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   BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B   

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BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B (https://dejure.org/2012,11562)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B (https://dejure.org/2012,11562)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2012 - B 5 RS 80/11 B (https://dejure.org/2012,11562)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Leipzig - S 10 R 1317/07
  • LSG Sachsen - L 5 R 288/09
  • BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 34/03 R

    Bestandsrente - Beitrittsgebiet - Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    11 Die Beklagte weist in der Beschwerdebegründung selbst auf die Entscheidung des BSG vom 18.12.2003 (B 4 RA 34/03 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 2 RdNr 24) hin, nach der unter "Nettoverdienst" im hier fraglichen Zusammenhang das Gesamteinkommen aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit abzüglich (allein) gezahlter Steuern zu verstehen sei.

    Warum das Urteil des früheren 4. Senats des BSG vom 18.12.2003 (aaO) noch nicht einmal Anhaltspunkte für die von der Beklagten gestellte Frage enthalten soll, stellt die Beschwerdebegründung nicht dar.

    13 Zwar weist die Beklagte darauf hin, dass der Wortlaut des unmittelbar maßgeblichen § 4 Abs. 4 S 1 AAÜG keinen Hinweis auf die Beantwortung der aufgeworfenen Frage gebe, §§ 24, 25 RAnglG den Begriff des Nettoverdienstes lediglich voraussetzten und die vom früheren 4. Senat des BSG im Urteil vom 18.12.2003 (aaO) bekundete Rechtsauffassung nicht in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Sprachgebrauch stehe.

    17 Die Beklagte sieht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, dass ihr das LSG nicht ausreichend Zeit eingeräumt habe, um zur Bedeutung des Urteils des früheren 4. Senats des BSG vom 18.12.2003 (aaO) für den hiesigen Rechtsstreit Stellung zu nehmen.

    Sie trägt lediglich vor, ohne Gehörsverletzung wäre es ihr denkbarerweise gelungen, den 5. Senat des Sächsischen LSG von der Rechtsauffassung zu überzeugen, dass den Verlautbarungen des BSG im Urteil vom 18.12.2003 (aaO) keine Bedeutung zukomme.

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    16 Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Die Beklagte hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "Ja" oder "Nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.3.2012 - B 5 RS 60/11 B - RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    16 Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17; s hierzu auch Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41 mwN).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Die Beklagte hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "Ja" oder "Nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.3.2012 - B 5 RS 60/11 B - RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160a RdNr 41).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Um darzulegen, dass einer bereits entschiedenen Rechtsfrage gleichwohl noch grundsätzliche Bedeutung zukomme, hat ein Beschwerdeführer aufzuzeigen, in welchem Umfang, von welcher Seite und mit welcher Begründung der Rechtsprechung widersprochen bzw die Beantwortung der Rechtsfrage umstritten sei (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51), oder dass neue erhebliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der grundsätzlich bereits entschiedenen Rechtsfrage führen könnten und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschlössen (vgl BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 mwN; s auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 8b).
  • BSG, 20.03.2012 - B 5 RS 60/11 B
    Auszug aus BSG, 25.04.2012 - B 5 RS 80/11 B
    Die Beklagte hat keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt, die der Senat mit "Ja" oder "Nein" beantworten könnte (vgl Senatsbeschluss vom 20.3.2012 - B 5 RS 60/11 B - RdNr 8; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7 sowie BAGE 121, 52 RdNr 5 f).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

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