Rechtsprechung
   BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,35914
BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 (https://dejure.org/1999,35914)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 (https://dejure.org/1999,35914)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 BvR 1836/93, 1 BvR 264/95, 1 BvR 829/93 (https://dejure.org/1999,35914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,35914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere zu den Möglichkeiten und Grenzen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers bei sozialpolitischen Regelungen, lassen sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 68, 193).

    Die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, der sich der Gesetzgeber nicht entziehen darf (vgl. BVerfGE 68, 193 ).

    Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten.

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
    Der Gesetzgeber durfte auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ) nicht die Preise solcher Arzneimittel schematisch einem Abschlag unterwerfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden konnten.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 01.09.1999 - 1 BvR 1836/93
    Der Gesetzgeber hat auch seinen weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 77, 308 ) nicht überschritten, wenn er eine "Kostendämpfung" bei den Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für notwendig hielt, nachdem diese zuvor binnen zwei Jahren um mehrere Milliarden Mark gestiegen waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht