Rechtsprechung
BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 SO 19/07
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B
5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 62, 124 Abs. 1 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190;… BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B
5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 62, 124 Abs. 1 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190;… BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B
5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 62, 124 Abs. 1 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190;… BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung
Auszug aus BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 27/08 B
5 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundessozialgerichts (BSG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, §§ 62, 124 Abs. 1 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BVerfGE 84, 188, 190; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).