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BSG, 29.05.1991 - 4 RA 62/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung der Hälfte der entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung - Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Befugnis zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.11.1980 - GS 3/79
Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung …
Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 62/90
Der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG in BSGE 51, 23 = SozR 1500 § 161 Nr. 27) hat geklärt, daß die ehrenamtlichen Richter bei der Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision mitzuwirken haben. - BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 79/89
Entscheidung des ausländischen Versicherungsträgers über anrechenbare …
Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 62/90
Der Kläger hat nach der Mitteilung des dänischen Versicherungsträgers, zu deren Überprüfung Versicherungsträger oder Gerichte anderer Mitgliedstaaten der EG grundsätzlich nicht befugt sind (vgl BSG-Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 79/89 = SozR 3-6050 Art. 45 Nr. 2), Wohnzeiten im Umfang von 16 Jahren und 1 Monat zurückgelegt. - EuGH, 18.05.1989 - 368/87
Hartmann Troiani / Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz
Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 62/90
Zweck der Vorschrift ist es, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausgeführt hat, die Gleichstellung der in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EG zurückgelegten Versicherungszeiten zu gewährleisten, damit die betroffenen Bürger die Voraussetzungen einer Mindestversicherungszeit erfüllen können, wenn eine nationale Regelung den Zugang zur freiwilligen Versicherung oder Weiterversicherung davon abhängig macht (EuGH - Urteil vom 18. Mai 1989 - Az. 368/87 in SozR 6050 Art. 9 Nr. 5). - EuGH, 16.03.1977 - 93/76
Liegeois
Auszug aus BSG, 29.05.1991 - 4 RA 62/90
Demgemäß hat der EuGH hinsichtlich der Anrechnung von Studienzeiten gemäß Art. 9 Abs. 2 aaO bereits entschieden, daß die Begriffe "freiwillige Versicherung oder freiwillige Weiterversicherung" in Art. 9 Abs. 2 aaO die Gleichstellung von Studienzeiten mit Beschäftigungszeiten im Rahmen eines Versicherungssystems umfassen (EuGH - Urteil vom 16. März 1977 -Az. 93/76 in SozR 6050 Art. 9 Nr. 1).