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BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 16/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines Kindergeldzuschlages - Bewilligung von Kindergeld unter dem Vorbehalt der Rückforderung - Anforderungen an die Übertragung von Kinderfreibeträgen auf den Ehepartner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92
Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des …
Auszug aus BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 16/95
Eine Vorschußzahlung gemäß § 42 Abs. 1 SGB I ohne bestehenden Grundanspruch wäre rechtswidrig mit der Folge, daß die Erstattungsregelung des § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I jedenfalls keine unmittelbare Anwendung fände (BSG, Urteil vom 12. Mai 1992, SozR 3-1200 § 42 Nr. 2 mwN).
- SG Köln, 25.03.2011 - S 32 BK 46/10
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Auch hierzu hat das Bundessozialgericht angenommen, dass mit der Leistungsgewährung unter dem Vorbehalt der Rückforderung noch keine Grundentscheidung über den Anspruch auf Kindergeldzuschlag getroffen worden ist und daher die §§ 45 ff. SGB X nicht anwendbar sind (BSG, Urteil vom 30. September 1996, Az. 10 RKg 16/95, Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 1 KN 241/03 Wegen der bereits erwähnten Möglichkeit der auch rückwirkenden Aufhebung des Bescheides über die ungekürzten Zahlungen hat der Gesetzgeber bewusst das Risiko einer sich erst im Nachhinein herausstellenden Fehlerhaftigkeit in Kauf genommen und die Frage der Rechtmäßigkeit gerade nicht einer vom jeweiligen Kenntnisstand abhängigen Prognose überantwortet (vgl. zu einem derartigen Fall der Prognoseentscheidung BSG-Urteil vom 30. September 1996, Az: 10 RKg 16/95 - rechtmäßige Gewährung von Zuschlag zum Kindergeld unter dem Vorbehalt der Rückforderung, § 45 SGB X nicht anwendbar; zu den Rechtsgrundlagen für die Entziehung einer Rente bei veränderten gesundheitlichen Verhältnissen Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 24. Januar 2006, Az: L 11 R 4773/05).