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   BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4722
BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87 (https://dejure.org/1989,4722)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1989 - 7 RAr 74/87 (https://dejure.org/1989,4722)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1989 - 7 RAr 74/87 (https://dejure.org/1989,4722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Erstattung von Eingliederungsbeihilfe wegen Zweckverfehlung setzt die Aufhebung der Bewilligung im Ermessenswege nach § 151 Abs 1 AFG voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erstattung von Eingliederungsbeihilfe unwirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 31/83

    Keine Eingliederungsbeihilfe bei befristetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
    Diese Frage, die der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 7 RAr 31/83 - (Dienstbl BA R Nr. 2930 zu § 54 AFG) dahingestellt sein lassen konnte, ist zu verneinen.
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
    Dabei kann offenbleiben, ob die Erklärung auf dem vorgedruckten Antragsformular vom 7. Oktober 1982 - durch welche die Klägerin sich ua verpflichtete, die EB sofort in einem Betrag ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn sie das Arbeitsverhältnis mit dem oa Arbeitnehmer während des Förderungszeitraumes oder im Anschluß an den Förderungszeitraum während einer Frist, deren Dauer dem Förderungszeitraum entspreche und ein Jahr nicht übersteige (Nachbeschäftigungsfrist), aus Gründen löse, die sie zu vertreten habe - inhaltlich genügend bestimmt ist; dies ist insofern fraglich, als der Klägerin die für den Fall der schuldhaften Vertragsauflösung im Einzelfall von der Beklagten beabsichtigte Entscheidung möglicherweise nicht hinreichend konkret und unmißverständlich genug vor Augen geführt worden ist (vgl insoweit zu den Anforderungen an einen Hinweis iS des § 66 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB 1) etwa BSG vom 25. Oktober 1988 - 7 RAr 70/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
    Abgesehen davon, daß der Bewilligungsbescheid weder eine Widerrufsmöglichkeit enthielt (vgl dazu etwa BVerwG, DVBl 1983, 810) noch mit einer Auflage versehen war, die die Klägerin nicht erfüllt hat, gestattet § 47 SGB 10 nicht den Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit.
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Auszug aus BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
    Die Klägerin ist auch keine wirksame Selbstverpflichtung eingegangen, auf die sich der angefochtene Bescheid als sog Verwaltungsakt auf Unterwerfung stützen ließe (vgl dazu etwa BSGE 54, 286; BSG SozR 1200 § 31 Nr. 1).
  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 37/86

    Zwingende Vorschrift der Rückforderung einer Zuwendung nach § 44a BHO -

    Auszug aus BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 74/87
    Dieser Bescheid kann nicht deswegen als rechtmäßig angesehen werden, weil der Bewilligungsbescheid vom 14. Oktober 1982 eine auflösende Bedingung als Nebenbestimmung enthalten hat, die eingetreten ist (vgl hierzu etwa BSG SozR 4100 § 151 Nr. 20).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 48/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auf Grund dieser Regelung bedarf es nicht etwa einer gesonderten Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung; auch ist diese Bewilligung, um eine spätere Rückforderung zu ermöglichen, von der Beklagten nicht mit Auflagen oder Bedingungen zu versehen (so etwa noch die Rechtslage unter Geltung des § 49 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz idF des 5. Gesetzes zur Änderung des AFG vom 23. Juli 1979, BGBl I 1198, in Kraft bis 31. Dezember 1992; vgl auch BSG SozR 4100 § 54 Nr. 5 zur Erstattung von Eingliederungsbeihilfe).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 68/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auf Grund dieser Regelung bedarf es nicht etwa einer gesonderten Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung; auch ist diese Bewilligung, um eine spätere Rückforderung zu ermöglichen, von der Beklagten nicht mit Auflagen oder Bedingungen zu versehen (so etwa noch die Rechtslage unter Geltung des § 49 Abs. 4 Arbeitsförderungsgesetz idF des 5. Gesetzes zur Änderung des AFG vom 23. Juli 1979, BGBl I 1198, in Kraft bis 31. Dezember 1992; vgl auch BSG SozR 4100 § 54 Nr. 5 zur Erstattung von Eingliederungsbeihilfe).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2019 - L 9 AL 157/16
    Diesem Ergebnis steht das auch von dem Sozialgericht zitierte o.a. Urteil des BSG vom 25.07.1985 - 7 RAr 74/87 -, juris Rn. 30 ff.) nicht entgegen.

    Dies alles steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass es gerade nicht zu einem Anspruchsverlust aus anderen Gründen gekommen ist (so auch ausdrücklich BSG, Urt. v. 25.07.1985 - 7 RAr 74/87 -, juris Rn. 28).

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 132/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Rechtsänderung -

    Auf Grund dieser Regelung bedarf es nicht etwa einer gesonderten Aufhebung der ursprünglichen Bewilligung; auch ist diese Bewilligung, um eine spätere Rückforderung zu ermöglichen, von der Beklagten nicht mit Auflagen oder Bedingungen zu versehen (so etwa noch die Rechtslage unter Geltung des § 49 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz idF des 5. Gesetzes zur Änderung des AFG vom 23. Juli 1979, BGBl I 1198, in Kraft bis 31. Dezember 1997; vgl auch BSG SozR 4100 § 54 Nr. 5 zur Erstattung von Eingliederungsbeihilfe).
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 31/91

    Klage eines Arbeitgebers auf Eingliederungsbeihilfe (EB) nach § 54

    Arbeitgebern soll ein finanzieller Anreiz geboten werden, solche Arbeitskräfte einzustellen (vgl zB BSG SozR 4100 § 54 Nr. 1 und Nr. 3, BSGE 65, 40, 44).
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