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   BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90   

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https://dejure.org/1991,22229
BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90 (https://dejure.org/1991,22229)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1991 - 11 RAr 113/90 (https://dejure.org/1991,22229)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 113/90 (https://dejure.org/1991,22229)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.05.1967 - 12 RJ 406/62

    Unterhalt der geschiedenen Frau - Unterhaltsbemessung - Leistungen der

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Zum Ausgleich dafür gehen aber die Ansprüche des Arbeitslosen gegen einen Dritten gemäß § 140 AFG auf die BA über (vgl BSGE 26, 293, 295 [BSG 31.05.1967 - 12 RJ 406/62]; Schelter, Komm zum AFG, § 140 Anm 2; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, § 140 Anm 1 und 2).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112f; 71, 146, 154 f).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Tatbestände evident mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise unvereinbar ist, also ein einleuchtender Grund für die gewählte Differenzierung fehlt (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112f; 71, 146, 154 f).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Tatbestände evident mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise unvereinbar ist, also ein einleuchtender Grund für die gewählte Differenzierung fehlt (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Hierauf hat bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 1958 (BVerfGE 9, 20 f = NJW 1959, 283 [BVerfG 16.12.1958 - 1 BvL 4/57] f) im Rahmen der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Vorgängerregelung des § 150 Abs. 1 Nrn 2 und 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) hingewiesen und die Gültigkeit dieser typisierenden Regelung bestätigt.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 113/90
    Der allgemeine Gleichheitssatz wird verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112f; 71, 146, 154 f).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 125/90

    Vorrang des Unterhaltsanspruchs im Arbeitsförderungsrecht

    Das Vorhandensein eines unterhaltsfähigen Verwandten ersten Grades kann auch nicht nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zur Anrechnung eines gedachten Unterhaltsanspruchs führen (BSGE 64, 52 = SozR 4100 § 138 Nr. 23; BSGE 67, 128, 136 [BSG 28.06.1990 - 7 RAr 22/90] = SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 1; vgl auch nicht veröffentlichtes Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 113/90).

    Das Ausmaß der Ungleichbehandlung hinsichtlich der Zumutbarkeitsgrenze würde bei der Auslegung 3 schließlich auch nicht durch den Anspruch auf Sozialhilfe oder durch die sog Gleichwohlgewährung gemildert (vgl zu letzterer Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 113/90).

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