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   BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90   

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https://dejure.org/1993,2488
BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90 (https://dejure.org/1993,2488)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 12 RK 30/90 (https://dejure.org/1993,2488)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 12 RK 30/90 (https://dejure.org/1993,2488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes - Ermäßigung des studentischen Pflichtbeitrags zur Krankenversicherung wegen der Betreuung und Erziehung eines Kindes - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BErzGG § 8; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 224

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1614 (Ls.)
  • NZS 1993, 546
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Das wird durch den Entwurf des GRG bestätigt (BR-Drucks 200/88 = BT-Drucks 11/2237, jeweils S 222 zu § 233).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Dieses hat der erkennende Senat in mehreren zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteilen vom 24. November 1992 näher begründet und entschieden, daß bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern die nach dem BErzGG geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt (Verfahren 12 RK 24/91) und bei verheirateten nicht erwerbstätigen freiwillig Versicherten das halbe Ehegatteneinkommen (Verfahren 12 RK 8/92) auch während des Bezugs von Erziehungsgeld beitragspflichtig sind.
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Dementsprechend hat der erkennende Senat in einem weiteren Urteil vom 24. November 1992 (12 RK 44/92, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß während des Bezugs von Erziehungsgeld ein freiwilliges Mitglied jedenfalls den Mindestbeitrag nach § 240 Abs. 4 SGB V zu entrichten hat.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Das BErzGG soll es ermöglichen oder erleichtern, daß sich ein Elternteil in der für die ganze spätere Entwicklung entscheidenden ersten Lebensphase eines Kindes dessen Betreuung und Erziehung widmet, indem für Mütter und Väter mehr Wahlfreiheit zwischen der Tätigkeit für die Familie und einer Erwerbstätigkeit geschaffen wird (BT-Drucks 10/3792; BSGE 67, 238 [BSG 27.09.1990 - 4 REg 27/89] = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Dieses hat der erkennende Senat in mehreren zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteilen vom 24. November 1992 näher begründet und entschieden, daß bei freiwillig versicherten Sozialhilfeempfängern die nach dem BErzGG geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt (Verfahren 12 RK 24/91) und bei verheirateten nicht erwerbstätigen freiwillig Versicherten das halbe Ehegatteneinkommen (Verfahren 12 RK 8/92) auch während des Bezugs von Erziehungsgeld beitragspflichtig sind.
  • LG Würzburg, 07.12.1989 - 4 S 1294/88
    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 30/90
    Dies ergibt sich auch daraus, daß Studierende, die Einnahmen aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen haben, dafür nur dann zusätzliche Beiträge nach dem halben allgemeinen Beitragssatz zu entrichten haben, wenn der danach zu errechnende Beitrag höher als der studentische Pflichtbeitrag ist (§ 236 Abs. 2 Satz 2 SGB V; vgl auch Schaller ZfS 1990, 53 K 1).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 7/94

    Krankenversicherung - Studentin - Erziehungsgeld

    Das Gleiche hat der Senat für die fiktiven Einnahmen versicherungspflichtiger Studenten während des Bezugs von Erzg entschieden (BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 4).

    Die frühere Entscheidung des Senats (SozR 3-2500 § 224 Nr. 4), nach der eine Studentin während des Bezugs von Erzg den Studentenbeitrag zu zahlen hatte, ist hiermit vereinbar, weil die Studentin des damaligen Verfahrens während des Bezugs von Erzg weiterhin eingeschrieben und nach der unangefochtenen Feststellung der Krankenkasse (KK) trotz einer Beurlaubung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V versicherungspflichtig war.

  • BSG, 22.02.1995 - 14/14b REg 14/93

    Berechnung des maßgeblichen Einkommens für den Anspruch auf Erziehungsgeld -

    Auch diese Erwägung, die das LSG im Hinblick auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 11) anstellt, mag wie in der zitierten BSG-Entscheidung für die Leistungsberechtigung dem Grunde nach eine Rolle spielen können, was hier nicht streitig ist, ist für die Frage der Einkommensanrechnung aber ohne Belang.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 16 KR 156/05

    Krankenversicherung

    Es hat das BSG die Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Beitragsfreiheit auf die in § 224 Abs. 1 S. 1 SGB V aufgeführten Leistungen auch schon aus Anlaß der Beitragserhebung von Pflichtversicherten bestätigt (Urt.v. 29.6.93 12 RK 30/90 = SozR 2200 § 224 Nr. 4 = USK 93 64).
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