Rechtsprechung
   BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,66907
BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R (https://dejure.org/2006,66907)
BSG, Entscheidung vom 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R (https://dejure.org/2006,66907)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - B 9a SB 4/05 R (https://dejure.org/2006,66907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,66907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.06.2002 - B 2 U 34/01 R

    Revisionsbegründung bei mehreren, voneinander unabhängigen selbständig tragenden

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R
    Bei Streitgegenständen mit selbstständigen Teilen hängt die Zulässigkeit der Revision mithin davon ab, dass der Revisionskläger zu jedem einzelnen Streitpunkt eine sorgfältige, nach Umfang und Zweck zweifelsfreie Begründung gibt, sowohl hinsichtlich der Verfahrens-, wie auch der sachlich-rechtlichen Angriffspunkte (vgl BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 R

    Rechtliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R
    Die Revisionsbegründung entspricht dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie keine Rechtsausführungen enthält, die zumindest einen der das angefochtene Urteil tragenden Gründe in Frage stellen (BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 11; aaO Nr. 12 mwN).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R
    Die Revisionsbegründung muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Gründe darlegen, die das Urteil als unrichtig erscheinen lassen und sich - auch kurz - mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinander setzen (vgl Senatsurteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R - SozR 4-3100 § 5 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Aufl, § 164 RdNr 9a, jeweils mwN).
  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 V 4/04 R

    Kriegsopferversorgung - militärischer Dienst - militärähnlicher Dienst -

    Auszug aus BSG, 30.05.2006 - B 9a SB 4/05 R
    Die Revisionsbegründung muss nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Gründe darlegen, die das Urteil als unrichtig erscheinen lassen und sich - auch kurz - mit den Gründen des angefochtenen Urteils auseinander setzen (vgl Senatsurteil vom 28. April 2005 - B 9a/9 V 4/04 R - SozR 4-3100 § 5 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 8. Aufl, § 164 RdNr 9a, jeweils mwN).
  • SG Dresden, 23.01.2006 - S 18 KA 691/05

    Institutsermächtigung zur Leistungserbringung in der vertragsärztlichen

    § 131 Abs. 5 SGG ist zugeschnitten auf Klagen (auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen, vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.10.2005, Az. L 6 SB 34/05, Revision anhängig beim Bundessozialgericht, Az. B 9a SB 4/05 R), die zwar in der Sache wegen unzureichender Ermittlungen nicht entscheidungsreif sind, in denen das Gericht jedoch bei Entscheidungsreife die originär der Verwaltung obliegende materielle Sachentscheidung selbst treffen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht