Rechtsprechung
BSG - B 10 KG 3/06 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 04.08.2005 - S 1 KG 3/05
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05
- BSG - B 10 KG 3/06 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 KG 2/09
Kindergeldanspruch - Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina - …
Das BSG hat den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers, die Revision gegen das Urteil des Senats zuzulassen, als unzulässig verworfen (Beschluss vom 16. November 2006, Az.: B 10 KG 3/06 B).So sei der Anspruch auf Kindergeld nach dem BKGG für die Stiefkinder J. H. und D. bereits Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreits, der derzeit beim BSG als Nichtzulassungsbeschwerde (Az.: B 10 KG 3/06 B) anhängig sei.
Soweit der Kläger sich mit seiner erneuten Klage vom 9. März 2006 (Eingang beim SG) im Verfahren S 8 KG 4/06 gegen den Bescheid der Beklagten vom 30. April 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. März 2005 wenden wollte, war die Klage, wie das SG zutreffend festgestellt hat, im Zeitpunkt ihrer Erhebung unzulässig, weil bezüglich dieses Bescheides bereits ein Rechtsstreit (Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG, Az.: B 10 KG 3/06 B, gegen das die Berufung des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des SG vom 4. August 2005, Az.: S 1 KG 3/05, zurückweisende Urteil des Senats vom 13. Juli 2006, Az.: L 14 KG 9/05) rechtshängig war (…so genannte Sperrwirkung, vgl. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 9. Auflage, § 94 Rn. 7).
- LSG Bayern, 14.12.2006 - L 14 KG 7/06
Auslegung einer Vollmacht zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Nichtzahlung …
Im nachfolgenden Berufungsverfahren wies das Bayer. Landessozialgericht die vom Kläger eingelegte Berufung zurück und wies auf die Berufung der Beklagten unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils (Rücknahmeverpflichtung der Beklagten) die Klage gegen den Bescheid vom 30.04.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2005 in vollem Umfang ab (Urteil vom 13.07.2006 - L 14 KG 9/05, bestandskräftig geworden mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16.11.2006 - B 10 KG 3/06 B). - BSG, 16.12.2010 - B 10 KG 2/10 B Den vom Senat beigezogenen Gerichts- und Verwaltungsakten ist nicht zu entnehmen, dass vor oder nach Erhebung der Klage vom 9.3.2006, mit der der Kläger ua abermals begehrte, ihm für die Zeit von April 1993 bis August 1997 Kindergeld zu zahlen, von der Beklagten ein erneutes Verwaltungsverfahren durchgeführt und mit einem (ablehnenden) Bescheid abgeschlossen worden wäre, nachdem der den Anspruch des Klägers für diesen Zeitraum ablehnende Bescheid vom 30.4.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.3.2005 mit Zustellung des Beschlusses des erkennenden Senats vom 16.11.2006 - B 10 KG 3/06 B - bestandskräftig geworden war.