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   BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80   

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https://dejure.org/1981,20962
BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80 (https://dejure.org/1981,20962)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1981 - 2 RU 81/80 (https://dejure.org/1981,20962)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 (https://dejure.org/1981,20962)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80
    Wie der erkennende Senat bereits näher dargelegt hat (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8), wird in der Nr. 46 durch das tätig- -'7-.
  • BSG, 22.11.1979 - 8a RU 66/79

    Bronchialasthma - Beruflich bedingte Krankheit - Anspruch auf Entschädigung als

    Auszug aus BSG, 31.03.1981 - 2 RU 81/80
    Die ebenfalls Hauterkrankungen betreffende Nr. 5101 der Anlage 1 zur 7. BKVO in der Fassung der Verordnung vom 8. Dezember 1976 (BGBl I 5329) ist auf Versicherungsfälle, die - wie hier - vor dem 1. Januar 1977 eingetreten sind, nicht anzuwenden (3. Art. 4 Abs. 1 der VO; BSGE 49, 148, 149 mwN).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang -

    Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286; siehe auch Urteil des Senats vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81).
  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Ferner hat das Merkmal des Zwanges zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung den Zweck, ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungsleistung zu verhüten (3 ua BSGE 10, 286, 290; BSG SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8; BSG Urteil vom 11. Februar 1981 aaO und Urteil vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2008 - L 1 U 1926/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - keine neuen Erkenntnisse

    Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (so schon BSGE 10, 286 ; siehe auch Urteil des BSG vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 - HVBG RdSchr VB 140/81 und zuletzt vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 12/06 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 108/00 B

    Übergangsleistungen in der Unfallversicherung

    Das Bundessozialgericht (BSG) ist in seiner bisherigen Rechtsprechung auch stets - ohne dies weiter zu problematisieren - von den dem Wortlaut zu entnehmenden Anspruchsvoraussetzungen ausgegangen (s etwa BSGE 40, 146, 149 = SozR 5677 § 3 Nr. 1; BSG Urteil vom 31. März 1981 - 2 RU 81/80 -).
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