Rechtsprechung
   BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R   

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BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R (https://dejure.org/1999,1282)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R (https://dejure.org/1999,1282)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1999 - B 6 KA 22/99 R (https://dejure.org/1999,1282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    SGB V § 98 Abs 2 Nr 12; ; Ärzte-ZV § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Vollendung des 55. Lebensjahres nach Zulassungsentzug wegen gröblicher Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Altersgrenze bei Wiederzulassung: Freiwilliger Verzicht auf Zulassung und Härtefallregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) für den ärztlichen Bereich und vom 18. Dezember 1996 (BSGE 80, 9 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4) für den zahnärztlichen Bereich im einzelnen dargelegt, daß der Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der (zahn)ärztlichen Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist.

    Er hat ausgesprochen, daß unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115; BSGE 80, 9, 19 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 18).

    Ferner kann bei Ärzten, die bereits zur kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung zugelassen waren, unabhängig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine unbillige Härte gegeben sein, wenn sie ihre kassenärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, aufgeben mußten und kürzere Zeit später, nachdem diese Umstände weggefallen sind, wieder zugelassen werden wollen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115).

    Den zuletzt genannten Aspekt hat der Senat in zwei Fällen für bedeutsam gehalten, in denen Ärzte nach einer 13- bzw 11jährigen kassenärztlichen Tätigkeit auf ihre Zulassung verzichtet und dafür zumindest auch gesundheitliche Gründe angeführt hatten, und deshalb jeweils den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung ua hinsichtlich der für den Zulassungsverzicht maßgeblichen Erwägungen zurückverwiesen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; USK 95115).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91

    Vertragsarzt - Zulassung - Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) für den ärztlichen Bereich und vom 18. Dezember 1996 (BSGE 80, 9 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4) für den zahnärztlichen Bereich im einzelnen dargelegt, daß der Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der (zahn)ärztlichen Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist.

    Eine allein mit dieser Begründung motivierte Zulassungsbeschränkung hält der Senat nicht für verfassungskonform (vgl bereits BSGE 73, 223, 225 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 3).

    Er hat ausgesprochen, daß unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115; BSGE 80, 9, 19 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 18).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Seine Situation ist nicht anders zu beurteilen als diejenige eines Arztes, der seine vertragsärztlichen Pflichten so erheblich verletzt, daß den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung eine weitere Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zumutbar ist, und dem deshalb die Zulassung zu entziehen ist (vgl BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12).

    In dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht (vgl dazu betreffend die vergleichbare Situation der Zulassungsentziehung BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f) im Januar 1999 war er aus wirtschaftlichen Gründen nicht existentiell auf die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit angewiesen.

    Der Kläger hat die für das vertragsärztliche Honorierungssystem kennzeichnende beschränkte Nachprüfbarkeit der korrekten Leistungsabrechnung (vgl BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12) von Beginn seiner kassenärztlichen Tätigkeit an mit erheblicher krimineller Energie zur persönlichen Bereicherung genutzt.

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 44/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorliegen

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Er hat ausgesprochen, daß unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115; BSGE 80, 9, 19 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 18).

    Ferner kann bei Ärzten, die bereits zur kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung zugelassen waren, unabhängig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine unbillige Härte gegeben sein, wenn sie ihre kassenärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, aufgeben mußten und kürzere Zeit später, nachdem diese Umstände weggefallen sind, wieder zugelassen werden wollen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115).

  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96

    Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) für den ärztlichen Bereich und vom 18. Dezember 1996 (BSGE 80, 9 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4) für den zahnärztlichen Bereich im einzelnen dargelegt, daß der Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der (zahn)ärztlichen Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist.

    Er hat ausgesprochen, daß unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115; BSGE 80, 9, 19 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 18).

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Nach wie vor gelten indessen die Erwägungen zur Begrenzung der Überversorgung mit Ärzten bzw Zahnärzten als Legitimation sowohl der Zulassungsbeschränkungen nach §§ 101, 103 SGB V (dazu BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2) als auch der Altersgrenze von 68 Jahren für die Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 Abs. 7 SGB V (dazu BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) wie schließlich der hier betroffenen Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte.
  • BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlage betreffend "Altersbegrenzung im

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht einen Vorlagebeschluß des SG München betreffend die Regelung des § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V für unzulässig gehalten, weil sich das vorlegende Gericht nicht hinreichend mit den Argumenten der oben angeführten Senatsurteile vom 24. November 1993 auseinandergesetzt habe (Beschluß vom 20. Dezember 1996 - 1 BvL 10/96).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Im Beschluß vom 19. Juni 1996 -6 BKa 25/95 - (MedR 1997, S 86) hat der Senat ausgeführt, eine unbillige Härte aus wirtschaftlichen Gründen sei auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn einem Vertragsarzt die Zulassung zuvor wegen gröblicher Pflichtverletzung entzogen worden ist.
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R
    Nach wie vor gelten indessen die Erwägungen zur Begrenzung der Überversorgung mit Ärzten bzw Zahnärzten als Legitimation sowohl der Zulassungsbeschränkungen nach §§ 101, 103 SGB V (dazu BSGE 82, 41 ff = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2) als auch der Altersgrenze von 68 Jahren für die Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach § 95 Abs. 7 SGB V (dazu BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) wie schließlich der hier betroffenen Zulassungssperre für über 55 Jahre alte Ärzte.
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat inzwischen näher konkretisiert, wann unbillige Härten vorliegen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 und 4; SozR 3-5520 § 25 Nr. 3).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 90/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - 55-Jahres-Zugangsgrenze - verfassungskonforme

    Die 55-Jahres-Zugangsgrenze als solche ist mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar (BVerfGE 103, 172, 182 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 25 ff; ebenso schon vorher BSGE 73, 223, 225 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 3 ff und zuletzt BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 15 ff).

    Damit soll der Gefahr entgegenwirkt werden, daß Vertragsärzte vorrangig ihr Leistungs- und Einkommensvolumen ausweiten wollen und dabei das Gebot wirtschaftlicher Behandlungs- und Verordnungsweise vernachlässigen (vgl dazu BVerfGE 103, 172, 190 f = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4 S 31 f; BSGE 73, 223, 225 ff = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 S 3 ff; BSGE 80, 9, 11 f = SozR 3-5520 § 98 Nr. 4 S 10 und stRspr des BSG, zuletzt SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 15 f).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - L 11 KA 16/00

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Berechtigung zum Führen der

    Der Senat ist ebenso wie der für das Vertragsarztrecht zuständige Senat des BSG von der Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Vorschriften überzeugt (vgl. BSG SozR 3-5520 § 25 Ärzte-ZV Nr. 1; SozR 3-2500 § 98 SGB V Nr. 3; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R; Urteile des Senats vom 07.02.1996 - L 11 KA 149/95 - und vom 13.01.1999 - L 11 KA 26/98).

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG (BSGE 73, 223; BSG SozR 3-2500 § 98 Nrn. 3 und 4; Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R -) fallen unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R), der der Senat sich anschließt, ist dies u.a. nur dann möglich, wenn bereits in der Vergangenheit die wirtschaftiche Situation des an einer Zulassung interessierten Arztes nachhaltig durch das Einkommen des Ehepartners geprägt worden ist.

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung -

    Dagegen komme bei selbst zu verantwortendem Ausscheiden aus der kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung eine Wiederzulassung nur bei wirtschaftlicher Angewiesenheit auf die vertragsärztliche Tätigkeit in Betracht (so BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 17 zum Zulassungsverzicht nach Abrechnungsbetrug; ebenso BSG MedR 1997, 86, 87 zum Zulassungsentzug wegen gröblicher Pflichtverletzung).

    Nach den Feststellungen des LSG liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beigeladene zu 5. aus wirtschaftlichen Gründen zwingend auf die Erwerbstätigkeit als Vertragspsychotherapeut angewiesen sein könnte (vgl hierzu im Einzelnen BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 18 ff).

  • LSG Bayern, 06.02.2002 - L 12 B 243/01

    Neuerteilung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten

    Eine unbillige Härte sei ebenfalls nicht gegeben, hierzu müsse der Bf. zwingende wirtschaftliche Gründe nachweisen, die eine für das Bestehen eines Sozialhilfeanspruches erforderliche vergleichbare Einkommenssituation belegen (Hinweis auf BSG vom 29. Juni 1999, Az.: B 6 KA 22/99 R).

    Unter dem Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" im Sinne des § 31 Abs. 9 Satz 2 2. Alternative Ärzte-ZV würden vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen seien (Hinweis auf BSG vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 22/99 R).

    Eine solche existenzielle Betroffenheit des Bf. könnte aber nur dann angenommen werden, wenn er andernfalls auf Leistungen nach dem BSHG im Rahmen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den eigenen Kindern (§§ 1601, 1606 BGB) angewiesen wäre (vgl. zum Ganzen: BSG, SozR 3-5520 § 25 Nr. 3).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 5158/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - 55-Jahre-Altersgrenze - unbillige

    Dagegen komme bei selbst zu verantwortendem Ausscheiden aus der kassen- bzw. vertragsärztlichen Versorgung eine Wiederzulassung nur bei wirtschaftlicher Angewiesenheit auf die vertragsärztliche Tätigkeit in Betracht (so BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 17 zum Zulassungsverzicht nach Abrechnungsbetrug; ebenso BSG MedR 1997, 86, 87 zum Zulassungsentzug wegen gröblicher Pflichtverletzung).

    Insofern muss der Kläger den Ausschluss von der weiteren Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung als zwangsläufige Rechtsfolge seines vorangegangenen Verhaltens hinnehmen, da sie wertmäßig mit einer schicksalhaften Entwicklung wie einer schweren Erkrankung oder Ereignissen im privaten Bereich, die einen Wechsel des Wohnortes und damit gegebenenfalls einen Verzicht auf die bisher ausgeübte vertragsärztliche Tätigkeit erforderlich gemacht haben, nicht vergleichbar ist (vgl. dazu BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3).

    Nach alledem kommt es hier nicht mehr darauf an, ob und inwieweit der Kläger auf eine vorgezogene Altersversorgung verwiesen werden kann (vgl. hierzu BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3) und auch nicht mehr, ob mittlerweile eine Überversorgung mit Urologen im Gebiet G. vorliegt.

  • LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 41/03

    Bedarfsabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Nichtzulassung

    Der Beklagte habe bei seiner Entscheidung die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. September 1999 - Az: B 6 KA 22/99 R) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. März 2001 - Az: 1 BvR 491/96) nicht beachtet.

    Dagegen komme bei selbst zu verantwortendem Ausscheiden aus der kassen- bzw. vertragsärztlichen Versorgung eine Wiederzulassung nur bei wirtschaftlicher Angewiesenheit auf die vertragsärztliche Tätigkeit in Betracht (so BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S.17 zum Zulassungsverzicht nach Abrechnunsbetrag; ebenso BSG Medizinrecht 1997, 86, 87 zum Zulassungsentzug wegen gröblicher Pflichtverletzung).

    Dies gilt namentlich auch für diejenige Fallgruppe, bei der ein Vertragsarzt selbstverschuldet aus der vertragsärztlichen Tätigkeit ausgeschieden ist - sei es durch Zulassungsverzicht nach Abrechnungsbetrug, vgl. BSG, SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S.17 bzw. durch Zulassungsentzug nach gröblicher Pflichtverletzung, vgl. BSG MedR 1997, 86, 87) - und dem allein unter der Voraussetzung der wirtschaftlichen Angewiesenheit eine (Wieder-) Zulassung zu gewähren ist.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 8/06 B
    Während in ersteren Fällen für die Anerkennung einer Härte im Sinne des § 25 Satz 1 Ärzte-ZV erleichterte Voraussetzungen bestehen (zu solchen Fällen s BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; BSG USK 95 115; s ferner BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 16), erkennt das BSG im Falle freiwilligen bzw selbst verschuldeten Ausscheidens eine Härte nur bei existentieller Notwendigkeit erneuter vertragsärztlicher bzw -psychotherapeutischer Tätigkeit an (s BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 16 ff).

    Die in einem solchen Fall freiwilligen Ausscheidens erforderliche existentielle Notwendigkeit erneuter vertragsärztlicher bzw -psychotherapeutischer Tätigkeit (s o BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 18 ff) ist vorliegend ersichtlich nicht gegeben.

  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 865/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Verlängerung des Ruhens der

    Aufgrund der Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleiche die Fallgestaltung derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (vgl. BSG, Urt. v. 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - BSGE 73, 234 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, juris Rdnr. 20; BSG, Urt. v. 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R - SozR 3-5520 § 25 Nr. 3, juris Rdnr. 25; BSG, Urt. v. 19.06.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rdnr. 8).
  • SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 42/06

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen einer Straftat - pauschaler Hinweis der

    Aufgrund der Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleiche die Fallgestaltung derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (vgl. BSG, Urteil v. 24.11.1993 -6 RKa 70/91 -BSGE 73, 234, = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, juris Rn. 20; BSG, Urteil v. 29.09.1999 -B 6 KA 22/99 R -SozR 3-5520 § 25 Nr. 3, juris Rn. 25; BSG, Urteil v. 19.06.1996 -6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rn. 8).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 4 KA 10/02

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschluss - 55. Lebensjahr - unbillige

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 33/99 B

    Keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache durch anhängige

  • SG Marburg, 19.05.2010 - S 12 KA 697/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Einbringung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - L 11 KA 69/17
  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 40/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Beschäftigung des

  • SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - L 11 KA 94/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Berlin, 10.04.2002 - L 7 KA 60/01

    Anspruch auf Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung; Beschränkte

  • LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 57/07

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer

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