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BSG, 29.04.1970 - 5 RKnU 3/69 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfallversicherung - Verletztenrente - Rechtsnachfolger - Anspruchsübergang - Übergangsvoraussetzungen
Papierfundstellen
- BSGE 31, 146
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
Auszug aus BSG, 29.04.1970 - 5 RKnU 3/69
die Entschädigung nicht von Amts wegen festgestellt wird, der Anspruch spätestens zwei Jahre nach dem Unfall bei dem Versicherungsträger anzumelden ist° Es kann hier dahingestellt bleiben, ob und"inwieweit auf den vorliegenden Fall das vor dem l" Juli 1965 oder das seither geltende Recht anzuwenden ist° Nach altem Recht ist anerkannt, daß der Ablauf der Frist des 5 1546 RVO nicht von Amts wegen sondern nur auf das Vorbringen der Berufsgenossenschaft zu berücksichtigen ist (BSG lo, 88, 91)o Die Beklagte hat sich aber im vorliegenden Fall zu Recht nicht auf diese Vorschrift berufen, weil sie nur den Zweck verfolgt, den Versicherungsträger gegen unberechtigte Ansprüche zu schützen, dagegen nicht, die Geltendmachung nachweislich berechtigter Ansprüche unmöglich zu machen (…BSG aaO; s"a° BSG 14, 246, 248)° Ob das entsprechend auch für das neue Recht zu gelten hat, nach dem die Fristversäumung nicht mehr zum Ausschluß von der Leistung, sondern nur zum Leistungsbeginn erst ab An- ..0.