tritt ein in der eigenen Sphäre des Beteiligten liegendes Verschulden hinter das staatliche Verschulden zurück (vgl BSG Beschluss vom 15.8.2018 - B 1 KR 54/18 B - Juris RdNr 7 unter Hinweis auf BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BSG SozR 4-1500 § 67 Nr. 11 RdNr 18; BSG Beschluss vom 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Der Kläger trägt in seinem Schreiben vom 13.9.2018 zunächst vor, der Grundgedanke des angegriffenen Berufungsurteils stehe im Widerspruch zu dem Beschluss des BSG vom 7.3.2018 (B 5 RE 3/17 R).
  • BSG, 06.04.2010 - B 5 R 8/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung

    Auszug aus BSG, 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B
    Der Kläger formuliert damit schon keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 130/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - prozessuale Fürsorgepflicht

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2018 - L 13 R 4156/16

    Befreiung von der Versicherungspflicht eines Rechtsanwalts und Steuerberaters in

  • BSG, 27.11.2020 - B 9 V 21/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung des

    Der Prozessbevollmächtigte hätte angesichts des Umstandes, dass seitens des BSG trotz des nach seinen Angaben bereits mit Schriftsatz vom 10.6.2020 gestellten Verlängerungsantrags keinerlei Reaktion (Verlängerungsbewilligung durch die Vorsitzende, Rückfrage, Auflage oÄ) erfolgt war, unter entsprechender Unterrichtung seiner Vertretung bei urlaubsbedingter Abwesenheit (vgl Beschluss vom 22.10.2018 - B 5 RE 6/18 B - juris RdNr 11 mwN) unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der zu verlängernden Begründungsfrist, also vor dem 22.6.2020 (s Senatsbeschluss in dieser Sache vom 28.7.2020) bei der Geschäftsstelle nachfragen müssen, welche Hinderungsgründe der begehrten Entscheidung entgegenstünden und ob überhaupt mit einer Verlängerungsbewilligung zu rechnen sei.
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