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   BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C   

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BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C (https://dejure.org/2017,46112)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C (https://dejure.org/2017,46112)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C (https://dejure.org/2017,46112)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178a Abs 1 S 1 SGG, § 178a Abs 2 S 1 SGG, § 178a Abs 2 S 5 SGG, § 178a Abs 4 S 1 SGG, § 62 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Ablehnung eines PKH-Antrags zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Klärungsbedürftigkeit wegen ergangener Rechtsprechung - keine Berufung auf Unkenntnis der einschlägigen Rechtsprechung - ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung; Keine Berufung auf Unkenntnis einschlägiger Rechtsprechung

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Ablehnung eines PKH-Antrags zur Durchführung einer Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Klärungsbedürftigkeit wegen ergangener Rechtsprechung - keine Berufung auf Unkenntnis der einschlägigen Rechtsprechung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung; Darlegung einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung; Grobes prozessuales Unrecht; Richterliche Selbstkontrolle

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Eine solche Darlegung erfordert einen substantiierten Vortrag, aus dem sich ableiten lässt, in welcher Weise das rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist; zumindest sind im Wege einer eigenständigen Auseinandersetzung schlüssig die Umstände aufzuzeigen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht ergibt (BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 2) .

    Indes legt der Kläger auch nach diesem abgesenkten Maßstab weder eine Überraschungsentscheidung noch eine unzureichende Berücksichtigung seines früheren Beschwerdevorbringens dar (vgl hierzu BSG Beschluss vom 7.4.2005 - B 7a AL 38/05 B - SozR 4-1500 § 178a Nr. 2) .

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Eine Gegenvorstellung ist auch nach Einführung der Anhörungsrüge jedenfalls insoweit weiter statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07) .
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 ÜG 8/13 R

    Überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsklage - sozialrechtliches

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Der Kläger macht zum einen geltend, die Senatsentscheidung B 10 ÜG 8/13 R über die Bewertung isolierter PKH-Verfahren sei ihm unbekannt gewesen.
  • BFH, 01.07.2009 - V S 10/07

    BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Eine Gegenvorstellung ist auch nach Einführung der Anhörungsrüge jedenfalls insoweit weiter statthaft, als mit ihr keine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG geltend gemacht und keine Korrektur einer unanfechtbaren Entscheidung verlangt wird (vgl BFH Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07 - BFHE 225, 310 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 BvR 848/07) .
  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Sie setzt voraus, dass dem Betroffenen - außerhalb einer Gehörsverletzung - grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24) .
  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    a) Unabhängig davon, ob eine Anhörungsrüge gegenüber einem PKH ablehnenden Beschluss zulässig ist oder darin ein zweites voll zu überprüfendes PKH-Gesuch zu sehen ist (vgl BVerfG Beschluss vom 3.3.2011 - 1 BvR 2852/10 - BVerfGK 18, 360) , ist die Anhörungsrüge des Klägers nach § 178a Abs. 4 S 1 SGG bereits als unzulässig anzusehen, weil sie verfristet ist.
  • BSG, 10.03.1998 - B 8 KN 4/98 B

    Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Sie setzt voraus, dass dem Betroffenen - außerhalb einer Gehörsverletzung - grobes prozessuales Unrecht zugefügt worden ist, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden muss (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 24) .
  • BSG, 21.08.2009 - B 11 AL 12/09 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Dieser gewährleistet indes nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", dh sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl ua BGH Beschluss vom 4.12.2008 - 1 StR 510/08 - NStZ-RR 2009, 119; BSG Beschluss vom 21.8.2009 - B 11 AL 12/09 C - Juris, mwN) .
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 510/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 17/17 C
    Dieser gewährleistet indes nicht, dass ein Verfahrensbeteiligter "erhört", sondern lediglich, dass er "gehört", dh sein Vorbringen zur Kenntnis genommen wird (vgl ua BGH Beschluss vom 4.12.2008 - 1 StR 510/08 - NStZ-RR 2009, 119; BSG Beschluss vom 21.8.2009 - B 11 AL 12/09 C - Juris, mwN) .
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Zugunsten des Klägers geht der Senat davon aus, dass eine Gegenvorstellung auch nach Einführung der Anhörungsrüge bei einer noch vom Gericht selbst abänderbaren Entscheidung statthaft ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 BvR 848/07, BFH, Beschlüsse vom 01.07.2009 V S 10/07, vom 14.02.2012, IV S 1/12, und vom 08.05.2014, II S 18/14; BSG, Beschlüsse vom 28.09.2006, B 3 P 1/06 C, vom 28.09.2017, B 10 ÜG 17/17 C, vom 17.10.2017 B 6 KA 5/17 C, und vom 30.03.2021, B 10 ÜG 1/21 C; offengelassen: BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2008, 2 BvR 256/08, und vom 19.11.2020, 1 BvR 856/20; BSG, Beschlüsse vom 26.02.2021, B 5 SF 1/21 C, und vom 28.10.2021, B 5 R 35/21 C).
  • BSG, 30.03.2021 - B 10 ÜG 1/21 C

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge; Offensichtlicher Widerspruch einer

    Eine anwaltliche Eingabe an das Gericht als Reaktion auf dessen an sich unanfechtbare Entscheidung ist deshalb regelmäßig als Anhörungsrüge zu verstehen und zusätzlich unter Umständen als Gegenvorstellung, falls diese neben einer Anhörungsrüge überhaupt als statthaft angesehen wird (vgl Senatsbeschluss vom 28.9.2017 - B 10 ÜG 17/17 C - juris RdNr 9) .
  • BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Erforderlichkeit der

    Soweit der Kläger dies mit der Anhörungsrüge infrage zu stellen sucht, verkennt er deren Funktion (vgl BSG Beschluss vom 28.9.2017 - B 10 ÜG 17/17 C) .
  • BSG, 02.08.2018 - B 10 ÜG 2/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet das Recht, dass das Gericht einen Beteiligten "anhört", nicht aber das dieser "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 28.9.2017 - B 10 ÜG 17/17 C - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 04.02.2019 - B 10 ÜG 10/18 B

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet das Recht, dass das Gericht einen Beteiligten "anhört", nicht aber das dieser "erhört" wird (Senatsbeschluss vom 28.9.2017 - B 10 ÜG 17/17 C - Juris RdNr 8 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2020 - L 11 AS 10/20
    Eine Statthaftigkeit der Gegenvorstellung ist neben der Anhörungsrüge nicht mehr gegeben, soweit - wie im vorliegenden Verfahren - eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wird (vgl Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, vor § 143 Rn 16 mwN; BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2020 - L 11 AS 11/20
    Eine Statthaftigkeit der Gegenvorstellung ist neben der Anhörungsrüge nicht mehr gegeben, soweit - wie im vorliegenden Verfahren - eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs geltend gemacht wird (vgl Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, vor § 143 Rn 16 mwN; BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C -).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - L 4 KR 829/18
    Frühester, in aller Regel aber auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C - juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - L 4 SF 827/18
    Frühester, in aller Regel aber auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C - juris, Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2018 - L 4 SF 828/18
    Frühester, in aller Regel aber auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist die Zustellung der gerichtlichen Entscheidung (BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 17/17 C - juris, Rn. 4).
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