Rechtsprechung
BVerfG, 03.06.2011 - 2 BvC 7/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zweifel an Zulässigkeit mangels hinreichend sicherer Möglichkeit der Zuordnung der Beitrittserklärungen zu Beschwerde - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs 1, Abs 2 BWahlG im Hinblick auf 5âEUREUR%-Klausel
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 41 Abs 2 GG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 Abs 1 BVerfGG, § 6 Abs 1 BWahlG
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zweifel an Zulässigkeit mangels hinreichend sicherer Möglichkeit der Zuordnung der Beitrittserklärungen zu Beschwerde - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs 1, Abs 2 BWahlG im Hinblick auf 5âEUREUR%-Klausel - Wolters Kluwer
Die auf die an der 5 %-Sperrklausel gescheiterten Parteien rechnerisch entfallenden Parlamentssitze des Bundestags müssen aus Gründen der Wahlgleichheit nicht unbesetzt bleiben; Vereinbarkeit der Besetzung der an die an der 5 %-Sperrklausel gescheiterten Parteien ...
- rewis.io
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zweifel an Zulässigkeit mangels hinreichend sicherer Möglichkeit der Zuordnung der Beitrittserklärungen zu Beschwerde - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs 1, Abs 2 BWahlG im Hinblick auf 5âEUREUR%-Klausel
- ra.de
- rewis.io
A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Zweifel an Zulässigkeit mangels hinreichend sicherer Möglichkeit der Zuordnung der Beitrittserklärungen zu Beschwerde - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6 Abs 1, Abs 2 BWahlG im Hinblick auf 5âEUREUR%-Klausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Besetzung der an die an der 5 %-Sperrklausel gescheiterten Parteien rechnerisch entfallenden Parlamentssitze des Bundestags mit der Wahlgleichheit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14
Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer …
Bereits die Prämisse der Antragstellerin, die Fünf-Prozent-Sperrklausel führe zu einer Schwächung der parlamentarischen Opposition, geht insoweit fehl, als das Verhältnis der Stimmanteile der im Parlament vertretenen Parteien zueinander durch die Vergabe aller Sitze nach § 6 Abs. 1 bis 3 BWahlG grundsätzlich nicht verändert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 2 BvC 7/11 -, juris, Rn. 7), sich die Sperrklausel folglich innerparlamentarisch neutral verhält.