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   BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95   

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BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95 (https://dejure.org/1996,33876)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 4 RA 14/95 (https://dejure.org/1996,33876)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 4 RA 14/95 (https://dejure.org/1996,33876)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Satz 1 und 2 AAÜG) den Verwaltungsakt nach der gebotenen (ständige Rechtsprechung seit BSGE 72, 50, 57 = SozR 3-8570 5 10 Nr. 1) Anhörung gemäß 5 24 SGB X und ohne die Aufhebbarkeit des Verwaltungsaktes nach 5 42 Satz 1 SGB X bewirkende Verfahrensfehler formgerecht durch "Bescheid", dh in Schriftform, erlassen.

    Für die Aufhebung der Bewilligung als Eingriff in ein zuerkanntes Recht bedurfte sie wegen des hierfür gültigen rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehaltes sowie der einfachgesetzlichen Vorbehalte aus 5 77 SGG und 5 31 SGB X einer gesetzlichen Ermächtigung (stellvertretend BSGE 72, 50, 55, 59 mwN).

    Rentenversicherung iS des Hierzu zählen nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit BSGE 72, 50) alle 7 aus der Sicht des Bundesrechts -öffentlich-rechtlithematisch chen Regelungen, die dem Rentenversicherungsrecht des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) entsprechen oder vom EV in einen inneren, sachlichen Zusammenhang mit diesem gestellt worden sind.

    Die Anordnung "entsprechender" Anwendung ua des SGB X berücksichtigt sachlich zutreffend, daß die in 5 9 AAÜG geregelten Versorgungsleistungen aus dem SGB nicht begründbar, sondern nur auf der Grundlage der nachgehenden Fürsorgepflicht der Funktionsnachfolger bundesrechtlich anerkannt sind (ng BSGE 72, 50, 56).

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vg) schon zu 5 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50, 57).

    Würde hingegen dieser Hinweis als nachträgliche Änderung der Leistungsbewilligung durch Beifügung eines Rücknahmevorbehaltes verstanden, wäre dieser Verwaltungsakt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, deren Maßgeblichkeit für den gesamten Bereich des Rentenüberleitungsrechts (EV Nr. 9) der Senat bereits betont hat (BSGE 72, 50, 55 durch Bezugnahme ua auf BSG SozR 3-1300 & 32 Nm 2, 4; SozR 13-12005 42 Nr. 2), offensichtlich rechtswidrig (dazu näher unten).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 5 45 Nr. 3).

    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    b) Gleichwohl ist eine sinngemäße Anwendung dieser Rückwirkungsermächtigung über ihren sehr begrenzten unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus (vgl BSGE 65, 185, 189 = SozR 1300 5 48 Nr. 57) in eng begrenztem Umfang auch auf solche Fallgestaltungen geboten, bei denen lediglich der dem Dauerverwal- zum.

    Wegen"des Unterschiedes zwischen dem gesetzlichen Anspruch und einem solchen, er sich aus einem Verwaltungsakt ergibt, kann das Wissen (bzw das grob fahrlä'ssige Nichtwissen) um den Wegfall des gesetzlichen Anspruchsgrundes allein nie!-(tzur Erfüllung des sinngemäß angewandten Tatbestandes der Nr. 4 aaO ausreichen. Die Vertrauensschutz- und Entlastungsfunktion der Leistungsbewilligung (BSGE 65, 185, 188 = 3028 1300 5 48 Nr. 57) dürfen werden,.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie ist letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 5 45 Nr. 3).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Erst dann können die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis vom Gesetzesinhalt verschaffen (BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Dabei ging er davon aus, es sei der Allgemeinheit nicht mehr zumutbar, diesen Sonderversorgungsberechtigten aus Steuermitteln besondere Übergangsleistungen zu erbringen, weil sie nach den Wertmaßstäben des GG eine Unrechtstätigkeit (dazu stellvertretend Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 54/94 -) verrichtet haben.
  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Dies könnte fraglich sein, weil » die Beklagte in dem übersandten Fragebogen im Blick auf seine verdeckte Tätigkeit für das MfS nur um Auskünfte ersucht hat, die zum Zeitpunkt der Absendung des Fragebogens noch nicht, wohl aber bei der Abgabe der Erklärung durch den Kläger "für die Leistung erheblich" (5 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I) waren; 5 13 Abs. 1 Nr. 4 AAÜG war - wie ausgeführt - am 24. Dezember1991 verkündet und damit bei Abgabe der Erklärung am 25. Dezember 1991 äußerlich wirksam (vgl hierzu Urteil des Senats vom 30. Januar 1996 - 4 RA 16/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 4 RA 14/95
    Insbesondere ist der Begünstigte nicht verpflichtet, Gesetzesänderungen zu verfolgen, Hinweise auf eine mögliche Rechtsänderung zur Kenntnis zu nehmen oder die Maßgeblichkeit einer Rechtsänderung für seinen Anspruch nach den Regeln der Rechtswissenschaft zu überprüfen (BSGE 71, 202, 203 = SozR 3-4100 .l».' ".
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93

    Gesundheitseinrichtungen - Zulassung - Fachambulanzen

  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

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