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   BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B   

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https://dejure.org/1999,9372
BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B (https://dejure.org/1999,9372)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B (https://dejure.org/1999,9372)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1999 - B 8 KN 21/98 B (https://dejure.org/1999,9372)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung von Unterhaltspflichten von geschiedenen Ehegatten - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtanwendung deutschen Rechts zur Geschiedenenwitwenrente bei gewöhnlichem Aufenthalt des Verpflichteten im Ausland keine klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B
    Das LSG sei im übrigen von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. Juli 1975 (BVerfGE 40, 141, 157) abgewichen, wonach die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße von den Siegermächten nicht annektiert worden seien und das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 fortbestehe.

    (BVerfG vom 7. Juli 1975, BVerfGE 40, 141, 170 in zustimmender Bestätigung).

  • BGH, 10.11.1993 - XII ZR 127/92

    Unterhaltsansprüche des in der ehemaligen DDR zurückgebliebenen Ehegatten nach

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B
    Es wäre nach Meinung des BGH überzogen, geschiedene Ehegatten, die beide möglicherweise unter schwierigen Umständen ihre Brücken zu dem früheren Aufenthaltsgebiet abgebrochen haben und sich an ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland wenden, an einem Recht festzuhalten, das nicht mehr ihren neuen sozialen Verhältnissen entspricht (BGH vom 10. November 1993, BGHZ 124, 57, 63 mwN; vgl auch BSG vom 17. Juli 1996, SozR 3-2600 § 243 Nr. 3 S 4).
  • BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 50/95

    Anwendbarkeit von auf dem Recht der ehemaligen DDR beruhenden Regeln über die

    Auszug aus BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 21/98 B
    Es wäre nach Meinung des BGH überzogen, geschiedene Ehegatten, die beide möglicherweise unter schwierigen Umständen ihre Brücken zu dem früheren Aufenthaltsgebiet abgebrochen haben und sich an ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland wenden, an einem Recht festzuhalten, das nicht mehr ihren neuen sozialen Verhältnissen entspricht (BGH vom 10. November 1993, BGHZ 124, 57, 63 mwN; vgl auch BSG vom 17. Juli 1996, SozR 3-2600 § 243 Nr. 3 S 4).
  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 13/19 R

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente

    Unter anderem für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist unter "Inland" der Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen (vgl BSG Beschluss vom 30.9.1999 - B 8 KN 21/98 B - juris RdNr 5; Nagel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl 2013, § 110 RdNr 29, Stand 29.6.2020) .
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