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   BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95   

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https://dejure.org/1997,34450
BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95 (https://dejure.org/1997,34450)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1997 - 4 RA 6/95 (https://dejure.org/1997,34450)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 (https://dejure.org/1997,34450)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Dieses wäre nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt würde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 87, 1 ff, 36; 92, 53 ff, 68, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Dieses wäre nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt würde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 87, 1 ff, 36; 92, 53 ff, 68, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Im Hinblick hierauf und seinen bei der Beseitigung von Kriegsfolgelasten ohnehin weit bemessenen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 15, 167 ff, 201; 29, 413 ff, 430; 53, 164 ff, 178; 71, 66 ff, 67; 41, 126 ff, 175; 53, 164 ff, 178) konnte der Gesetzgeber den komplizierten Prozeß der Schaffung einheitlicher Verhältnisse ohne weiteres in der Weise angehen, daß er abgeschlossene Altfälle, wie denjenigen der Klägerin zurückstellte und die Anwendung des Übergangsrechts auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung des Beitrittsgebietes beschränkte (vgl BVerfG, Beschluß des Ersten Senates vom 12. November 1996, 1 BvL 4/88).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Im Hinblick hierauf und seinen bei der Beseitigung von Kriegsfolgelasten ohnehin weit bemessenen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 15, 167 ff, 201; 29, 413 ff, 430; 53, 164 ff, 178; 71, 66 ff, 67; 41, 126 ff, 175; 53, 164 ff, 178) konnte der Gesetzgeber den komplizierten Prozeß der Schaffung einheitlicher Verhältnisse ohne weiteres in der Weise angehen, daß er abgeschlossene Altfälle, wie denjenigen der Klägerin zurückstellte und die Anwendung des Übergangsrechts auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung des Beitrittsgebietes beschränkte (vgl BVerfG, Beschluß des Ersten Senates vom 12. November 1996, 1 BvL 4/88).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Im Hinblick hierauf und seinen bei der Beseitigung von Kriegsfolgelasten ohnehin weit bemessenen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 15, 167 ff, 201; 29, 413 ff, 430; 53, 164 ff, 178; 71, 66 ff, 67; 41, 126 ff, 175; 53, 164 ff, 178) konnte der Gesetzgeber den komplizierten Prozeß der Schaffung einheitlicher Verhältnisse ohne weiteres in der Weise angehen, daß er abgeschlossene Altfälle, wie denjenigen der Klägerin zurückstellte und die Anwendung des Übergangsrechts auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung des Beitrittsgebietes beschränkte (vgl BVerfG, Beschluß des Ersten Senates vom 12. November 1996, 1 BvL 4/88).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Entsprechendes gilt für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfGE 72, 141 ff, 150 [BVerfG 13.05.1986 - 1 BvL 55/83]).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 195/77

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1315 ff. RVO

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Im Hinblick hierauf und seinen bei der Beseitigung von Kriegsfolgelasten ohnehin weit bemessenen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 15, 167 ff, 201; 29, 413 ff, 430; 53, 164 ff, 178; 71, 66 ff, 67; 41, 126 ff, 175; 53, 164 ff, 178) konnte der Gesetzgeber den komplizierten Prozeß der Schaffung einheitlicher Verhältnisse ohne weiteres in der Weise angehen, daß er abgeschlossene Altfälle, wie denjenigen der Klägerin zurückstellte und die Anwendung des Übergangsrechts auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung des Beitrittsgebietes beschränkte (vgl BVerfG, Beschluß des Ersten Senates vom 12. November 1996, 1 BvL 4/88).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Über den Ausgleich verlorengegangener Beiträge zum System der DDR-Rentenversicherung nach § 15 FRG und die Bewertung der entsprechenden Zeiten auf der Grundlage einer fiktiven Beschäftigung in der Bundesrepublik entsprechend dem Eingliederungsprinzip gemäß § 22 FRG (vgl BSGE 60, 100, 106 [BSG 04.06.1986 - GS - 1/85], 107) hinaus besteht jedoch entgegen ihrer Auffassung innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung keine Möglichkeit zur Kompensation von sonstigen - im Gesetz nicht berücksichtigten - Schäden in konkreter Höhe, die auf der individuell fehlenden Möglichkeit zur Entrichtung (weiterer) Beiträge beruhen.
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 2/82

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Witwenrente eines in der DDR lebenden

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Im Hinblick hierauf und seinen bei der Beseitigung von Kriegsfolgelasten ohnehin weit bemessenen Gestaltungsspielraum (BVerfGE 15, 167 ff, 201; 29, 413 ff, 430; 53, 164 ff, 178; 71, 66 ff, 67; 41, 126 ff, 175; 53, 164 ff, 178) konnte der Gesetzgeber den komplizierten Prozeß der Schaffung einheitlicher Verhältnisse ohne weiteres in der Weise angehen, daß er abgeschlossene Altfälle, wie denjenigen der Klägerin zurückstellte und die Anwendung des Übergangsrechts auf die unmittelbar betroffene Bevölkerung des Beitrittsgebietes beschränkte (vgl BVerfG, Beschluß des Ersten Senates vom 12. November 1996, 1 BvL 4/88).
  • BSG, 11.12.1990 - 1 RA 1/89

    Kein wiederauflebensfähiger Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat

    Auszug aus BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
    Dies ergibt sich, soweit für den Versicherten Beiträge nach früheren Vorschriften der reichsrechtlichen Angestelltenversicherung entrichtet worden waren, aus der unmittelbaren Anwendung des AVG und soweit bei einem außerhalb des Geltungsbereichs des FRG befindlichen deutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegte Beitragszeiten betroffen sind, aus ihrer im FRG angeordneten Gleichstellung (§§ 1e, 17 Abs. 1 Buchst a, 15 FRG; vgl hierzu im einzelnen SozR 5050 § 14 FRG Nr. 1 und SozR 3-2200 § 1291 Nr. 4 jeweils mwN), wobei sich Rechte und Pflichten im übrigen nach den allgemeinen Vorschriften richten (§ 14 FRG).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 208/65

    Reichsnährstand

  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKnU 2/81

    Unfallrente - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Urlaubsgeld -

  • VG Potsdam, 18.11.2014 - 11 K 4205/13

    Berufliche Rehabilitierung

    BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 -, 1.Orientierungssatz und Rn. 19, zitiert nach Juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2011 - L 5 R 334/09 -, Rn. 38, zitiert nach Juris,.

    BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 -, 1.Orientierungssatz und Rn. 19, zitiert nach Juris.

    BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 -, 2.Orientierungssatz und Rn. 20, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R -, Rn.19, zitiert nach Juris.

    BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 -, 3.Orientierungssatz und Rn. 21, zitiert nach Juris; BSG, Urteil vom 18. Oktober 2007 - B 4 RS 17/07 R -, Rn.19, zitiert nach Juris.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2012 - L 4 R 3105/11
    Bestätigt werde dies durch das Urteil des BSG vom 30. Januar 1997 (4 RA 6/95 in juris).

    Der gesamten Regelungssystematik lasse sich mithin entnehmen, dass es für diejenigen Personen, die vor dem 19. Mai 1990 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gekommen seien, bei der alleinigen Zuständigkeit des bisher in Anspruch genommenen Trägers und der nach den für diesen geltenden Bestimmungen bereits durchgeführten Rentenberechnungen verbleiben sollte (Verweis auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 23. März 2011 a.a.O. unter Verweis auf BSG, Urteil vom 30. Januar 1997, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 16.11.2016 - L 1 RS 5/14

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der Anlage 1 zum

    Die Beklagte hat auf Entscheidungen des BSG hingewiesen (B 4 RS 120/07 B, B 4 RA 6/95, B 4 RA 238/05 B), wonach das AAÜG nicht auf Personen anwendbar sei, die die DDR vor dem 19. Mai 1990 dauerhaft verlassen haben.

    Es kann dahinstehen, ob - wie die Beklagte geltend gemacht hat - das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. ausdrücklich BSG, Beschluss vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B; Beschluss vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; Beschluss vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; BSG, Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, alle in juris).

  • LSG Bayern, 12.07.2006 - L 13 KN 1/06

    Anspruch auf Neufeststellung der Altersrente unter Berücksichtigung von Zeiten

    Das Inkrafttreten des AAÜG führe nicht zur Neufeststellung einer bereits früher bewilligten (Bestands)Rente, wie das BSG in einem vergleichbaren Fall bereits mit Urteil vom 30. Januar 1997, Az. 4 RA 6/95, entschieden habe.

    Wie das BSG in dem vom SG ausführlich zitierten Urteil vom 30. Januar 1997, Az.: 4 RA 6/95, ausgeführt hat, ist bei Versicherten, die vor dem 19. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im damaligen Bundesgebiet hatten und eine Rente nach dem AVG bezogen haben, keine Rechtsgrundlage für eine Neufeststellung von Bestandsrenten aus Anlass des Inkrafttretens des AAÜG gegeben (ebenso für die Berücksichtigung von Beiträgen zur FZR: BSG Beschluss vom 4. Juli 1996, Az.: 13 BJ 191/95).

  • BSG, 25.04.2008 - B 4 RS 25/08 B
    Zwar gibt er in Kurzform die Inhalte der Senatsentscheidungen zu den Az 4 RA 6/95, B 4 RA 56/03 R, B 4 RA 4/04 R, B 4 RA 12/04 R, B 4 RA 48/04 R sowie B 4 RA 238/05 B wieder und skizziert die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.2005 (1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05).

    9 Besondere Veranlassung, sich mit der vorgenannten Rechtsprechung auch in Bezug auf den hier erheblichen Sachverhalt auseinanderzusetzen, hätte schon deshalb bestanden, weil in dem zitierten Beschluss des Senats vom 19.10.2006 (B 4 RA 238/05 B - veröffentlicht bei Juris) ausgeführt ist, dass es ständiger Rechtsprechung des BSG entspricht, dass das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz auf Personen schlechterdings nicht anwendbar ist, die in kein Versorgungssystem der DDR einbezogen waren und vor dem 18.5.1990 - aus welchem Grund auch immer - ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen haben (vgl auch Senatsurteil vom 30.1.1997 - 4 RA 6/95 - veröffentlicht bei Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1907/08

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung der hauptamtlichen

    Das AAÜG ist aber auf Personen nicht anwendbar, die - wie die Klägerin - in kein Versorgungssystem der DDR einbezogen waren und vor dem 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 - und Beschluss vom 19. Oktober 2006 - B 4 RA 238/05 B - zitiert nach juris).
  • BSG, 19.10.2006 - B 4 RA 238/05 B

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das AAÜG , nach dem der Kläger die Feststellung der geltend gemachten Zeiten als Zugehörigkeitszeiten zur AVItech begehrt, auf Personen schlechterdings nicht anwendbar, die in kein Versorgungssystem der DDR einbezogen waren und vor dem 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatten (BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 6/95 mwN).
  • LSG Bayern, 29.09.2016 - L 1 RS 3/15

    Keine Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR

    Ob das AAÜG auf den Kläger schon deshalb "schlechterdings" nicht anwendbar ist, weil er vor dem 18. Mai 1990 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hatte, ohne in ein Versorgungssystem der DDR einbezogen gewesen zu sein (vgl. BSG, Beschlüsse vom 19. Oktober 2006, B 4 RA 238/05 B, in juris Rn. 7; vom 24. April 2008, B 4 RS 120/07 B; vom 25. April 2008, B 4 RS 25/08 B; Urteil vom 30. Januar 1997, Az. B 4 RA 6/95, in juris), kann dahinstehen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - L 4 R 220/09

    Die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem nach dem AAÜG führt nicht

    Der gesamten Regelungssystematik lässt sich mithin entnehmen, dass es für denjenigen Personenkreis, der vor dem 19.05.1990 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gekommen war, bei der alleinigen Zuständigkeit des bisher in Anspruch genommenen Trägers und der nach den für diesen geltenden Bestimmungen bereits durchgeführten Rentenberechnungen verbleiben sollte (BSG, Urt. v. 30.01.1997 - 4 RA 6/95 - nur in Juris).
  • BSG, 03.11.2011 - B 13 R 180/11 B
    Zu einer Auseinandersetzung hätte hier schon deshalb hinreichender Anlass bestanden, weil sich das LSG im Hinblick auf die aufgeworfene Problematik auf Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30.1.1997 - 4 RA 6/95 - Juris) bezogen hat (S 12.
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 120/07 B
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 66/06 B
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 34/06 B
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 10 R 974/13
  • BSG, 26.11.2007 - B 4 RS 12/07 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2013 - L 16 R 1023/12
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 150/06 B
  • BSG, 10.09.2007 - B 4 RS 13/07 B
  • BSG, 16.05.2007 - B 4 RS 78/06 B
  • BSG, 18.12.2007 - B 4 RS 41/07 B
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