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   BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B   

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BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B (https://dejure.org/2002,15139)
BSG, Entscheidung vom 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B (https://dejure.org/2002,15139)
BSG, Entscheidung vom 30. August 2002 - B 13 RJ 125/02 B (https://dejure.org/2002,15139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an einen Beweisantrag - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Übergehen eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisanträge im sozialgerichtlichen Verfahren, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Soweit - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund deren bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45 und § 160a Nr. 24, 34).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5) ist das Gericht nur dann gemäß § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen verpflichtet, wenn die vorliegenden Beweismittel (hier die bereits eingeholten Sachverständigengutachten) nicht ausreichen, um die entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen.

  • BVerwG, 11.12.1981 - 7 B 22.81

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Dies vermag indes nicht die Revisionsinstanz zu eröffnen; denn zulässiger Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 5/86

    Zulässigkeit von Bemerkungen in einer richterlichen Beurteilung

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36; BVerwGE 13, 338, 339; BVerwG NJW 1976, 1705; BVerfG NVwZ 1982, 433, 434 [BVerwG 11.12.1981 - 7 B 22/81]; BGH NJW 1987, 2442, 2443).
  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Gutachten, auf das sich das Gericht stützen will, bedeutsame Mängel aufweist (vgl zB BSGE 1, 91) oder wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen sich widersprechenden Schlussfolgerungen jeweils mit entsprechenden Feststellungen einhergehen (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24).
  • BSG, 16.06.1955 - 3 RJ 118/54
    Auszug aus BSG, 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn das Gutachten, auf das sich das Gericht stützen will, bedeutsame Mängel aufweist (vgl zB BSGE 1, 91) oder wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen sich widersprechenden Schlussfolgerungen jeweils mit entsprechenden Feststellungen einhergehen (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 11 KR 1808/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachurteilsvoraussetzungen der ersten Instanz als

    Zu den Mindestvoraussetzungen eines solchen Beweisantrages zählen ua die Benennung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen (Beweisthema), und die Formulierung des Beweisergebnisses (vgl BSG 30.08.2002, B 13 RJ 125/02 B).

    Zu den Mindestvoraussetzungen eines solchen Beweisantrages zählen ua die Benennung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen (Beweisthema) und die Formulierung des Beweisergebnisses (BSG, 30.08.2002, B 13 RJ 125/02 B, juris).

  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01

    Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen,

    Insoweit hätte es der Benennung einer oder mehrerer konkreter Tatsachen bedurft, die bewiesen werden sollen (Beweisthema) und ein Beweisergebnis formuliert bzw. zumindest umrissen werden müssen (BSG vom 30.08.2002, B 13 RJ 125/02 B; Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO., § 160 Rdnr. 18a).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2004 - L 3 RA 7/03

    Rentenversicherung

    Denn sie lässt zum einen die Benennung der zu beweisenden Tatsache (z. B.: bestimmte Leistungsfähigkeit zu bestimmtem Zeitpunkt) wie auch die Formulierung des erwarteten Beweisergebnisses als unverzichtbare Bestandteile eines solchen Antrages (BSG, Beschluss vom 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B mit weiteren Nachweisen) vermissen.
  • BSG, 21.02.2007 - B 1 KR 150/06 B
    Zu den Mindestvoraussetzungen eines solchen Beweisantrages gehört ua die Benennung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen (vgl zB BSG, Beschluss vom 30.8.2002, B 13 RJ 125/02 B; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 U 4757/13
    Zu den Mindestvoraussetzungen zählen u.a. die Benennung der Tatsachen, die beweisen werden sollen (Beweisthema) und die Formulierung des Beweisergebnisses (BSG, Beschluss vom 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2014 - L 3 SB 2200/13
    Bei letzterem kommt es im Rahmen eines Verfahrens auf Feststellung eines höheren GdB nicht nur auf eine weitere Diagnosestellung an, es muss vielmehr auch dargetan werden, wie sich dies auf den Gesamtzustand der Behinderung auswirkt (vgl. BSG, Beschluss vom 30.08.2002 - B 13 RJ 125/02 B - veröffentlicht in juris).
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