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   BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R   

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https://dejure.org/2004,845
BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R (https://dejure.org/2004,845)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R (https://dejure.org/2004,845)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - B 6 KA 25/03 R (https://dejure.org/2004,845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung psychotherapeutischer Leistungen; Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen; Vergütung nach Mindestpunktwert

  • Judicialis

    SGB V § 85 Abs 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung des Inhalts von Honorarverteilungsregelungen durch den Bewertungsausschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Bundesozialgericht zur Vergütung: Grund zur Freude

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Psychotherapeuten im Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Auszug aus BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R
    Solange der Bewertungsausschuss diesen Ansatz wählt, sind die Gerichte gehindert, die Angemessenheit der psychotherapeutischen Vergütung nach selbst gesetzten Maßstäben etwa im Hinblick auf Erträge aus fachärztlicher Tätigkeit zu beurteilen (vgl demgegenüber den auf den fachärztlichen Versorgungsbereich abstellenden Beschluss des Bewertungsausschusses für die Zeit ab dem 1. Juli 2002 sowie das Senatsurteil vom heutigen Tag im Verfahren B 6 KA 52/03 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 bestimmt).

    Dies hat der Senat in den Urteilen vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 52/03 R (aaO), 53/03 R und 23/03 R näher dargelegt.

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 2. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

    Auszug aus BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Bewertungsausschuss an die für die Zeit bis Ende 1998 ergangene Rechtsprechung des Senats zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen (vgl BSGE 89, 1 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 41) angeknüpft und den Überschuss der Arztgruppe der Allgemeinmediziner als Vergleichswert für den potenziell erzielbaren Überschuss voll ausgelasteter psychotherapeutischer Praxen herangezogen hat.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 25/03 R
    Ein HVM, der sich in Widerspruch zu verbindlichen Vergütungsvorgaben des EBM-Ä setzt, ist deshalb rechtswidrig und - da es sich um eine Norm handelt - nichtig (BSGE 86, 16, 25 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S 124).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Der HVM einer KÄV darf sich daher nicht in Widerspruch zu verbindlichen Vergütungsvorgaben des EBM-Ä setzen (BSGE 86, 16, 25 = SozR aaO Nr. 23 S 124; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 7 RdNr 6).
  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 52/03 R

    Bewertungsausschuss - Rechtswidrigkeit des Beschlusses vom 16. 2. 2000 zur

    Dieses im Gesetz selbst angelegte Normkonkretisierungsprogramm würde ausgehöhlt, wenn jede KÄV die Vorgaben des Bewertungsausschusses ändern könnte, oder wenn die Gerichte unter unmittelbarem Durchgriff auf das Merkmal der "Angemessenheit" in § 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V ihre eigenen Prüfungsmaßstäbe entwickeln und anwenden könnten (vgl insoweit Senatsurteil vom heutigen Tage im Verfahren B 6 KA 25/03 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Der HVM einer KÄV darf sich daher nicht in Widerspruch zu verbindlichen Vergütungsvorgaben des EBM-Ä setzen (BSGE 86, 16, 25 = SozR aaO Nr. 23 S 124; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 7 RdNr 6).
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