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   BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 38/95   

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BSG, 28.05.1997 - 14/10 RKg 38/95 (https://dejure.org/1997,10331)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 38/95 (https://dejure.org/1997,10331)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 38/95 (https://dejure.org/1997,10331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung mit Wirkung für die Zukunft - Wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne von § 48 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Aufhebung einer Bewilligung von Kindergeld wegen zu hohen Einkommens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Grundsätzlich kann der Bürger aber nicht darauf vertrauen, daß eine für ihn günstige Regelung in alle Zukunft bestehenbleibt; vielmehr ist eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des Einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit geboten (BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat dem gesetzgeberischen Motiv der entschlossenen, kurzfristigen Haushaltssanierung (vgl dazu hier: BT-Drucks 12/5502, 1, 19) selbst dort das größere Gewicht beigemessen, wo es um eine Weiterfinanzierung des Studienabschlusses ging (BVerfGE 70, 69, 85); von daher bestehen auch im vorliegenden Fall keine Bedenken gegenüber einem sofortigen Greifen der Regelung ohne Übergangslösung.

  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Ziel beider Regelungen ist es, die betreffende Sozialleistung demjenigen zu gewähren, der nicht selbst in der Lage ist, sich durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 35; Hambüchen, BKGG/BErzG, Stand Juni 1995, § 2 BKGG RdNr 18; Wickenhagen/Krebs aaO § 2 RdNr 266).

    Dies ist aber unbeachtlich, weil die geringe Entlohnung nicht Folge der Behinderung ist, sondern im Hinblick auf die Ausbildung erfolgt (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 35; Wickenhagen/Krebs aaO RdNr 265).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Grundsätzlich liegt es - auch unter dem Blickwinkel der Art. 3 und 6 GG - im Ermessen des Gesetzgebers, ob und in welcher Weise er einen Familienlastenausgleich durch Gewährung von Kg verwirklicht (BVerfGE 69, 272, 301; 72, 9, 18f; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Im Rahmen einer Sozialverwaltung mit millionenfachen Leistungsfällen kann eine solche Pauschalierung verfassungsrechtlich nicht im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beanstandet werden (BVerfGE 80, 108, 118 [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]; 83, 395, 401).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Grundsätzlich liegt es - auch unter dem Blickwinkel der Art. 3 und 6 GG - im Ermessen des Gesetzgebers, ob und in welcher Weise er einen Familienlastenausgleich durch Gewährung von Kg verwirklicht (BVerfGE 69, 272, 301; 72, 9, 18f; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Im Rahmen einer Sozialverwaltung mit millionenfachen Leistungsfällen kann eine solche Pauschalierung verfassungsrechtlich nicht im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) beanstandet werden (BVerfGE 80, 108, 118 [BVerfG 09.05.1989 - 1 BvL 35/86]; 83, 395, 401).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Grundsätzlich kann der Bürger aber nicht darauf vertrauen, daß eine für ihn günstige Regelung in alle Zukunft bestehenbleibt; vielmehr ist eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des Einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit geboten (BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).
  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85

    Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    In dieser Auslegung liegt keine Abweichung gegenüber der Entscheidung des 10. Senats vom 24. September 1986 (10 RKg 9/85 = SozR 5870 § 2 Nr. 47); denn dort wurden, nach der oben geschilderten früheren Rechtslage, vom Arbeitgeber erstattete Fahrkosten nur aus den "Bruttobezügen ... aus dem Ausbildungsverhältnis" herausgenommen und als nicht steuerpflichtiger Aufwendungsersatz angesehen.
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RKg 4/84

    Kindergeld - Aufhebung des Kindergeldes

    Auszug aus BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 38/95
    Grundsätzlich liegt es - auch unter dem Blickwinkel der Art. 3 und 6 GG - im Ermessen des Gesetzgebers, ob und in welcher Weise er einen Familienlastenausgleich durch Gewährung von Kg verwirklicht (BVerfGE 69, 272, 301; 72, 9, 18f; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 42).
  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99

    Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes,

    Denn Ziel beider Regelungen sei es, die jeweilige Sozialleistung (Kindergeld und Erwerbsunfähigkeitsrente) demjenigen oder für denjenigen zu gewähren, der nicht selbst in der Lage sei, durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen (BSG-Urteile vom 14. August 1984 10 Rkg 6/83, SozR 5870 § 2 BKGG Nr. 35; vom 28. Mai 1997 14/10 Rkg 38/95, juris).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 7/97 R

    Kindergeldanspruch - Einkommensgrenze - Ausbildungshilfe - Fahrtkosten -

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 38/95) deutlich gemacht, daß eine Entlohnung unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BKGG nur dann beachtlich ist, wenn dies Folge der Behinderung ist, nicht aber wenn das Entgelt im Hinblick auf die Ausbildung festgesetzt wurde und die Art der Ausbildung sowie die sonstigen Umstände erwarten lassen, daß der Behinderte nach dem Abschluß der Ausbildung in der Lage sein wird, sich selbst zu unterhalten.
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

    Auf die Fragen, ob die Brutto- oder die Nettogrenze maßgeblich sowie in welcher Art und Weise zusammenzurechnen ist (auf Brutto- oder Nettobasis), kommt es im vorliegenden Falle daher nicht an (vgl dazu die Entscheidung des Senats 14/10 RKg 38/95 vom gleichen Tage - zur Veröffentlichung vorgesehen -).
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 15/96

    Anspruch auf Kindergeld, Berücksichtigung von Begabtenstipendien beim

    Hingegen ließ bei der Änderung durch das 1. SKWPG der uneingeschränkte Wortlaut ("als Ausbildungshilfe gewährte Zuschüsse") erkennen, daß nicht mehr nur Unterhalts- und Übergangsgelder, sondern auch die staatlichen oder privaten Ausbildungshilfen berücksichtigt werden sollten, wie der Senats bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 27/95 ) ausgeführt hat; in einem weiteren Urteil vom gleichen Tage hat der Senat sogar die zum Wegfall des Kindergeldes führende Anrechnung berufsfördernder Leistungen des Beklagten für Behinderte nach § 56 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) gebilligt (14/10 RKg 38/95 ).
  • LSG Berlin, 14.03.2000 - L 14 KG 18/97

    Anspruch auf Kindergeld trotz Einkommen des Kindes

    Wie bereits das Sozialgericht zutreffend ausgeführt hat, entspricht der Begriff des "Außerstandeseins' demjenigen der Erwerbsunfähigkeit in § 1247 Abs. 2 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. seit 1. Januar 1992 § 44 SGB VI. Ziel beider Regelungen ist es , die betreffende Sozialleistung demjenigen zu gewähren, der nicht selbst in der Lage ist, sich durch Arbeit das Existenzminimum zu verdienen (vgl. BSG, SozR 5870 § 2 Nr. 35 und Urteil vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 38/95 mit weiteren Nachweisen in DBIR 4401, BKGG/§ 2).
  • LSG Bayern, 29.11.2002 - L 14 KG 33/99
    In den Urteilen vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 27/95 (SozR 3- 5870 § 2 Nr. 38) und vom 28.05.1997 - 14/10 RKg 38/95 hat der BSG-Kindergeldsenat jedenfalls ausgeführt, dass mit jeder Ausbildung bestimmte Kosten, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, verbunden seien, und dies der Gesetzgeber schwerlich übersehen haben könne.
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