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   BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B   

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https://dejure.org/2018,44505
BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B (https://dejure.org/2018,44505)
BSG, Entscheidung vom 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B (https://dejure.org/2018,44505)
BSG, Entscheidung vom 29. November 2018 - B 5 R 182/18 B (https://dejure.org/2018,44505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Frageantragsrecht - Sachverständigengutachten - rechtliches Gehör

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 66/17 B

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Wird eine Terminverlegung - wie hier - erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beantragt und mit einer Erkrankung begründet, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Art, Schwere und voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt, damit das Gericht in die Lage versetzt wird, die Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit des Beteiligten bzw seines Prozessbevollmächtigten selbst beurteilen zu können (vgl BSG SozR 4-1500 § 110 Nr. 1 RdNr 12; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 19.11.2009 - IX B 160/09 - Juris RdNr 4 und 5; BFH Beschluss vom 31.3.2010 - VII B 233/09 - Juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 11.8.2010 - VIII B 92/10 - Juris RdNr 2).

    Bei einem kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrag ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, dem betroffenen rechtskundig Vertretenen und damit seinem Prozessbevollmächtigten einen Hinweis zu erteilen, ihn zur Ergänzung seines Vortrags zur Verhinderung aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl etwa BSG Beschluss vom 7.11.2017 - B 13 R 153/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - Juris RdNr 6).

    Er legt aber nicht dar, warum seine Prozessbevollmächtigte weitere Möglichkeiten - zB am Morgen des Sitzungstages - nicht genutzt hat, ein aussagekräftiges Attest zu erhalten (vgl BSG Beschluss vom 12.10.2017 - B 5 RE 13/17 B - Juris RdNr 10; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - Juris RdNr 6).

  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 2420/15

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Feststellung einer

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Das Frageantragsrecht bei gerichtlichen Sachverständigengutachten setzt voraus, dass der Antrag nicht rechtsmissbräuchlich ist, insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Thema der Befragung hinreichend umreißt (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 2.5.2018 - 1 BvR 2420/15 - NZS 2018, 859; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 118 RdNr 12d ff mit zahlreichen Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rspr).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Beschwerdegericht ohne Weiteres auffindbaren und bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 mwN).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 5; BSG Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 378/16 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Ferner ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35).
  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Da das Recht, den Sachverständigen zu befragen, Ausprägung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ist, müssen zudem die Voraussetzungen einer Gehörsverletzung vorliegen (vgl BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 11).
  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 153/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Bei einem kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrag ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, dem betroffenen rechtskundig Vertretenen und damit seinem Prozessbevollmächtigten einen Hinweis zu erteilen, ihn zur Ergänzung seines Vortrags zur Verhinderung aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl etwa BSG Beschluss vom 7.11.2017 - B 13 R 153/17 B - Juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - Juris RdNr 6).
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Wird aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden, muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben, Gelegenheit gegeben werden, ihren Standpunkt in einer mündlichen Verhandlung darzulegen (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 5; BSG Beschluss vom 13.11.2008 - B 13 R 277/08 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 5 R 378/16 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 29.11.2018 - B 5 R 182/18 B
    Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist ua darzutun, welches Vorbringen ggf durch die Gehörsverletzung verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BFH, 19.11.2009 - IX B 160/09

    Vertagung wegen Erkrankung

  • BSG, 07.12.2017 - B 5 R 378/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des

  • BFH, 31.03.2010 - VII B 233/09

    Anforderungen an die Darlegung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklagen -

  • BFH, 11.08.2010 - VIII B 92/10

    Rechtliches Gehör - Terminverlegung

  • BSG, 18.04.2018 - B 5 RE 13/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

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