Rechtsprechung
   BSG - B 11a AL 283/05 B   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,14836
BSG - B 11a AL 283/05 B (https://dejure.org/9999,14836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,14836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B -).

    Die mögliche Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall begründet indes keine Abweichung, die eine einheitliche Rechtsanwendung in Frage stellt (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; stRspr).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Dem Beschwerdevorbringen lässt sich insbesondere nicht entnehmen, dass und weshalb von der Beklagten bei Anwendung der von ihr zu verlangenden Sorgfaltspflicht (vgl BVerfG DVBl 1992, 1215, 1217; DVBl 1995, 35 f) nicht erwartet werden konnte, dass sie den Gesichtspunkt der gesetzlich vorgeschriebenen berufspraktischen Zeiten nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SGB III selbst in das Verfahren einführte und sich dadurch rechtliches Gehör verschaffte (vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, RdNr 11c mwN).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Zwar wird dort unter Bezug auf zwei Entscheidungen des 7. Senats (B 7 AL 88/03 R und B 7 AL 102/00 R) als Rechtssatz formuliert, dass Angaben des Antragstellers im Verwaltungsverfahren auch dann überprüft werden müssen, wenn dieser zur Vorlage von Beweismitteln zum Bestehen seines Leistungsanspruchs aufgefordert, im Laufe des Verwaltungsverfahrens diese Aufforderung jedoch nicht weiterverfolgt und die Ablehnung des Antrags auf andere Gründe gestützt wurde.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Dem Beschwerdevorbringen lässt sich insbesondere nicht entnehmen, dass und weshalb von der Beklagten bei Anwendung der von ihr zu verlangenden Sorgfaltspflicht (vgl BVerfG DVBl 1992, 1215, 1217; DVBl 1995, 35 f) nicht erwartet werden konnte, dass sie den Gesichtspunkt der gesetzlich vorgeschriebenen berufspraktischen Zeiten nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SGB III selbst in das Verfahren einführte und sich dadurch rechtliches Gehör verschaffte (vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, RdNr 11c mwN).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Zwar wird dort unter Bezug auf zwei Entscheidungen des 7. Senats (B 7 AL 88/03 R und B 7 AL 102/00 R) als Rechtssatz formuliert, dass Angaben des Antragstellers im Verwaltungsverfahren auch dann überprüft werden müssen, wenn dieser zur Vorlage von Beweismitteln zum Bestehen seines Leistungsanspruchs aufgefordert, im Laufe des Verwaltungsverfahrens diese Aufforderung jedoch nicht weiterverfolgt und die Ablehnung des Antrags auf andere Gründe gestützt wurde.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Vielmehr hätte sich die Beklagte auch damit auseinander setzen müssen, dass der Rechtsstreit für sie vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrensverlaufs und der bisher nicht in Zweifel gezogenen Rechtsansicht der Zugehörigkeit der Klägerin zum förderungsfähigen Personenkreis gleichwohl eine unerwartete Wendung (hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Beschluss vom 24. September 2003 - B 8 KN 6/02 B, veröffentlicht in juris) genommen hat.
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Dem Beschwerdevorbringen lässt sich insbesondere nicht entnehmen, dass und weshalb von der Beklagten bei Anwendung der von ihr zu verlangenden Sorgfaltspflicht (vgl BVerfG DVBl 1992, 1215, 1217; DVBl 1995, 35 f) nicht erwartet werden konnte, dass sie den Gesichtspunkt der gesetzlich vorgeschriebenen berufspraktischen Zeiten nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 SGB III selbst in das Verfahren einführte und sich dadurch rechtliches Gehör verschaffte (vgl SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, RdNr 11c mwN).
  • BSG, 27.06.2002 - B 11 AL 87/02 B
    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt ist und nicht nur etwa ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (stRspr, ua BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG, Beschluss vom 27. Juni 2002 - B 11 AL 87/02 B -).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Es müssen deshalb der Rechtssatz des angefochtenen Urteils und der der anderen Entscheidung, von der angeblich abgewichen wird, herausgearbeitet und deren Unvereinbarkeit dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 24.09.2003 - B 8 KN 6/02 B

    Rüge der Verletzung des § 128 Abs. 1 S. 2 SGG , Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG - B 11a AL 283/05 B
    Vielmehr hätte sich die Beklagte auch damit auseinander setzen müssen, dass der Rechtsstreit für sie vor dem Hintergrund des bisherigen Verfahrensverlaufs und der bisher nicht in Zweifel gezogenen Rechtsansicht der Zugehörigkeit der Klägerin zum förderungsfähigen Personenkreis gleichwohl eine unerwartete Wendung (hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 4; BSG, Beschluss vom 24. September 2003 - B 8 KN 6/02 B, veröffentlicht in juris) genommen hat.
  • BSG, 19.10.2007 - B 11a AL 169/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei der

    Insbesondere lässt sich dem Beschwerdevorbringen vor dem Hintergrund der jetzt angestellten Überlegungen zur Fristversäumnis nicht entnehmen, weshalb bei Anwendung der von ihr zu verlangenden Sorgfalt (vgl BVerfG DVBl 1992, 1215, 1217; DVBl 1995, 35 f) nicht erwartet werden konnte, dass die Beklagte den Gesichtspunkt der Versäumung der Weiterleitungspflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX selbst in das Verfahren einführte und sich dadurch rechtliches Gehör verschaffte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B -).
  • BSG, 18.10.2007 - B 11a/7a AL 114/06 B

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Prüfung der Bedürftigkeit, Unwirtschaftlichkeit

    Indes ist angesichts der von der Beschwerdeführerin geschilderten zentralen Streitfrage der Verwertbarkeit des vorhandenen Zweifamilienhauses bzw der vermieteten Wohnung, der mitgeteilten Rechtsauffassung des Sozialgerichts und der von ihr erwähnten Verfügung des LSG vom 9. Juni 2005 (Beschwerdebegründung S 5) nicht nachvollziehbar, weshalb sie sich nicht eingehend und umfassend mit allen in Betracht kommenden Formen der Verwertung des Zweifamilienhauses bzw einer noch zu bildenden Eigentumswohnung einschließlich der vom LSG letztlich angenommenen Unverwertbarkeit hätte auseinander setzen können (hierzu BSG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B mwN).
  • BSG, 24.06.2009 - B 11 AL 47/09 B
    4 Soweit der Kläger darüber hinaus eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren rügt und beanstandet, seine im Sprachverständnis liegenden Schwierigkeiten als Türke seien nicht berücksichtigt worden, hätte er darlegen müssen, dass er - durch seinen Prozessbevollmächtigten - alle ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, sich Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B).
  • BSG, 27.06.2008 - B 11a AL 31/07 BH
    Insbesondere bedarf es keiner abschließenden Beurteilung, ob die anscheinend konkludent erfolgte Verfahrenstrennung und die Nichtanordnung des persönlichen Erscheinens in der ersten Instanz eine in der zweiten Instanz fortwirkende Gehörverletzung begründen kann, zu- dem, wenn der Kläger sich selbst anderweit (zB schriftlich) hätte Gehör verschaffen können (hierzu BSG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B).
  • BSG, 04.09.2008 - B 11 AL 67/08 B
    Voraussetzung einer solchen Rüge ist, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B).
  • BSG - B 11a AL 83/06 B (anhängig)
    Denn die Bezeichnung eines Verstoßes gegen § 128 Abs. 1 Satz 2 SGG setzt die Darlegung voraus, dass nach der Rechtsauffassung des LSG wesentliche entscheidungserhebliche Gesichtspunkte in den Entscheidungsgründen nicht behandelt worden sind (BSG SozR Nr. 79 zu § 128 SGG; vgl auch Beschlüsse des BSG vom 24. September 2003 - B 8 KN 6/02 B -, veröffentlicht in juris, und vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B -).
  • BSG, 15.01.2009 - B 11 AL 41/08 B
    Die Rüge einer gehörverletzenden Überraschungsentscheidung (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG; hierzu zuletzt BSG, Beschluss vom 19. Oktober 2007 - B 11a AL 169/06 B) scheitert bereits daran, dass der Kläger versäumt, den Verfahrenslauf der Vorinstanz lückenlos nachzuzeichnen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 62) und darzulegen, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu den Besonderheiten seiner Bewerbungssituation zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 21. Juni 2006 - B 11a AL 283/05 B).
  • BSG, 16.12.2008 - B 11 AL 22/08 B
    Denn zu den Voraussetzungen für den Erfolg einer solchen Rüge gehört, dass ein Prozessbeteiligter von den ihm gegebenen prozessualen Möglichkeiten Gebrauch machen muss, um sich Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; BSG, Beschluss vom 21. Juli 2006 - B 11a AL 283/05 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht