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   BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17   

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BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17 (https://dejure.org/2017,8384)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17 (https://dejure.org/2017,8384)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2017 - 2 BvQ 7/17 (https://dejure.org/2017,8384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 60 AufenthG 2004
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung des Antragstellers in den Kosovo: unzureichende Substantiierung des eA-Antrags

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Erforderlichkeit des Eingehens auf die für den konkreten Fall wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung des Antragstellers in den Kosovo: unzureichende Substantiierung des eA-Antrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Erforderlichkeit des Eingehens auf die für den konkreten Fall wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Erforderlichkeit des Eingehens auf die für den konkreten Fall wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Untersagung der Abschiebung des Antragstellers in den Kosovo: unzureichende Substantiierung des eA-Antrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Dabei haben die Gründe, welche der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde, zu deren Sicherung die einstweilige Anordnung begehrt wird, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Dabei haben die Gründe, welche der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde, zu deren Sicherung die einstweilige Anordnung begehrt wird, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvQ 7/17
    Dabei haben die Gründe, welche der Beschwerdeführer für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Hoheitsakte anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde, zu deren Sicherung die einstweilige Anordnung begehrt wird, erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Nach diesen Maßstäben ist die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des bisherigen Vortrags des Antragstellers - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - VerfGH 20/22

    Erfolgloser Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf

    Allerdings sind in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nur reduzierte Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17, InfAuslR 2017, 209 = juris, Rn. 3, vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17, NVwZ 2017, 1698 = juris, Rn. 11, und vom 20. Oktober 2021 - 2 BvQ 95/21, juris, Rn. 11).

    Aus der Begründung muss hervorgehen, worin die gerügte Grundrechtsverletzung zu sehen sein soll; dies erfordert jedenfalls ein Eingehen auf die für den konkreten Fall wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17, InfAuslR 2017, 209 = juris, Rn. 3).

  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung

    Eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wäre jedoch derzeit - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17-, juris, Rn. 3) - von vornherein unzulässig, so dass für eine Abwägung der Folgen einer sich als fehlerhaft erweisenden Abschiebung mit den Folgen einer sich als fehlerhaft herausstellenden einstweiligen Anordnung kein Raum ist.
  • BVerfG, 20.10.2021 - 2 BvQ 95/21

    Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Aussetzung der Abschiebung des

    Der Antragsteller hat - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen wegen der besonderen Eilbedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, Rn. 11 m.w.N.) - nicht hinreichend substantiiert dargelegt, welche konkreten Nachteile ihm und seiner Familie im Falle seiner Abschiebung drohen.
  • BVerfG, 22.12.2017 - 2 BvR 2801/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der

    Die Verfassungsbeschwerde wäre auf der Grundlage des bisherigen Vortrags der Beschwerdeführer - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.
  • BVerfG, 15.03.2018 - 2 BvQ 24/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, da Verletzung von Art. 6

    Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt der Antragsteller sich auch nicht in Kurzform (zu reduzierten Anforderungen in extremen Eilfällen vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) auseinander.
  • BVerfG, 14.05.2018 - 2 BvR 883/18

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet gegen die

    Die erhobene Verfassungsbeschwerde des Antragstellers ist bisher - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.
  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 301/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Abschiebung

    Die Verfassungsbeschwerde ist auf der Grundlage des bisherigen Vortrags des Beschwerdeführers - auch unter Berücksichtigung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 -, juris, Rn. 3) - mangels ausreichender Begründung unzulässig.
  • BVerfG, 01.06.2017 - 2 BvR 1226/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender

    Die Verfassungsbeschwerde ist derzeit unzulässig, weil sie - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen in extremen Eilfällen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17 - juris, Rn. 3) - bisher nicht hinreichend begründet worden ist.
  • BVerfG, 24.07.2020 - 2 BvQ 51/20

    Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zwangsvollstreckungssache

    Die Antragsteller haben - auch unter Zugrundelegung reduzierter Anforderungen wegen der besonderen Eilbedürftigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvQ 7/17-, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2017 - 2 BvQ 56/17 -, Rn. 11) - nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Wetzlar vom 9. Juli 2020 - 81 M 1989/20 - und des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 23. Juli 2020 - 7 T 116/20 - zulässig und nicht offensichtlich unbegründet ist.
  • BVerfG, 08.06.2018 - 2 BvR 1094/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei derzeitiger

  • BVerfG, 17.01.2019 - 2 BvQ 1/19

    Erfolgloser Eilantrag eines afghanischen Asylfolgeantragstellers

  • BVerfG, 07.08.2021 - 2 BvQ 80/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen verwehrte Einreise in die Bundesrepublik

  • BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvR 2694/17

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender

  • BVerfG, 06.12.2017 - 2 BvQ 80/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung einer

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