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   BSG, 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B   

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https://dejure.org/2017,48575
BSG, 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B (https://dejure.org/2017,48575)
BSG, Entscheidung vom 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B (https://dejure.org/2017,48575)
BSG, Entscheidung vom 27. November 2017 - B 9 V 55/17 B (https://dejure.org/2017,48575)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 67 Abs 2 S 1 SGG, § 67 Abs 2 S 3 SGG, § 64 Abs 1 SGG, § 64 Abs 2 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - PKH-Antrag zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des PKH-Antrags - erfolglose Anhörungsrüge - verbleibender Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist nach einer erfolglosen Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - PKH-Antrag zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des PKH-Antrags - erfolglose Anhörungsrüge - verbleibender Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; Selbstkorrektur von Gehörsverletzungen; Wirkung einer erfolglosen Rüge

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.07.2017 - B 9 V 1/17 BH

    Leistungen nach dem OEG ; Nichtzulassungsbeschwerde; Sachaufklärungsrüge;

    Auszug aus BSG, 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B
    Durch Beschluss vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH - hat der Senat den Antrag des Klägers abgelehnt, ihm Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen für eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 2.2.2017.

    Denn am 9.8.2017 ist dem Kläger der Beschluss zugestellt worden, mit dem der Senat die vom Kläger persönlich beantragte PKH-Gewährung abgelehnt hat (Beschluss vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH) .

    Hat die Rüge keinen Erfolg, so bleibt es bei der mit Rechtsmitteln nicht anfechtbaren Ausgangsentscheidung des Gerichts (BSG Beschluss vom 26.1.2017 - B 14 AS 351/16 B - Juris) , hier dem am 9.8.2017 zugestellten Beschluss des Senats über die PKH-Ablehnung (vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH) und ihrer Wirkung im fachgerichtlichen Verfahren, hier dem Ablauf der Monatsfrist am 11.9.2017.

  • BSG, 10.05.2017 - B 9 V 9/17 B
    Auszug aus BSG, 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B
    Der Kläger hat dagegen Anhörungsrüge erhoben, die der Senat als unzulässig verworfen hat (Beschluss vom 25.9.2017 - B 9 V 9/17 C) .

    Denn der Senat hat diese Rüge als unzulässig verworfen (Beschluss vom 25.9.2017 - B 9 V 9/17 C) .

  • BSG, 26.01.2017 - B 14 AS 351/16 B
    Auszug aus BSG, 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B
    Hat die Rüge keinen Erfolg, so bleibt es bei der mit Rechtsmitteln nicht anfechtbaren Ausgangsentscheidung des Gerichts (BSG Beschluss vom 26.1.2017 - B 14 AS 351/16 B - Juris) , hier dem am 9.8.2017 zugestellten Beschluss des Senats über die PKH-Ablehnung (vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH) und ihrer Wirkung im fachgerichtlichen Verfahren, hier dem Ablauf der Monatsfrist am 11.9.2017.
  • BSG, 01.04.2021 - B 9 V 60/20 B

    Beschädigtenrente nach dem OEG Grundsatzrüge im

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG als unzulässig verworfen (Beschluss vom 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B) , nachdem es zuvor die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt (Beschluss vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH) und die hiergegen erhobene Anhörungsrüge des Klägers als unzulässig verworfen hatte (Beschluss vom 25.9.2017 - B 9 V 9/17 C) .
  • BSG, 19.10.2020 - B 9 V 6/20 BH

    Beschädigtenversorgung nach dem OEG

    Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG als unzulässig verworfen (Beschluss vom 27.11.2017 - B 9 V 55/17 B) , nachdem es zuvor die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt hatte (Beschluss vom 13.7.2017 - B 9 V 1/17 BH) .
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