Rechtsprechung
   BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,18853
BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84 (https://dejure.org/1985,18853)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 2 RU 37/84 (https://dejure.org/1985,18853)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 2 RU 37/84 (https://dejure.org/1985,18853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,18853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 189/74

    Versicherung gegen Arbeitsunfall - Facharbeiter - Tätigkeiten aus Gefälligkeit -

    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84
    Er ist nicht als Unternehmer tätig geworden und auch nicht, wie die Beklagte geltend macht, "unternehmerähnlioh" (s BSGE 42, 126, 128).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG hat der Kläger durch die Reparatur am Seilzug des Anlassers des Pkw seines Arbeitskollegen K eine ernstliche, dem in Frage stehenden Unternehmen dienliche Tätigkeit verrichtet, die dem erklärten Willen des Unternehmers entsprach und auch hinsichtlich der zum Unfall führenden Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Unternehmen stand (5 BSGE 5, 168; BSG SozR 2200 % 539 Nr. 93 mwN; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S A75m ff; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, % 539 Anm 101 ff; Gitter in SGB - Sozialversicherung - Gesamtkommentar, S 539 RVO Anm 68 - sämtliche mwN).
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71

    Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben

    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84
    Für die Anwendung des S 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO ist es nicht erforderlich, daß der Unfall sich bei Arbeiten ereignet, die üblicherweise von den im unterstützten Unternehmen oder in Unternehmen des betreffenden Gewerbezweiges beschäftigten Personen ausgeübt werden (5 ua BSGE 3", 2MO, 2ü2; 35, 140, 1H2; Brackmann aaO S ü75r; Lauterbach/Watermann aaO 5 539 Anm 101 Buchst d).
  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 113/75
    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 37/84
    Schon mehrfach hat der erkennende Senat zu den von der Beklagten vorgebrachten Erwägungen Stellung genommen, insbesondere zur Frage des Versicherungsschutzes von Pannenhelfern (s BSGE 35, 1ü0" 1H2) und dazu, daß hier die Beklagte und nicht der für Haushaltungen zuständige Versicherungsträger leistungspflichtig ist (3 ua BSGE aaO; BSG Urteil vom 31. März 1976 -2 RU 113/75- USK 7633 mwN).
  • LSG Thüringen, 27.12.2018 - L 1 U 858/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung -

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 25.01.73, 2 RU 55/71; vom 30.10.74, 2/8 RU 100/73; vom 13.12.84, 2 RU 79/83, vom 27.11.85, 2 RU 37/84; LSG, Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2010, L 2 U 2211/09).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Diese Beurteilung entspricht auch der Würdigung, die das Bundessozialgericht in den den Parteien bekannten Urteilen in vergleichbaren Fällen vorgenommen hat (Urteile vom 27. November 1985 - 2 RU 27/85 - Mithilfe beim Anbringen von Unterbodenschutz am Pkw eines Arbeitskollegen - und 2 RU 37/84 - Reparatur am Anlasser des Pkws eines Arbeitskollegen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - L 10 U 245/16

    Unfallversicherungsrecht; Hilfe beim Anschieben eines PKW; Wie-Beschäftigter;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl BSG, Urteile vom 25.01.73, 2 RU 55/71; vom 30.10.74, 2/8 RU 100/73; vom 13.12.84, 2 RU 79/83,und vom 27.11.85, 2 RU 37/84; LSG-Baden-Württemberg, Urteil vom 04.08.2010, L 2 U 2211/09).
  • OLG München, 19.03.2009 - 24 U 346/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses für

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die zu dem Unternehmen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit stehen; die Tätigkeit muss unter solchen Umständen geleistet werden, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (BSG, Urteil vom 27.11.1985, 2 RU 37/84, zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 19.10.2023 - L 1 U 631/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 1973, 2 RU 55/71; vom 30. Oktober 1974, 2/8 RU 100/73; vom 13. Dezember 1984, 2 RU 79/83, vom 27. November 1985, 2 RU 37/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 2010, L 2 U 2211/09).
  • LSG Bayern, 18.05.2004 - L 3 U 411/03

    Anspruch auf Anerkennung und Entschädigung einer Augenverletzung als Folge eines

    Die vom BSG (Urteil vom 27.11.1985; Az: 2 RU 37/84 und 2 RU 27/85) und vom Bundesgerichtshof (BGH in SGb 1988, 28) anders entschiedenen Fälle waren dadurch gekennzeichnet, dass die dortigen Kläger die Reparatur mit dem Auftraggeber gemeinsam durchgeführt hatten.
  • SG Nordhausen, 10.06.2022 - S 10 U 588/19
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach diesen Grundsätzen auch eine Tätigkeit als Pannenhelfer zu einer Versicherung als "Wie-Beschäftigter" führen kann (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 1973, 2 RU 55/71; vom 30. Oktober 1974, 2/8 RU 100/73; vom 13. Dezember 1984, 2 RU 79/83, vom 27. November 1985, 2 RU 37/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. August 2010, L 2 U 2211/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht