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   BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B   

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https://dejure.org/2013,2234
BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2234)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2234)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - B 3 KR 31/12 B (https://dejure.org/2013,2234)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R

    Krankenversicherung - Apotheke - Teilnahme an Arzneimittelversorgung mittels

    Auszug aus BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
    4 Der Senat hat sich zur Begründung zunächst auf seine dieselbe Klägerin betreffende Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R - SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) gestützt, in der näher dargelegt ist, dass ihr Erstattungsansprüche nach § 130a Abs. 1 S 2 SGB V nicht zustehen, weil Rechtsgrundlage der Rabattgewährung zugunsten der Krankenkassen nicht § 130a Abs. 1 S 1 SGB V gewesen ist, sondern ein jeweils individuell ausgehandelter Versorgungsvertrag.

    5 Die Versagung des Erstattungsanspruchs nach § 130a Abs. 1 S 2 SGB V für die Zeit von 2003 bis 2007 verstößt auch nicht gegen europäisches Recht; dies hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R, aaO) näher ausgeführt.

    7 2) Die behauptete Divergenz zur Entscheidung des GmSOGB vom 22.8.2012 liegt nicht vor, weil sich das LSG nicht auf das Urteil des 1. Senats des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3), sondern auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R, aaO) gestützt hat und es deshalb nicht maßgeblich auf die Frage der Anwendung der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften auf aus dem EU-Ausland im Versandwege eingeführte Arzneimittel ankam.

    Zur Begründung kann wiederum auf die Urteile des erkennenden Senats vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R, aaO) und 24.1.2013 (B 3 KR 11/11 R) verwiesen werden.

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R

    Krankenversicherung - Versandapotheke mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der

    Auszug aus BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
    3 1) Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ist jedenfalls mit der Revisionsentscheidung des erkennenden Senats vom 24.1.2013 im Verfahren B 3 KR 11/11 R entfallen.

    Zur Begründung kann wiederum auf die Urteile des erkennenden Senats vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R, aaO) und 24.1.2013 (B 3 KR 11/11 R) verwiesen werden.

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
    Dies gilt auch noch nach der inzwischen durch eine Presseveröffentlichung des BGH bekanntgewordenen Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) vom 22.8.2012 (GmSOGB 1/10), ausweislich derer das deutsche Arzneimittelpreisrecht auf die Verbringung von Arzneimitteln aus dem EU-Ausland nach Deutschland uneingeschränkt Anwendung findet.
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

    Auszug aus BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 31/12 B
    7 2) Die behauptete Divergenz zur Entscheidung des GmSOGB vom 22.8.2012 liegt nicht vor, weil sich das LSG nicht auf das Urteil des 1. Senats des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3), sondern auf das Urteil des erkennenden Senats vom 17.12.2009 (B 3 KR 14/08 R, aaO) gestützt hat und es deshalb nicht maßgeblich auf die Frage der Anwendung der deutschen Arzneimittelpreisvorschriften auf aus dem EU-Ausland im Versandwege eingeführte Arzneimittel ankam.
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