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   BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73   

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https://dejure.org/1974,2698
BSG, 27.06.1974 - 5 RKn 38/73 (https://dejure.org/1974,2698)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1974 - 5 RKn 38/73 (https://dejure.org/1974,2698)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1974 - 5 RKn 38/73 (https://dejure.org/1974,2698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 38, 14
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

    Dabei müssen die gesundheitlichen Gründe nicht allein ursächlich gewesen sein; ausreichend ist, dass sie den Berufswechsel wesentlich mitverursacht haben (vgl Senatsurteil vom 27. Juni 1974 - 5 RKn 38/73 - BSGE 38, 14 ff = SozR 2600 § 45 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 165/15

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen

    Der insoweit erforderliche Kausalzusammenhang ist auch im Rentenversicherungsrecht nach der im Sozialrecht geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 1974, 5 RKn 38/73 = SozR 2600 § 45 Nr. 6; BSG, Urteil vom 3. Oktober 1979, 1 RA 77/78 = SozR 2200 § 1251 Nr. 69; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1986, 4a RJ 9/86 = BSGE 61, 113; BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, 5 RJ 34/91 - juris).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Das im vorliegenden Fall möglicherweise eines Schock auslösende Ereignis - plötzlicher Tod der jungen Freundin durch Gehirnschlag während eines Besuchs beim Kläger - war jedenfalls nicht banaler Art. Als Folge einer durch psychische Ursache (Schock) eingetretenen psychischen Störung (zB Depression) - also "i n f o l g e eines Unfalls" iS von § 1252 Abs. 2 RVO gemäß der auch im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung geltenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl BSGE 38, 14, 16 = SozR 2600 § 45 Nr. 6; SozR 2200 § 1251 Nr. 69) - kann so der Entschluß zur Selbsttötung im Zustand ausgeschlossener oder wesentlich geminderter freier Willensbestimmung eingetreten sein.
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