Rechtsprechung
BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 (https://dejure.org/1999,35914)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 (https://dejure.org/1999,35914)
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Volltextveröffentlichung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Möglichkeiten und Grenzen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei sozialpolitischen Regelungen, lassen sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 68, 193).Die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, der sich der Gesetzgeber nicht entziehen darf (vgl. BVerfGE 68, 193 ).
Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten.
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten. - BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
Der Gesetzgeber hat auch seinen weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 308 ) nicht überschritten, wenn er eine "Kostendämpfung" bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für notwendig hielt, nachdem diese zuvor binnen zwei Jahren um mehrere Milliarden Mark gestiegen waren.