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   BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89   

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BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89 (https://dejure.org/1990,2091)
BSG, Entscheidung vom 29.03.1990 - 4 RA 58/89 (https://dejure.org/1990,2091)
BSG, Entscheidung vom 29. März 1990 - 4 RA 58/89 (https://dejure.org/1990,2091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflegemutter - Geburtsjahr - Ausschluß - Kindererziehungsleistung - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 954
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Sozialpolitische Entscheidungen des Gesetzgebers sind hinzunehmen, solange die zugrundeliegenden Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfGE 14, 288, 301).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Das Gesetz verstößt aber erst dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Demzufolge liegt ein Verstoß gegen dieses Grundrecht vor allem vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG, ständige Rechtsprechung, z.B. BVerfGE 55, 72, 88; 65, 104, 112; 75, 382, 393).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Die Forderung, der Gesetzgeber müsse im Interesse sozialer Gerechtigkeit überall strikte Gleichförmigkeit schaffen und auch bei zukünftiger Änderung wahren, könnte dazu führen, daß Reformen, die sich aus den verschiedensten Gründen nur schrittweise verwirklichen lassen, von vornherein unterblieben - ein Ergebnis, das sozialer Gerechtigkeit gerade nicht entsprechen würde (vgl. BVerfGE 40, 121, 140).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, z.B. BVerfGE 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, z.B. BVerfGE 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Daß der Gesetzgeber im Rahmen seines freien Ermessens unter denkbaren und möglichen Lösungen nicht die gerechteste, vernünftigste und zweckmäßigste gewählt hat, schließt noch nicht Willkür ein, solange sich ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Regelung finden läßt (vgl. BVerfGE 4, 144, 155; 55, 114, 128).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Das gilt insbesondere dann, wenn - wie hier - ein ganzes Rechtsgebiet der Neuordnung unterzogen wird (vgl. BVerfGE 44, 1, 20 f.).
  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Daß der Gesetzgeber im Rahmen seines freien Ermessens unter denkbaren und möglichen Lösungen nicht die gerechteste, vernünftigste und zweckmäßigste gewählt hat, schließt noch nicht Willkür ein, solange sich ein sachgerechter Grund für die gesetzliche Regelung finden läßt (vgl. BVerfGE 4, 144, 155; 55, 114, 128).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
    Das Gesetz verstößt aber erst dann gegen den Gleichheitssatz, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt, die Bestimmung also als willkürlich bezeichnet werden muß (BVerfGE 1, 14, 52; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 67/95

    Adoptivmutter - Kindererziehung - Leistungsanspruch - Verfassungsmäßigkeit

    Zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung beruft sich das LSG auf die Entscheidung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. März 1990 (SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1), welche den Fall eines Pflegeelternverhältnisses betraf, und den auf Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. November 1992 (SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 8).

    In dem Fehlen einer diesbezüglichen Vergünstigung für die Klägerin ist kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG zu sehen, denn es lassen sich für die gesetzlichen Regelungsunterschiede zwischen der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und der Gewährung von Kindererziehungsleistungen hinreichende sachliche Gründe finden (vgl bereits BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1; bestätigt durch BVerfG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 8).

    Darüber hinaus hat sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Kindererziehungsleistungs-Gesetzes von sachgerechten Erwägungen leiten lassen, indem er - auch im Interesse der betagten Antragstellerinnen -zur allgemeinen Verwaltungsvereinfachung für die Leistungsberechtigung auf das leicht nachweisbare Merkmal der Lebendgeburt eines leiblichen Kindes abgestellt hat (vgl dazu im einzelnen BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1).

    Soweit die Klägerin geltend macht, eine Adoption lasse sich ebenso leicht nachweisen wie eine Lebendgeburt, kann sie damit schon deshalb keine sie betreffende Grundrechtsverletzung begründen, weil sie ihren Sohn erst lange nach dem Zeitpunkt an Kindes Statt angenommen hat, bis zu dem die Kindererziehung durch jüngere Adoptivmütter im Rahmen der §§ 56, 249 SGB VI rentenrechtlich berücksichtigt werden kann (ähnlich bereits für die Inpflegenahme eines älteren Kindes BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1 S 2).

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

    Der Gleichheitssatz ist demzufolge dann verletzt, wenn eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht nicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 75, 382, 393; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1; Senatsurteil vom 12. Juni 1992 - 11 RAr 75/91 -).
  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88

    Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der

    Entgegen ihrer unzutreffenden Bezeichnung als "Leistung für Kindererziehung" ist anspruchsauslösender Tatbestand für die Gewährung der ausschließlich leiblichen Müttern (dazu Urteil des BSG vom 29. März 1990 - 4 RA 58/89 -) zustehenden Leistung nicht die Erziehung eines Kindes während der ersten zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats seiner Geburt, sondern allein dessen Lebendgeburt, so daß die so bezeichnete "Leistung für Kindererziehung" einer vor dem 1. Januar 1921 geborenen leiblichen Mutter auch dann zu gewähren ist, wenn sie das Kind während der ersten zwölf Monate nach Ablauf des Monats seiner Geburt nicht erzogen hat, etwa weil es vor dem Ende dieses Zeitraums adoptiert worden oder verstorben ist.
  • BSG, 19.12.1995 - 4 RLw 2/95

    Kapitallebensversicherung als Befreiungstatbestand nach § 85 Abs. 3 Nr. 3 ALG

    Er konnte bei einer typisierenden Betrachtung grundsätzlich davon ausgehen, daß die Bäuerin durch ihren Ehemann ausreichend gesichert ist; wenn er deshalb einen umfassenden Schutz erst für die Zeit ab 1. Januar 1996 gewähren will und für den zurückliegenden Zeitraum es der eigenverantwortlichen Entscheidung der Bäuerin überläßt, ob und in welcher Weise sie einen eigenen Schutz erlangen will, so ist diese Entscheidung weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 1 S 2 f; BVerfG SozR 3-2500 § 53 Nr. 3 S 16).
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