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BSG, 30.08.2016 - B 5 RS 24/16 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dresden, 03.09.2013 - S 37 RS 1878/09
- LSG Sachsen, 15.03.2016 - L 5 RS 762/13
- BSG, 30.08.2016 - B 5 RS 24/16 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 30.08.2016 - B 5 RS 24/16 B
Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 21.02.2012 - B 5 R 222/11 B
Auszug aus BSG, 30.08.2016 - B 5 RS 24/16 B
Da jedenfalls die bloße Mitteilung eines ohne Herkunftsangabe in der Beschwerdebegründung selbst formulierten Sachverhalts nicht geeignet ist, die mangelnde Bezeichnung des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts zu kompensieren, und es andererseits nicht dem Beschwerdegericht obliegt, das angegriffene Urteil selbst nach einschlägigen Feststellungen zu durchsuchen, ist eine Beurteilung der potenziellen Entscheidungsrelevanz der Rechtsfrage schon deshalb von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu Senatsbeschlüsse vom 21.2.2012 - B 5 R 222/11 B - BeckRS 2012, 69065 RdNr 9 und vom 16.5.2012 - B 5 R 442/11 B - BeckRS 2012, 70568 RdNr 13). - BSG, 16.05.2012 - B 5 R 442/11 B
Auszug aus BSG, 30.08.2016 - B 5 RS 24/16 B
Da jedenfalls die bloße Mitteilung eines ohne Herkunftsangabe in der Beschwerdebegründung selbst formulierten Sachverhalts nicht geeignet ist, die mangelnde Bezeichnung des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts zu kompensieren, und es andererseits nicht dem Beschwerdegericht obliegt, das angegriffene Urteil selbst nach einschlägigen Feststellungen zu durchsuchen, ist eine Beurteilung der potenziellen Entscheidungsrelevanz der Rechtsfrage schon deshalb von vornherein ausgeschlossen (vgl dazu Senatsbeschlüsse vom 21.2.2012 - B 5 R 222/11 B - BeckRS 2012, 69065 RdNr 9 und vom 16.5.2012 - B 5 R 442/11 B - BeckRS 2012, 70568 RdNr 13).