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   BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62   

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BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62 (https://dejure.org/1963,1894)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1963 - 6 RKa 11/62 (https://dejure.org/1963,1894)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - 6 RKa 11/62 (https://dejure.org/1963,1894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Wahlen zur Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen - Lippe; Anfechtung vor dem Landeswahlausschuss; Wählbarkeit von Mitgliedern der Wahlausschüsse; Funktionen des Wahlbewerbers und Wahlehrenbeamten; Spannungsverhältnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Stößt das Gericht im Laufe eines ordnungsmäßig in Gang gebrachten Verfahrens auf Mängel des Wahlverfahrens, so muß es diesen nach der für das gerichtliche Verfahren geltenden Offizialmaxime auch dann nachgehen, wenn sie nicht mit der Wahlanfechtungserklärung oder innerhalb der Anfechtungsfrist geltend gemacht worden sind (vgl. BVerwG 5, 324; BArbG in AP § 18 BetrVG Nr. 3 Bl. 780).

    Da ein allgemeiner Rechtssatz über die Vereinbarkeit der Funktionen von Wahlbewerbern und Wahlbeamten nicht besteht - der im übrigen auch wegen der eine differenzierende Antwort erheischenden Unterschiedlichkeit der Sachverhalte kaum aufgestellt werden könnte -, ist die Wählbarkeit der Mitglieder von Wahlausschüssen nur dann ausgeschlossen, wenn die WO es bestimmt (vgl. für einen ähnlichen Sachverhalt BVerwG 13, 296, womit die vom LSG zur Stütze seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19. Oktober 1960 DVBl 1960, 905 = Zeitschr. f. Beamtenrecht 1960, 359 aufgehoben wurde; die Entscheidung des BAG vom 3.10.1958 - AP § 18 BetrVG Nr. 3 Bl. 779 - betrifft einen anderen Sachverhalt).

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Ist diese aber - wie im vorliegenden Fall seitens der Kläger - unterblieben, so steht die Gültigkeit der Wahl grundsätzlich für jedermann fest; das ergibt sich aus dem Zweck der Befristung der Anfechtung, nämlich klare Verhältnisse und Rechtssicherheit zu schaffen (vgl. BAG vom 2. März 1955 - 1 ABR 19/54 - in AP § 18 BetrVG Nr. 1; BVerwG 7, 251, 252 f).

    Auch ohne vorausgegangene fristgerechte Anfechtung könnte allerdings die Nichtigkeit einer Wahl in "ganz besonderen Ausnahmefällen" (BAG in AP § 18 BetrVG Nr. 1) geltend gemacht werden, wenn nämlich gegen die allgemeinen Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen ist, daß auch nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl mehr vorliegt (so die allgemeine Meinung: vgl. außer der schon zitierten Entscheidung des BAG BVerwG 5, 293, 302 ff; 7, 251, 252; Nipperdey in Hueck-Nipperdey, Lehrb. d. Arbeitsr. 6. Aufl. Bd. II S. 720; Dietz, BetrVG 3. Aufl. § 18 Anm. 26; Molitor, PersVG § 22 Anm. 23).

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Da ein allgemeiner Rechtssatz über die Vereinbarkeit der Funktionen von Wahlbewerbern und Wahlbeamten nicht besteht - der im übrigen auch wegen der eine differenzierende Antwort erheischenden Unterschiedlichkeit der Sachverhalte kaum aufgestellt werden könnte -, ist die Wählbarkeit der Mitglieder von Wahlausschüssen nur dann ausgeschlossen, wenn die WO es bestimmt (vgl. für einen ähnlichen Sachverhalt BVerwG 13, 296, womit die vom LSG zur Stütze seiner Ansicht herangezogene Entscheidung des OVG Lüneburg vom 19. Oktober 1960 DVBl 1960, 905 = Zeitschr. f. Beamtenrecht 1960, 359 aufgehoben wurde; die Entscheidung des BAG vom 3.10.1958 - AP § 18 BetrVG Nr. 3 Bl. 779 - betrifft einen anderen Sachverhalt).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Zu Unrecht beruft sich das LSG in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz der "Chancengleichheit", wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Ausdruck gekommen ist, wonach der Grundsatz der gleichen Wahl als Anwendungsfall des allgemeinen Gleichheitssatzes "als selbstverständlicher ungeschriebener Verfassungsgrundsatz in allen Bereichen für alle Personengemeinschaften gilt" (BVerfGE 6, 84, 89 ff).
  • BAG, 12.02.1960 - 1 ABR 13/59

    Gruppenwahl - Anfechtung der Wahl - Beschränkung auf eine Gruppe - Arbeitstage -

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Das war zulässig; denn sowohl die Wahlen der beiden Gruppen der o. und a.o. Mitglieder als auch die Wahlen innerhalb der Gruppe der o. Mitglieder in den einzelnen Wahlkreisen waren in sich selbständige Wahlakte, bei denen jeweils gesondert zu prüfen ist, wie weit Wahlverstöße das Ergebnis der Wahl beeinflußt haben (vgl. zur Abtrennbarkeit von Wahl Vorgängen BAG vom 12. Februar 1960 - 1 ABR 13/59 - in AP § 18 BetrVG Nr. 11).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Stößt das Gericht im Laufe eines ordnungsmäßig in Gang gebrachten Verfahrens auf Mängel des Wahlverfahrens, so muß es diesen nach der für das gerichtliche Verfahren geltenden Offizialmaxime auch dann nachgehen, wenn sie nicht mit der Wahlanfechtungserklärung oder innerhalb der Anfechtungsfrist geltend gemacht worden sind (vgl. BVerwG 5, 324; BArbG in AP § 18 BetrVG Nr. 3 Bl. 780).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Ist diese aber - wie im vorliegenden Fall seitens der Kläger - unterblieben, so steht die Gültigkeit der Wahl grundsätzlich für jedermann fest; das ergibt sich aus dem Zweck der Befristung der Anfechtung, nämlich klare Verhältnisse und Rechtssicherheit zu schaffen (vgl. BAG vom 2. März 1955 - 1 ABR 19/54 - in AP § 18 BetrVG Nr. 1; BVerwG 7, 251, 252 f).
  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 11/62
    Auch ohne vorausgegangene fristgerechte Anfechtung könnte allerdings die Nichtigkeit einer Wahl in "ganz besonderen Ausnahmefällen" (BAG in AP § 18 BetrVG Nr. 1) geltend gemacht werden, wenn nämlich gegen die allgemeinen Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen ist, daß auch nicht einmal der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl mehr vorliegt (so die allgemeine Meinung: vgl. außer der schon zitierten Entscheidung des BAG BVerwG 5, 293, 302 ff; 7, 251, 252; Nipperdey in Hueck-Nipperdey, Lehrb. d. Arbeitsr. 6. Aufl. Bd. II S. 720; Dietz, BetrVG 3. Aufl. § 18 Anm. 26; Molitor, PersVG § 22 Anm. 23).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 28/14 R

    Sozialversicherungswahl - Gültigkeit einer Vorschlagsliste einer

    Sie hat auch den vor Klageerhebung obligatorischen Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses (§ 57 Abs. 4 SGB IV idF der Bekanntmachung der Neufassung des SGB IV iVm § 24 Abs. 1 SVWO idF durch Art. 1 Nr. 12 der Zweiten Verordnung zur Änderung der SVWO vom 10.11.2003 - BGBl I 2274 mit Wirkung vom 20.11.2003) , die Vorschlagsliste der Klägerin zurückzuweisen (§ 23 Abs. 2 S 1 Nr. 6 SVWO, idF der Zweiten Verordnung zur Änderung der SVWO, aaO) , erfolglos eingelegt (vgl dazu BSGE 18, 278, 281) .
  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 58/91

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Wahlen - Beiladung - Sozialgerichtsverfahren -

    Streitigkeiten über die Gültigkeit von Wahlen zum Vorstand der KZBV sind "öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung" iS von § 51 Abs. 1 SGG, wie dies § 131 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) voraussetzt (ähnlich zu den Wahlen zur Vertreterversammlung einer K(Z)ÄV: BSGE 23, 92; BSGE 18, 278 = SozR Nr. 1 zu § 368l RVO).
  • LSG Thüringen, 08.11.2004 - L 6 B 21/04

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes im sozialgerichtlichen

    Im sozialgerichtlichen Verfahren ist dies angesichts der Untersuchungsmaxime in § 103 SGG nicht erforderlich, denn Sozialgerichte sind - anders als die Zivilgerichte - grundsätzlich an Vorträge und Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden; sie sind - auch ohne Beteiligtenvortrag - zur Prüfung verpflichtet, ob der Bescheid der Beklagten nach dem gesamten Sachverhalt gerechtfertigt ist (vgl. BSG vom 28. Februar 1963 - Az.: 6 RKa 11/62 in BSGE 18, 278, 282; BSG vom 21. April 1959 - Az.: 6 RKa 20/57 in BSGE 9, 277, 280).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 21/63

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheit der Sozialversicherung - Wahl

    Sie ist - obgleich in SGG §§ 54, 55 nicht aufgeführt - zulässig (Ergänzung zu BSG 28.02.1963 6 RKa 11/62 = BSGE 18, 278).
  • BSG, 15.11.1973 - 3 RK 63/72

    Gültigkeit der Wahl zur Vertreterversammlung - Zulässigkeit einer eingereichte

    Die Entscheidung über die Gültigkeit einer Wahl zu den Organen der Sozialversicherungsträger hat der Gesetzgeber im Gesetz über die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz SVwG) idF vom 23. August 1967 (BGBl I 917) den Gerichten übertragen, ohne insoweit - anders als z.B. in dem BSG 18, 278 entschiedenen Fall - ein Verwaltungsverfahren vorzuschalten (§ 30 Abs. 2 SVwG).
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