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   BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R   

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https://dejure.org/2009,2483
BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 45/08 R, B 6 KA 11/09 R (https://dejure.org/2009,2483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Übergangsrecht nach § 12 PsychThG - Fachkundenachweises für Eintragung ins Arztregister - zugelassene Behandlungsverfahren - Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie

  • openjur.de

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung; Übergangsrecht nach § 12 PsychThG; Fachkundenachweises für Eintragung ins Arztregister; zugelassene Behandlungsverfahren; Nichtberücksichtigung der Gesprächspsychotherapie; Verfassungsmäßigkeit des § 95c S ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintragung eines als Kinderpsychotherapeuten und Jugendlichenpsychotherapeuten approbierten Arztes in das Arztregister; Fachkundenachweis für das Behandlungsverfahren der Gesprächspsychotherapie trotz Ausschlusses der Gesprächspsychotherapie aus der vertragsärztlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung eines als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten approbierten Arztes in das Arztregister; Fachkundenachweis für das Behandlungsverfahren der Gesprächspsychotherapie trotz Ausschlusses der Gesprächspsychotherapie aus der vertragsärztlichen Versorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weiterhin kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Zulassung von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragsärztliche Versorgung ohne Gesprächspsychotherapeuten

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Kein Eintrag mit Gesprächspsychotherapie ins Arztregister

  • dgvt.de (Kurzinformation)

    Gesprächspsychotherapie: Kein Richtlinien-Verfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Zugang von Gesprächspsychotherapeuten zur vertragsärztlichen Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Zu Unrecht habe sich zuletzt der 6. Senat des BSG in seinem Urteil vom 31.5.2006 (B 6 KA 13/05 R) auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Wasserverbänden (BVerfGE 107, 59) und den Festbeträgen iS des § 35 SGB V (BVerfGE 106, 275) berufen, um eine hinreichende Legitimation des G-BA zum Erlass untergesetzlicher Rechtsnormen im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG zu begründen.

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von untergesetzlichen Normen unmittelbar zum Gegenstand eines Klageverfahrens machen können (BSGE 96, 261 = SozR 4-2500 § 92 Nr. 5, jeweils RdNr 27 ff).

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Neuordnung eines Leistungsbereichs in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 31 mwN) ist es unerheblich, wenn die zum Ende 1998 bereits anerkannten Verfahren - wie der Kläger geltend macht - den Anforderungen, die nach der Verfahrensordnung des G-BA iVm § 17 der PsychThRL in der seit 2008 geltenden Fassung an die Eignung von psychotherapeutischen Verfahren generell zu stellen sind, so wenig gerecht würden wie die Gesprächspsychotherapie.

    In der Rechtsprechung sowohl des Senats wie des BVerfG ist anerkannt, dass der Bundesgesetzgeber, der insoweit von seiner Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Sozialversicherung) Gebrauch macht, an berufsrechtliche Vorgaben nicht strikt gebunden ist und aus Gründen der Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung dort Regelungen treffen kann, die mit denen des ärztlichen Berufsrechts nicht notwendig übereinstimmen (so insbesondere zuletzt BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, jeweils RdNr 27 mwN).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 4.08

    Ausbildungsstätte; staatliche Anerkennung; Psychotherapie; Kinder- und

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 30.4.2009 (3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727) zur Anerkennung einer Ausbildungsstätte nach § 6 PsychThG für das Vertiefungsgebiet "Gesprächspsychotherapie" ausgeführt, von der wissenschaftlichen Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens zur Behandlung Erwachsener lasse sich nicht ohne Weiteres auf die Wirksamkeit dieses Verfahrens zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen schließen (BVerfG aaO).

    In § 8 PsychThG ist hinsichtlich der "wissenschaftlich anerkannten Verfahren" iS des Abs. 3 Nr. 1 PsychThG bewusst auf eine nähere Festlegung verzichtet worden (vgl BVerwG vom 30.4. 2009 - 3 C 4/08, NJW 2009, 3593 = SGb 2009, 727; Spellbrink in: Schnapp/Wigge Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Aufl 2006, § 14 RdNr 12).

  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 68/04 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - approbierter psychologischer

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Diese Norm des § 95c Satz 2 Nr. 3 SGB V verweist nicht dynamisch auf die jeweilige Fassung der PsychThRL, sondern nimmt über die Erwähnung des § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V auf die bis zum 31.12.1998 geltenden (alten) Richtlinien Bezug (BSGE 95, 94 RdNr 10 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 15).

    Vorgaben für Inhalte und Qualität einer psychotherapeutischen Weiterbildung nach dem Abschluss des Psychologiestudiums bzw für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch des Sozialpädagogikstudiums enthielten bis 1998 die Psychotherapie-Vereinbarungen (BSGE 95, 94 RdNr 7 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1 RdNr 12).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses begrenzte Leistungsversprechen liegen im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zum Leistungsanspruch der Versicherten (BVerfGE 115, 25, 45 ff = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 25 ff) fern.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    So lagen die Dinge anders als vor dem Inkrafttreten des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes, das Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.10.1998 (BVerfGE 98, 265) gewesen ist.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Die Aufnahme von neuen Behandlungsverfahren gemäß § 92 Abs. 6a SGB V - auch für psychotherapeutische Behandlungsverfahren gilt § 135 Abs. 1 SGB V - in den Kreis der Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren sind, ist an der Eignung des neuen Verfahrens, seiner Wirksamkeit und der mit ihm verbundenen Kosten auch im Verhältnis zu den bislang anerkannten Behandlungsverfahren zu messen (vgl BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 18 zur neuropsychologischen Therapie).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das hat der Senat mit Billigung des BVerfG insbesondere für die Trennung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung entschieden, die im ärztlichen Berufsrecht jedenfalls zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (1997) keine Entsprechung hatte (BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1, BVerfG [Kammer] vom 17.6. 1999, SozR 3-2500 § 73 Nr. 3).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Das hat der Senat mit Billigung des BVerfG insbesondere für die Trennung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung entschieden, die im ärztlichen Berufsrecht jedenfalls zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt (1997) keine Entsprechung hatte (BSGE 80, 256 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1, BVerfG [Kammer] vom 17.6. 1999, SozR 3-2500 § 73 Nr. 3).
  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 45/08 R
    Dieser Spielraum verengt sich, wenn eine nennenswerte Anzahl Versicherter, die an bestimmten seelischen Erkrankungen leiden, mit den bisher anerkannten Verfahren nicht hinreichend wirksam behandelt werden kann, oder wenn die wissenschaftliche Expertise ergibt, dass von dem Einsatz der neuen Behandlungsmethode ein erheblicher Fortschritt zugunsten der Patienten zu erwarten ist (vgl näher Senatsurteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 11/09 R).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 5238/04

    Staatliche Anerkennungsfähigkeit der Gesprächspsychotherapie als Verfahren der

    auch BSG, Urteil vom 28. Oktober 2009 - B 6 KA 45/08 R -, juris.
  • SG Dresden, 11.07.2012 - S 18 KA 161/10

    Anspruch auf eine unbefristete Ermächtigung der psychiatrischen Institutsambulanz

    Da § 135 SGB V gemäß § 72 Abs. 1 Satz 2 SGBV für Psychotherapeuten entsprechend gilt (zu § 135 Abs. 1 SGB V: Bundessozialgericht, Urteil vom 28.10.2009, Az. B 6 KA 45/08 R), schließt dies die entsprechende Geltung der für die vertragspsychotherapeutische Versorgung geltenden Qualifikationsanforderungen (vgl. § 27 Psychotherapie-Richtlinie in Verbindung mit §§ 6 und 7 Psychotherapie-Vereinbarung - Anlage 1 BMV-Ä/EKV) mit ein.
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